Hi, hab in einem anderen Forum gefunden, das der deutsche TÜV mit sofortiger Wirkung keine Eintragungen von Auspuffanlagen/ESD per Einzelabnahme nach §19(2) STVZO mehr vornehmen wird, also och eine Eintragung nur noch fürAuspuffanlagen/ESD mit ABE/EWG-Übereinstimmung möglich sein wird.
Hintergrund soll geltendes EU-Recht sein, für bis jetzt Übergangsfristen galten, so dass o.g. Einzelabnahmen weiterhin durchgeführt werden konnten. Diese Übergangsfristen sollen jetzt nach % Jahren nun abgelaufen sein und der TÜV akzeptiere ab jetzt keine Ausnahmen von geltenden EU-Vorgaben mehr.
Würde ja im Prinzip das aus für alle individuellen Auspuffeinzelanfertigungen bedeuten, da dafür eine ABE/EWE-Abnahme nicht lohnt.
Oder?
Uli_HH