Motor verschluckt sich - Fehlercode 11615

  • Moin Zusammen,


    meine Freundin hat sich einen gebrauchten 325i Kombi mit N52 Motor von Bj. 2007 von einem kleinen Gebrauchtwagenhändler (nicht BMW) gekauft.


    3 Tage nach der Zulassung ging der Motor in den Notlauf. In einer freien Werkstatt wurden vom Händler dann beide Magnetventile getauscht.
    Danach lief der Wagen wieder fast normal, aber wir haben festgestellt, dass er sich oft bei ca. 50 km/h verschluckt hat (Fehlercode 11615 - Ohne Fehlerbeschreibung (in einer freien Werkstatt ausgelesen)).


    Dann ging der Wagen wieder zum Händler und wir haben aber keine eindeutige Aussage bekommen, was daran gemacht wurde. Schriftlich haben wir bisher nichts erhalten.
    Nachdem wir das Auto zurückbekommen haben, tritt das verschlucken jetzt seltener, aber noch immer auf. Beim Beschleunigen auf 200 km/h auf der Autobahn ging ein starker Ruck durchs ganze Auto und bei langsameren Geschwindigkeiten tritt der Fehler auch auf. Die Fehlerauslese in einer freien Werkstatt zeigte wieder Fehlercode 11615.


    Wir sind nun soweit, dass Auto zurückgeben zu wollen. Der Händler stellt es jetzt aber so hin, dass ein leichtes verschlucken normal wäre und wir uns das einbilden würden. Er ist nach der 2. Reparatur ca. 1000 km mit dem Auto gefahren, um zu prüfen ob der Fehler noch vorhanden ist und angeblich ist in der Zeit der Fehler nicht aufgetreten. Er ist jetzt der wortwörtlichen Meinung, wir wollen Ihn "verars...." und suchen nur einen Grund um das Auto zurückgeben zu können.
    Der Händler möchte jetzt mit uns zusammen eine Probefahrt machen. Da der Fehler aber nur sporadisch auftritt, bin ich nicht überzeugt, dass uns das weiterhilft. Eine Fehlermeldung ist aber ja schliesslich vorhanden. Irgendwo muss die ja herkommen.


    Hat schon einmal jemand diese Fehlermeldung gehabt und kann uns weiterhelfen um den Fehler zu lokalisieren? Bei Google hab ich nur etwas von einem 5er BMW gefunden ( http://www.motor-talk.de/bilde…22/foto-3-i207649445.html )


    Leider erst nach dem Kauf haben wir bei BMW in der Werkstatthistorie herausgefunden, dass das Auto schon ständig Probleme mit dem Motor hatte. Seit 2007 war das Auto 39x in der BMW-Werkstatt.
    Zusätzlich hat das Auto noch andere Mängel, die nach dem Kauf aufgefallen sind:

    • Radiorauschen (wurde bereits gemeldet, Fehler bisher nicht behoben),
    • Heckscheibenwischwasser sprüht nicht (wurde bereis gemeldet und bisher
      nicht behoben),
    • KFZ zieht nach rechts (wurde bei der Probefahrt vor dem
      Kauf bemängelt, bisher nicht behoben),
    • Klimaanlage pfeift stark unter
      Volllast
    • Auto lässt sich seit des letzten Werkstattaufenthalts mit
      beiden Schlüsseln nur noch aus maximal 1m Entfernung per
      Funkfernbedienung öffnen/schliessen.

    Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen.

  • 2D5F - DME, interner Fehler: Reset


    Probieren würde ich nun ein Softwareupdate der DME.

    2007 E92 325i | SPACE GREY | INDIVIDUAL MERINO COHIBABROWN | BBS CH-R BLACK 9x20 - 10.5x20
    KW VARIANT II | E9x M3 SUSPENSION PARTS | E93 M3 FRONT ANTI-SWAY BAR | CDV DELETE
    CIC RETROFIT | COMBOX RETROFIT | JBBFE III (D-CAN) RETROFIT
    DIAGNOSE BLOCKER | iDRIVE DATA DISPLAY

  • Hallo,


    wenn es nicht lange her ist würde ich den Wagen angesichts dieser zahlreichen Probleme einfach zurückgeben wollen, schließlich zahlt ihr viel Geld. Man muss sich keinen Ärger kaufen.
    Ich finde auch den Händler mit seinem Spruch über "Verarschen" auch nicht sehr einladend. Wird er sich quer stellen, Rechtsbeistand erwähnen, ggf. zum Anwalt gehen.


    Gruß.

    Einmal editiert, zuletzt von A007 ()

  • Du hast Anspruch auf ein sachmängelfreies Auto, der Händler darf Mängel die nach Übergabe des Fahrzeuges aufgetreten sind auf seine Kosten reparieren, pro Mangel stehen dem Händler zwei Nachbesserungsversuche zu. Sollte der Sachmangel trotz zweier Reparaturversuche nicht behoben worden sein, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Kaufpreisminderung verlangen.
    Ein Rücktritt ist oftmals die bessere Wahl, dafür brauchst du vorerst auch keinen Anwalt.
    Nicht bei jedem Sachmangel ist ein Rücktritt überhaupt möglich, der ADAC hat eine Übersichtsliste (der man ausnahmsweise Glauben schenken darf)
    http://www.adac.de/_mmm/pdf/20…C3%BCcktritt-2_200259.pdf



    Probefahren mit dem Händler wäre mir persönlich zu doof, das musst du dir auch nicht geben.