Räder ABE - Federn ABE - eintragen?

  • Hallo,
    ich möchte bei meinem Alltags-Exeo 35 mm H&R-Federn verbauen.
    In der ABE der Federn steht: "Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen -Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk."
    Bei dem Auto sind 17''-Zuehör-Felgen (ebenfalls mit ABE) verbaut.


    Sorry, ich bin zu doof - muss ich die Kombi jetzt eintragen lassen?


    Ich habe den Thread hier erstellt, da nicht in anderen Foren registriert bin und es auch nicht vor habe und weil ich dachte, dass es auch für den ein oder anderen E9x interessant ist.
    Wenn das jetzt falsch war, macht mich nieder ;( !

  • In der Felgen ABE steht noch:
    "Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen."
    Muss das jetzt eingetragen werden?

  • Zum TÜV gehen, alles hinlegen und der soll entscheiden, eine Sache von 5 Minuten.


    In der Regel gilt eine ABE nur wenn die restlichen Komponenten Serie sind.

    Gruß Hendric


    Bei Interesse am Umbau von Abgasanlagen => PN :thumbup:

  • Zum TÜV gehen, alles hinlegen und der soll entscheiden, eine Sache von 5 Minuten.


    In der Regel gilt eine ABE nur wenn die restlichen Komponenten Serie sind.



    Da die auch Geld verdienen wollen, kenne ich die Antwort schon jetzt: "EINTRAGEN!"

  • also da steht eindeutig; wenn deine Räder/Reifen keine zusätzlichen Auflagen erfüllen müssen (z.B. Abdeckung der Lauffläche herstellen oder ähnliches - steht im Gutachten der Räder)
    darfst du deine Kombination bei Mitführen der ABE's fahren.


    Hast du aber auch was anderes verbaut, z.B. Spurplatten gilt das nicht mehr!


    Das H&R Gutachten ist m.M. nach eine Sonderform da dir hier sogar Zubehörfelgen zugelassen werden, was normal nicht normal ist

  • also da steht eindeutig; wenn deine Räder/Reifen keine zusätzlichen Auflagen erfüllen müssen (z.B. Abdeckung der Lauffläche herstellen oder ähnliches - steht im Gutachten der Räder)
    darfst du deine Kombination bei Mitführen der ABE's fahren.


    Hast du aber auch was anderes verbaut, z.B. Spurplatten gilt das nicht mehr!


    Das H&R Gutachten ist m.M. nach eine Sonderform da dir hier sogar Zubehörfelgen zugelassen werden, was normal nicht normal ist


    stadlhuber, VIELEN DANK!!
    So hatte ich das eigentlich auch verstanden, wollte aber nochmal wen fragen, der sich damit auskennt

  • In der Felgen ABE steht noch:
    "Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen."
    Muss das jetzt eingetragen werden?

    eigentlich ist damit doch alles gesagt !


    lies Dir mal die ABE der Felgen vollständig durch, besonders die Auflagen mit den montierten Reifen.
    oft steht da nämlich, dass eine Abnahme / Prüfung zu erfolgen hat (obwohl´s ´ne ABE ist)


    ABE bedeutet nämlich nicht grundsätzlich: verbauen, Papierchen mitführen und gut. -> lesen !


    Edit:


    oft passen Felgen zu mehreren Autos, bei manchen brauch man nix machen, bei anderen doch, oder zumindest muss geprüft werden,
    da z.B. Reifen gleicher Grösse in Abh. vom Hersteller unterschiedlich breit ausfallen.

  • Ich finde auch: es ist doch ganz klar gesagt !!


    In der Felgen ABE steht noch:
    "Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen."
    Muss das jetzt eingetragen werden?


    Ja !! "Gesondert zu beurteilen" = abnehmen lassen. Klarer geht es doch nicht.

    Grüße




    "Ich mag keine Probleme, ich stehe auf Lösungen."


    ein Chemiker


    sent from NSA monitored device

  • Ich finde auch: es ist doch ganz klar gesagt !!



    Ja !! "Gesondert zu beurteilen" = abnehmen lassen. Klarer geht es doch nicht.


    tja das ist aber nur das radgutachten.


    im fahrwerksgutachten sind zubehorfelgen zulässig, sofern die ZubehörFelge keine Änderung am Fahrzeug erfordert

  • Ja, aber hier sind nunmal beide ABEs/Gutachten zu beachten.


    Und wenn auch nur eine der beiden ABEs im Falle der vorliegenden Kombination eine Abnahme einfordert,
    dann ist sie nun mal unausweichlich. Da kann in Nummer 2 stehen was will.

    Grüße




    "Ich mag keine Probleme, ich stehe auf Lösungen."


    ein Chemiker


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