Nagel in neuwertigen 255er :/

  • Im übrigen gibt es genug Reifenportale wo man Preise vergleichen kann falls es ein neuer sein muss, die "Arbeit" müssen ja wohl keine anderen für dich machen ;)

    Gruß Hendric


    Bei Interesse am Umbau von Abgasanlagen => PN :thumbup:

  • Das ist aber nicht erlaubt bei "W"-Reifen... :!: ;)

    Das stimmt so nicht....Das erzählen nur die Reifenbetriebe gern ;) Irgendwo hatten wir das Thema letztens....Bei den Pilzen ist es wohl so, wenn du enen Reifenbetrieb hast der Vulkanisieren kann geht es teilweise mit Garantie bis 300km/h


    Hier ein Beitrag aus Motortalk vom User Cobra427os:


    "



    [Blockierte Grafik: http://avatars.motor-talk.de/data/avatars/70/320881.gif] cobra427os

    Audi Reifen flicken ?
    Vielleicht wären mal ein paar erklärende Sätze zu den gesetzlichen Grundlagen der Reifenreparatur gut. Es wurde bisher über persönliche Erfahrungen berichtet. Es entscheidet aber nicht der Reifenhändler was erlaubt ist, sondern der Gesetzgeber. Früher stand dazu was in § 36 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung), seit 2001 ist es geregelt in den "Richtlinien für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen", genauer gesagt in der,

    "Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen",

    erlassen durch das Bundesverkehrsministerium. Ist im Internet nicht im Volltext verfügbar, nur kostenpflichtig zu ordern. Auch auf den Seiten des Ministeriums findet man den Volltext nicht.

    Das entscheidende findet sich aber in folgendem Satz:


    "Im Laufflächenbereich sind Reparaturen von Stichverletzungen bis höchstens 6 mm Schadensausdehnung mittels Kombireparaturkörper zulässig. Im Bereich der Wulstzonen sind Gummireparaturen nur zulässig, wenn die Festigkeitsträger nicht davon berührt sind."

    Es wird auch geregelt, wie solche Schäden zu reparieren sind (Warmvulkanisation, Kaltvulkanisation). Es ist hingegen NICHT verboten Hochgeschwindigkeitsreifen ZR, Y, W zu reparieren. Wenn das ein Händler so pauschal behauptet ist das unzutreffend. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Hersteller des Reifens für ein bestimmtes Modell explizit eine Reparatur durch Vulkanisation untersagt.

    Wenn ihr nun mit einem Stich-Schaden zu einem Händler fahrt, werden die Antworten die ihr dort bekommt natürlich unter Umständen anders ausfallen. Woran liegt das?

    1. Es wird sicher den ein oder anderen Händler geben, der lieber einen Neureifen für 100 bis 250 € pro Stück verkauft, als für 20 € zu flicken.

    2. Ich unterstelle, dass viele Reifenmonteure überhaupt nicht mit der aktuellen Rechtslage vertraut sind und stattdessen veraltete Kenntnisse nutzen (z.B. Hochgeschwindigkeitsreifen dürfen generell nicht repariert werden).

    3. Es wird sicher auch Händler geben, die das Haftungsrisiko scheuen. Wenn dann nämlich nach einer Reparatur mal ein Reifen platzt, kann es zu hohen Schäden oder sogar Verletzungen der Unfallopfer kommen. Falls an dem geplatzten Reifen mal irgendwas repariert wurde, wird der Fahrer natürlich sofort Stress beim Reifenhändler machen, auch wenn die Ursache des Platzers vielleicht ganz woanders liegt.


    Hatte übrigens selber vor 2-3 Monaten ne dicke Schraube in meinem 225/45 ZR17 Reifen mit noch 6mm Restprofil. Zwar in der Lauffläche, aber Reparatur nicht möglich. Waren eindeutig über 6mm Durchmesser des Loches, da ich eine richtig dicke M8 Sechkantschraube mit grobem Gewinde drin hatte. Das ausgerechnet an einem Samstag und ich hab keinen Ersatzreifen. Dann musste ich feststellen, dass kaum ein Reifenhändler Bridgestone führt. Ein örtlicher "PitStop" (meine 5. Anlaufstelle) hat mich dann erlöst. Die hatten sogar ein genau passendes Modell da.

    Gruß
    Patrick"

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



    Einmal editiert, zuletzt von Herbi81 ()

  • um ein reifen reparieren zu lassen müssen diese aber eine gewisse vorraussetzung haben wie zb das maximale alter und die beschaffenheit des reifens abgefahren usw.

  • um ein reifen reparieren zu lassen müssen diese aber eine gewisse vorraussetzung haben wie zb das maximale alter und die beschaffenheit des reifens abgefahren usw.

    Das ist ja auch richtig, maximal 6mm Loch-Durchmesser entsprechend vom Rand entfernt, 4mm Restprofil, aber hier geht es um einen neuwertigen Reifen... :whistling:

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • Das ist ja auch richtig, maximal 6mm Loch-Durchmesser entsprechend vom Rand entfernt, 4mm Restprofil, aber hier geht es um einen neuwertigen Reifen... :whistling:


    ok dann geht das :D