Geschwindigkeitsindex bei E91 Sommerreifen

  • Hallo zusammen,


    es könnte sein dass es bereits Antworten gibt, ich habe aber durch sufu nicht gefunden.


    Hier meine Fragen (es geht hier um Sommerreifen, nicht Winterreifen):
    ich habe 325d E91, laut Freigabe von BMW darf man folgende Reifenkombination für 19" Felgen benutzen:
    225/35 R19 88y 8Jx19 ET37 255/30 R19 91Y 9Jx19 ET39
    Geschwindigkeitsindex hinten und vorne : Y (bis 300 kmh)
    Max. Geschw. laut KFZ-Schein: 231 kmh
    Muss man unbedingt Y nehmen, oder darf man auch ZR und W benutzen, wie ist es geregelt?


    Viele Grüße,
    Arta


    P.S: Ich benutze Y weil mein über 250 kmh läuft, aber würde gern wissen wie die Regelung ist

  • Entscheident ist die Traglast...


    der Preisunterschied ist doch eh kaum der Rede wert bei den Reifen?!

    Gruß Hendric


    Bei Interesse am Umbau von Abgasanlagen => PN :thumbup:

  • Es geht hier nicht um Preis, wie oben beschrieben, würde gerne wissen wie die Regelung ist.
    Tragfähigkeitsindex ist mir klar.


    Meinst du man könnte ZR, W oder sogar V nehmen ohne Probleme zu bekommen?

  • Du dürftest selbst einen T-Index fahren, allerdings mußt du dann im BC die Maximalgeschwindigkeit speichern, in dem Fall also 190km/h.
    Allerdings macht ein höherer Geschwindigkeitsindex in der Realität preistechnisch wirklich nicht viel aus, wir reden hier von ein paar € die dir den ständigen Blick auf den Tacho ersparen und ein sicheres Gefühl geben - sollte man an sowas sparen? Ich denke nicht.


    Im Winter fahr ich auf z.B. einen H-Index, im Sommer den Y-Index mit Freigabe bis 300km/h. Du kannst also beliebig kombinieren und mußt eben vorher wissen ob du im Winter z.B. unbedingt 250km/h fahren mußt und möchtest, oder aber ob dir nicht auch 210km/h reichen.
    Weiteres kannst du hier lesen ;)

    „In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
    Arthur Schopenhauer

  • Wenn Y eingetragen ist bzw. von BMW nur so freigegeben ist, musst du im Sommer Y fahren. Auch wenn das Auto nicht so schnell fahren kann.
    Nur bei Winterreifen darfst du einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex fahren.


    Auf meinem Passat musste ich z.B. V fahren, obwohl der laut Schein nur 210 km/h kann. Aber 91V war halt ab Werk eingetragen.

  • Hmm...jetzt gibt es unterschiedliche Meinungen....
    Welche ist richtig für Sommerreifen?


    Muss man Y nehmen?
    oder darf man auch ZR, W oder sogar V fahren?
    oder wie der Peplex gesagt hat, Geschwindigkeitsindex ist eigentlich egal, hauptsache max. Geschw. in BC speichern.


    (Wie gesagt, Tragfähigkeitsindex ist klar und es geht hier um Verstandnis über die Regel, nicht um den Preis.)

  • Also, rechtlich gibt es für den Geschwindigkeitsindex nur eine Ausnahme für M+S Reifen.


    Siehe geschrieben im §36 I StVZO:


    §36 Bereifung und Laufflächen


    (1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch


    die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,


    die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.


    Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein

  • Also ich habe gehört, dass man immer dann diesen häßlichen Geschwindigkeitsaufkleber im Auto haben muss, wenn der montierte Reifen einen niederigen Geschwindigkeitsindex hat, als in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.


    Das würde bedeuten, wenn Y in den Papieren steht, und Du W fährst, brauchst Du den Aufkleber, selbst wenn Dein Fahrzeug nur maximal 120 schaffen würde. Andererseits kostet ein fehlender Aufkleber 10 Euro, wenn es überhaupt auffällt. Und ob das einstellbare Geschwindigkeitslimit im Bordcomputer anstatt des Aufklebers ausreicht, kann auch keiner endgültig beantworten :whistling:

  • Ich denke man sollte es so sehen wie es der Gesetzgeber sieht, alles andere Hilft ja nur in Ländern wo Gesetze keiner kontrolliert. Unsere Polizei beruft sich ja auch die Gesetze und da kommt man mit dem Bordcomputer nicht weit, das ist eher für einen selbst die Erinnerung.


    Im § 36 I StVZO steht ja ganz klar das man den Geschwindigkeitsindex einhalten MUSS!!!, drunter nur bei M+S Reifen ABER nur wenn der Aufkleber vorhanden ist, sowie diese Geschwindigkeit auch eingehalten wird!!!