Gewährleistung Vom Händler!!! Bitte Um Hilfe

  • Hallo,
    ich habe ein riesiges Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Das ganze fing am Montag morgen mit dem Aufleuchten der Motorkontrollleuchte und der Anzeigen im Display „Motorstörung, Leistungsverlust“ an. Ich beim BMW Händler angerufen bei dem ich das Auto vor genau 6 Monaten gekauft hatte und den Fehler gemeldet. Darauf sollte ich das Auto zum Fehlerauslesen vorbei bringen. Nachdem dies vollbracht war, kam die schlechte Nachricht, dass das Auto nur auf 3 Zylindern laufen würde und dass sie eine Mega Liste von Teilen austauschen müssten. Der ganze Spaß soll mich 900 € kosten. Nun meine Frage. Habe ich den keine Gewährleistung von dem Händler auf solche Teile?
    Hatte jemand ähnliche Probleme? Freue mich über Antworten!
    Danke

  • Hi,


    beim Kauf hast Du eine Gewährleistung, aber nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Sprich nach 6 Monaten musst Du dem Händler nachweisen, dass der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war bzw. der aktuelle Schaden ein Folgeschagen eines Problems ist, was zum Kaufzeitpunkt schon bestand. Wenn das Problem also nicht schon beim Verkauf erkennbar/vorhanden war, gibts keine Chance. Wenn also ein Turbolader beim Kauf schon "rasselt" und dann nach 6 Monaten hochgeht => Gewährleistung. Läuft der Turbolader absolut ohne Probleme beim Verkauf und geht dann nach 6 Monaten hoch (vlt. auch durch die Fahrweise) => Pech / Selbst schuld / Normaler "Verschleiss"


    Für den Turbolader aus dem zweiten Fall z.B. würde allerdings eine Gebrauchtwagengarantie (wie z.B. EUROPlus) greifen ... aber die Gewährleistung nicht mehr.


    Wenn dieses Zeitfenster nun knapp überschritten wurde oder noch drunter ist ... vlt. der Gang zu nem Anwalt und Kaufvertrag usw. mitbringen damit er alles ausleuchten kann. Und es ist auch wichtig was defekt ist ... denn Verschleissteile sind niemals in der Gewährleistung/Garantie mit drin.

  • Dir bleibt nur zu hoffen das du eben die 6 Monate nicht um einen Tag überschritten hast, denn dan zahlt der Händler wo du dein Fahrzeug gekauft hast.
    Andernfalls bleibt dir noch die Gebrauchtwagengarantie, wobei mir hier meine Erfahrung sagt das ein solcher Schaden vermutlich über das Kleingedruckte ausgeschlossen wird.
    Interessant wäre es zu wissen welche Teile denn überhaupt auf der Liste stehen bzw. getauscht werden sollen.

  • Folgende Fakten sind richtig und auf die kannst du dich berufen:


    Der Zeitpunkt an dem du den Schaden dem Händler meldest muss in dem 6 Monatigen Gewährleistunszeitraum liegen (in diesen 6 Monaten hast du sehr gute chacnen alles bezahlt zu bekommen) Es zählt das Datum der Meldung an den Händler. (Wenn ich z.B. heute nen schaden melde und morgen die 6 monatige frist abläuft habe ich glück gehabt, auch wenn die reperatur erst ausserhalb des zeitraums passiert)


    Die ersten sechs Monate muss der Händler dir nachweisen das kein defekt bei kauf vorhanden war. Faktisch kann er das nicht.

  • wo wir gerdade bei Fakten sind.


    Fakt ist, dass sich viele Händler, trotz klarer Lage, oft weigern und man einen harten steinigen und langen Rechtsweg einschlagen muss.
    Ich wünsch dir aber viel Glück!


    vll. auch mal mit einem Kulanzantrag versuchen?