ein etwas anderes Felgenproblem...

  • Hi Leute,


    also es war vor einem Jahr, da habe ich meinen E46 an das Autohaus verkauft und den jetzigen E90 geholt. Wir hatten eine mündliche Absprache gemacht, dass ich die Winterfelgen(+Bereifung) dem Händler mitgebe, damit er sie dann jmd. verkauft. Um nicht zu weit auszuholen kürze ich die Geschichte mal ein wenig...
    Der Händler arbeitet nun in einer anderen Stadt, was ja einen gewissen organisatorischen Aufwand darstellt, weil er nicht genau weiß wie es in seinem alten Autohaus abläuft und auch mit denen kontakt halten muss. Das Autohaus weiß nicht wo die Felgen sind und kann sie nirgends finden. Kann ich zT. verstehen weil es ja eine persönliche Absprache war und die nicht eingelagert wurden oder ähnliches. Ich muss dem Händler ständig nachtelefonieren damit er sich mal darum kümmert. Ich habe dann immer mit beiden telefoniert um sicherzugehen das mich da niemand in die Pfanne haut. Wir wollten uns ursprünglich am Freitag treffen, dann sagte er mir das die Felgen wirklich nicht gefunden werden können, ich ihm aber noch Zeit geben soll; er wollte nochmal in einem Aussenlager nachschauen ob sie da vielleicht liegen und hat mir nebenbei gesteckt, dass Ende des Jahre im Autohaus eingebrochen wurde und sie möglicherweise da mit geklaut worden sind, wovon ich bis dato nichts wusste, es nun aber auch schon 2-3Monate her ist. Wäre für die Versicherung auch kacke, wenn man es so spät meldet, da kann ich es uU auch gleich lassen. (Waren keine BMW-Felgen, sondern Rail oder sowas)
    Ich habe nun schon die Vorahnung, dass er mir sagt das er die Räder nicht findet.
    Nun hab ich mir so überlegt wie ich ihm am besten begegnen soll, wenn ich mit ihm morgen telefoniere. Alles persönliche Absprache und ich glaube nicht, dass ich was schriftlich hat und es würde mich zu tode ärgern, wenn die Felgen weg sind und ich keinen Cent sehe...
    Was meint ihr dazu? Wie würdet ihr euch verhalten?

  • Mal eine Frage, kanntest du den Händler besser oder warum gibst du einem fremden Menschen einfach deine Felgen ohne etwas schriftliches in der Hand zu haben?


    Wenn die Felgen weg sind, sieht es sehr schlecht aus. Mündliche Absprachen helfen dir da garnichts. Du kannst noch nicht mal dem Händler irgendeine Schuld in die Schuhe schieben. Auch wenns dich ärgert, Schuld ist der Händler wohl nicht komplett.

  • Ja die ganze Familie ist schon seit Jahren bei diesem Autohaus. Den Händler kennen wir relativ gut ja.
    Es war damals einfach so, dass ich dachte, er kann die Felgen besser verkaufen als ich. Mit dem Rest hast du Recht, ich weiß ... ich weiß auch nicht warum ich das so gemacht hatte. Habe mit sowas aber nicht gerechnet, da ich/wir solche Probleme nie hatten und die Leute da gut kennen.


    Ich muss auch nochmal gucken ob ich nich doch was schriftliches habe

  • an deiner stelle würde ich darauf bestehen das du deine räder bzw etwas vergleichbares wieder bekommst...
    schließlich hast du dem verkäufer deine räder anvertraut und du hast ja auch bei ihm ein fahrzeug gekauft (wobei er auch dran verdient) und deine familie hat in diesem sinne auch gut geld dort gelassen, dann kann er sich jetzt auch etwas einfallen lassen, wenn die räder weg sind.
    sorry, aber ich würd dort voll die welle machen und mich nicht einfach so abspeisen lassen.

  • Ich würde seine Felgen nehmen und ihm auch den Kopf abreisen.


    Aber das soll dir auch eine Lehre sein, jetzt musst du hinter deinen Felgen herlaufen.
    Hier darfst du nix machen, ohnen einen Nachweiss zu haben.



    Nur weil Ihr da seit jahren Kunden seit, kannst du dem nicht vertrauen.
    Ihr habt bestimmt immer einen nachweiss für jeden kauf bekommen.



    Ich hoffe für dich das es gut für dich ausgeht, das wäre sonst wirklich sehr ärgerlich.

  • Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Man sollte halt auch Zeugen dafür haben. Das Autohaus wird aber sicher nicht abstreiten das sie die Felgen bekommen haben. Daher wenn die Felgen nicht mehr auftauchen, verlange eine Entschädigung!

    Ob da wirklich ein Radar steht, seht ihr, wenn das Licht angeht...

  • Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Man sollte halt auch Zeugen dafür haben. Das Autohaus wird aber sicher nicht abstreiten das sie die Felgen bekommen haben. Daher wenn die Felgen nicht mehr auftauchen, verlange eine Entschädigung!


    Du magst zwar Recht haben das ein mündlicher Vertrag auch Gültigkeit besitzt, aber wie du schon geschrieben hast, brauchst du Zeugen und für mich hörte es sich so an, als wenn das nur zwischen dem Händler und selfmade abgesprochen wurde. Also keine Zeugen, so steht Aussage gegen Aussage (vorausgesetzt der Händler findet die Felgen nicht und will auch keinen Ersatz leisten).

  • Also zunächst gehe ich mal davon aus, das der Händler dir ned unbedingt was böses will.
    Wie schpn erwähnt, gibts da schon ein längeres Kunden-Händler Verhältniss. Wenn er Räder für dich eingelagert hat,
    hat er dafür sicher einen Vermerk in einer Akte oder so. Und wenns nur ein Zettel mit ner Lagernummer is.
    Wenn die Felgen gar nimmer aufzufinden sind, kann er das doch über seine Versicherung klären. Der Händler
    kann das der Versicherung ja schildern, das die fehlenden Felgen jetzt erst bemerkt wurden.


    Wenn das nicht klappt, dann soll er mal nachsehen, was er noch so rumliegen hat. Wenn er nicht gleichwertiges hat,
    soll er dir eben neue anbieten. Am besten unter seinem EK. Einfach etwas mehr als Kulant sein. Wenn es da eine Art
    Vertrauensbasis gibt, kannst sicher mit dem reden. Da können beide Parteien nix dafür und es ist ein Weg zu finden,
    der beiden, gleichermaßen am wenigsten weh tut.