E92 325i Automatikgetriebe Ölkühlung ?!

  • Hallo,
    kurz eine kleine Schilderung meines Problems:
    habe meinen E92 vor ca 2 Wochen als Unfallwagen (Fahrzeug befand sich im unreparierten Zustand) verkauft. Nun meldete sich der Käufer des BMW´s und will Geld zurück, da Ihm beim Reparieren aufgefallen ist, dass anscheinend der falsche Kühler verbaut war und deshalb das Getriebe nicht mehr funktioniert. Er beschuldigt mich der arglistigen Täuschung und will von mir Geld für ein Austauschgetriebe.
    Vor dem Unfall (Frontalcrash bei etwa 50 km/h auf stehendes Auto) funktionierte das Getriebe tadellos.
    Besitzt der E92 325i überhaupt einen extra Kühler für das Automatikgetriebe ? Meines Wissens hat nur der E92 M3 SMG sowas ?!
    Kann mir nur vorstellen, dass das Getriebe bei dem Unfall einen Schlag weg bekommen hat. Aber das liegt wohl nicht in meiner Hand. Der Käufer hat das Auto vor dem Kauf besichtigt und im Vertrag wurde explizit erwähnt, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, sowie jegliche Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen.
    Bin für jede Hilfe dankbar.
    Grüße

  • ja das getriebe hat einen eigenen getriebekühler (wärmetauscher). wer soll denn bitte einen falschen kühler verbauen ?( allein die anschlüsse sind bei bmw alle für bestimmte typen passend. wie hat er jetzt den Schaden fest gestellt und wie äußert sich das?
    Bevor er irgentwelche anschuldigungen macht muss er vorher ein gutachten von einen getriebespezialisten erstellen was paar hundert euro kostet. so einen fall hatten wir vor paaren jahren auch, aber aus kostengründen ist der kläger dann doch abgesprungen :D es war am ende auch sein schuld, aber mann kann es ja versuchen dachte er.


    wurde am motor beim unfall was beschädigt oder war alles ok?

  • schwer zu sagen, ob was beim Unfall am Motor kaputt gegangen ist. Das Fahrzeug ist im Stand noch kurz gelaufen, da es aber zu qualmen angefangen hat (Kühler waren defekt) habe ich es natürlich direkt ausgemacht. Gefahren bin ich definitiv nicht mehr. Daher kann ich nicht sagen ob das Getriebe noch ok war.
    Der Käufer meint nur, dass das Auto nicht mehr schaltet.
    Der Vorwurf der arglistigen Täuschung würde auch nur saften, wenn mir nachgewiesen werden könnte, dass der Schaden schon in meinem Besitz bestand. Durch den Unfall und da ich der 3. Besitzer des Wagens war (Hatte ihn dazu gerade mal 1,5 Monate) denke ich, dass ich wohl aus dem Schneider bin. :)
    Dennoch ist mir noch schleierhaft, welche Werkstatt da einen falschen Kühler eingebaut hat, bzw wie sowas überhaupt passieren kann.
    Grüße

  • ...
    Der Vorwurf der arglistigen Täuschung würde auch nur saften, wenn mir nachgewiesen werden könnte, dass der Schaden schon in meinem Besitz bestand. ...

    ... und du ihm diesen Mangel auch arglistig verschwiegen hast! Sonst kann er nicht so einfach vom Kaufvertrag zurücktreten und es ist nur ein einfacher Sachmangel, der dich zunächst lediglich zum Schadensersatz verpflichten KÖNNTE.


    Ich würde behaupten, dass er sich verkalkuliert hat und nun aus der Geschichte irgendwie herauskommen will. Da wünsche ich ihm viel Spaß dabei, er ist in der Beweislast. ;)


    Nur aus Interesse: Was hast du für einen Kaufvertrag verwendet und wie ist der Gewährleistungsausschluss genau formuliert?

  • Das hört sich gut an :)
    Es war ein Kaufvertrag von mobile.de
    Habe geschrieben:
    Unfallfahrzeug, Gewährleistung , Garantie oder ähnliches ausgeschlossen.
    Denke auch, dass er sich bei den Kosten für die Herrichtung verschätzt hat. Er wollte es ursprüglich selbst Reparieren, hat das Fahrzeug jedoch schließlich bei einer Werkstatt machen lassen.
    Er war sich über die Kosten laut Gutachten jedoch im klaren.
    Grüße

  • Wo hast du das denn im Vertrag hingeschrieben? Weil diese Klausel,


    "Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflich- ten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten."

    leider nicht wirksam ist. Das ist das Problem bei all den vorgefertigten Kaufverträgen, weiß nur keiner.

  • Die Klausel, die ich aufgeführt habe, ist standardmäßig im Kaufvertrag mit drin. Wenn du natürlich wirksam eine Sondervereinbarung getroffen hast, kann es anders aussehen. Aber darüber würde ich mir keine so großen Sorgen machen. Soll er dir seinen Anfechtungsgrund mal schön beweisen.

  • Ich kann mir vorstellen der getriebekühler ist bei dem Unfall kaputt gegangen. Wenn der kühler undicht wird, dann pumpt das getriebe in unter halben minute das ganze Öl aus dem Getriebe, danach funktioniert erstmals nicht chts. Das Getriebe kann nicht mehr schalten, denn es existiert kein Öldruck für die schaltventile und Kolben. Folgeschäden sind nicht auszuschließen, weil die Kupplungen verbrennen nach so einer Aktion


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  • okay. das macht sinn. das auto ist auch definitiv länger als eine halbe minute gelaufen. bin nach dem unfall erstmal zu den anderen beteiligten und habe geschaut ob alles ok ist.
    der käufer meinte auch, dass die lamellen verbrannt sind. dann wirds wohl so gewesen sein.
    tija würde dazu sagen, dass ist nunmal das risiko beim unfallwagenkauf.
    grüße