BMW E91 320d LCI Riss im Motorblock und nun ???

  • Hallo Leute..


    ich bekam so eben eine nicht so erfreuliche Nachricht von meinem Freundlichen! Und zwar habe ich Ende Dezember 2011 bei einem BMW Vertragshändler einen BMW E91 LCI 10/2008 mit 115 000 km und EuroPlusgarantie erworben. Damals im Dezember Probefahrt gemacht - Ok... dann also Alles mit de freundlichem Verkäufer abgeklärt und zugeschlagen. Eine Woche später Ende Dezember halt konnte ich dann meinen sehnsüchtig erwarteten E91 LCI abholen... zu Hause angekommen ---> ein komisches Klappern festgestellt. Anruf beim Verkäufer, Wagen wieder 220 km zum Händler gebracht und dort wurde dann festgestellt, dass das rechte Querlager defekt ist! 8| Gut da dachte ich noch, okay bei der Durchsicht nicht bemerkt, kann evtl. passieren.


    Habe den Wagen überwiegend nur auf der Bundesstraße und im Stadtverkehr bewegt! Also keine Vollgasorgien auf der Bahn oder Ähnliches... :(


    BMW wirbt ja mit der EuroPlus für die Gebrachtwagen, die dann Qualitätsmäßig auf Niveau eines Neuwagens wären. Ja super was soll ich sagen... Ende Januar 2012 musste ich dann Kühlmittel nachfüllen (ca. 1 Liter) und nun Anfang April erneut fast 1 Liter... Komme gerade vom :) hier bei mir vor Ort und der prüfte meinen E91 LCI auf Kopfdichtung ---> erste Diagnose nach seinem Test, mit so einem Glaskolben und Flüssigkeit die sich verfärben muss ---> Riss im Motroblock!!! :wacko:


    Nun stelle ich mir die Frage, was ich machen kann??? Fahre den Wagen drei Monate und nun ist der Motor hin... bin ja über 120 000 km (122 485 km Stand heute!) daher darf ich dann bei Reparatur auch noch zuzahlen ;( Habe irgendwie ein ungutes Gefühl beim Verkäufer, da er ja auch den defeketen Querlenker nicht behoben hatte trotz der angepriesenen EuroPlus Sorgfalt?! :cursing:



    Welche Möglichkeiten habe ich denn nun? Was oder wie könnte ich vorgehen?


    1. Reparaturfreigabe vom Verkäufer für meinen Händler hier vor Ort ist gegeben - direkt ohne ein Zögern! Also Reperatur durchführen lassen und zuzahlen!?


    2. Kann ich den Wagen zurückgeben? Wenn wie kann man das begründen??? Meine es ist echt enttäuschend... Ein Fahrzeug aus 2008 mit 115 000 km und 1. Hand und nun nach DREI MONATEN --- Motorhin.



    Also ich würde am Liebsten den Wagen nicht weiter fahren sondern an den Vertragshändler zurückgeben und einen Anderen nehmen... :meinung:



    MfG
    Patrick



    ps: Musste gerade mal einfach raus... und vielleicht hat jemand hier ähnliches erlebt oder kann mir da zum Vorgehen Tipps geben??? Sind ja auch teilweise BMW Mitarbeiter und Co hier... DANKE!!!

  • Mh.. also das heißt ich kann mir dir Diagnose anhand der Freigabe durch den :) hier vor Ort machen lassen. Und mich dann an meinen Verkäufer wenden und auf die gesetzliche Gewährleisung verweisen??? Klingt vielleicht dumm, bin da aber absolut unwissend... von daher kann ich das irgendwo schriftlich nachlesen bzw. als Begründung dem Verkäufer vorlegen???


    Meine muss ich als Käufer nachweisen, dass quasi der Schaden bei Verkauf schon bestand? Also platt gesagt, ist so ein Riss im Motorblock nicht einfach mit "Pech für den Käufer" abzuspeisen???


    Weil am Telefon hatte der schon so eine "Naja mir doch egal - Einstellung!" Der gab ja sofort die Freigabe und wollte nichts weiter wissen. :thumbdown: Und bei der EuroPlus staffelt es sich ja nach der Laufleistung und darauf wurde ich momentan erst verwiesen???


    Danke schonmal vorab... Da ist Ostern noch nicht ganz im Eimer scheinbar...



    So ich habe in meiner Googlesuche Folgendes gefunden.... :)




    Mojen,
    Ich könnts jetzt schön umschreiben, Gestzestexte dazu zitieren.......aber ich red da mal tacheles:
    Die Gewährleistung, die ja eigentlich auf 2 Jahre gedacht ist, wird von nahezu allen Händlern auf das erlaubte eine Jahr verkürzt (Kaufvertrag)
    Daher, alles ausser Bremsen (und dies ist eine Streitfage) obliegt dieser Gewährleistung.
    Kauft also ein Privater Kunde bei uns Händler ein gebrauchtes Fahrzeug muss dieser für die beseitigung aller Mängel aufkommen die während der ersten sechs Monate entstehen.
    Man geht nämlich davon aus, dass dieser Mangel bereits bei dato Kauf vorhanden war. Der Kunde muss also nix beweisen, sondern der Händler muss in dieser Zeit beweisen, dass der Mangel eben bei Kauf dato noch nicht vorhanden war.
    Nach sechs Monaten wird dies gewandelt, daher der Kunde muß beweisen, dass der Mangel bereits ab Kauf dato vorhanden war.
    Dies gilt übrigens nicht nur für neuwertige Fahrzeuge sondern auch für Fahrzeuge mit höheren Alter und Laufleistung jenseits der 200 000 km.
    Der Händler kann bei einem Privaten die Gewährleistung nicht ausschliessen, er kann lediglich die ihm bekannten Mängel im Kaufvertrag festhalten, für die er dann nicht mehr gerade stehen muss.




    Das ist doch dann wohl, was ich in meinem Fall anweden kann!? Aber das gilt dann nur für den Händler direkt, bei dem ich gekauft habe??? Und in den ersten 6 Monaten bin ich ja noch dicke drinne!!! :) Also warte ich erst die Diagnose ab und dann wede ich den Verkäufer hinzuziehen, um die Kostenfrage zu klären. Also im ersten Moment war ich einfach geschockt, aber scheinbar doch nicht so "schlimm" für mich, wie ich befürchtete!!!

  • Genau du kannst die Diagnose von deinem örtlichen Händler hernehmen und dem Verkäufer sagen wie es aussieht.


    Nachdem du das Auto erst 5 Monate hast, muss ER beweisen, dass der Schaden von dir verursacht wurde. Nach den ersten 6 Monaten musst du beweisen, dass der Schaden schon bei Kauf bestanden hat.


    Somit MUSS! er den Mangel auf seine! Kosten beseitigen. Europlus, Laufleistung und Alter spielt dabei keine Rolle.


    Wenn du komplett auf der sicheren Seite sein willst, ruf einfach kurz bei einem Anwalt an und lass dich beraten, wie du am Dümmsten vorgehst.


    EDIT: Genauso wie in deinem Nachtrag sieht es aus. Der Händler muss aber den Schaden beseitigen. Wenn du es bei einem anderen machst, musst du dafür zahlen. Die Diagnose kannst du aber auf jedenfall verwenden!

  • Theoretisch ja. Praktisch wird er nicht darauf eingehen. Da müsste er deutlich draufzahlen. Ich glaube auch, dass dir ein Ersatzwagen zur verfügung gestellt werden muss. Das aber wirlich besser bei einem Anwalt klären.

  • Also momentan ist es so, dass mein örtlicher Händler Samstag meinen zu sich nimmt und dann die genaue Diagnose stellt. Für die Zeit bekomme ich von Ihm einen Leihwagen gestellt.


    Naja und dann werde ich ihm das auch mit der Gewährleistung vortragen und mich bei Ihm schlau fragen... bzw. dann nach Ostern direkt den Verkäufer anrufen und nachfragen wegen der Gewährleistung und wie er das handhaben will! :) Und da der Verkäufer ca 220 km ein Weg von mir entfernt ist, wird der wohl auch einen Leihwagen stellen... Also das werde ich erst einmal auf "vertrauensvollem" Wege als Privatperson probieren --- wenn man mich dann dumm abspeisen will, muss ich wohl einen Anwalt hinzuziehen.

  • So ist es der vernünftigste Weg. Aber Fakt ist, dass der Verkäufer für sämtliche Kosten aufkommen muss. Wenn er es bei sich machen will, muss er auch die Transportkosten übernehmen. Fahren wird wahrscheinlich nicht möglich sein. ^^


    Das mit dem Anwalt war nur für eine kostenlose Beratung gemeint. Damit du sicher weist, für was er aufkommen muss und was nicht. Einschalten würde ich auch nur dann einen, wenn er sich -wie du schon sagtest- stur und dumm stellt.


    Wünsch dir auf jedenfall viel Glück, dass alles reibungslos vonstatten geht :thumbup: