Thema Kupplung und Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit Anfang März stolzer Besitzer eines 330i Coupe. Baujahr 11/2007 mit 58000 KM. Nun war ich vor kurzem wegen meiner Kupplung beim :)


    Der Werkstattleiter hat gemeint, dass die Kupplung bald fällig wird, ich sollte doch in den nächsten vier Wochen einen Termin vereinbaren für einen Tausch. Ursache war wohl, dass der Vorbesitzer viel mit dem Hänger unterwegs war. Ein Kulanzantrag wurde von BMW direkt abgelehnt, nunja das Auto hat schließlich schon fast 5 Jahre auf dem Buckel.


    Kann ich beim Händler, bei dem ich das Auto erstanden haben, irgendwelche Ansprüche geltend machen? (Auch ein großes BMW Autohaus) Ich denke mal da es sich um ein Verschleißteil handelt kann ich mich höchstens auf die Kulanz des Autohauses stützen?


    Hat jemand Erfahrungen dazu oder ein paar Tipps?


    Vielen Dank und noch einen schönen Donnerstag :thumbsup:


    Gruß

  • Wie Du selbst sagst: Kupplung ist ein Verschleißteil. Wenn also kein eigentlicher Defekt vorliegt, sondern die K ersetzt werden muss, weil sie halt "verbraucht" ist, hast Du keinerlei Anspruch.


    Schliesslich könntest Du theoretisch seit März selbst viel mit Hänger unterwegs gewesen sein und dadurch die Kupplung ´runtergerockt haben... ;)

    M-PAKET - nicht M-Packet... :pinch:


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