Hey, habe in Gutachten meiner neuen Breyton Race LS diesen Abschnitt gefunden.
Bin mir nicht sicher aber heißt das jetzt, das der Tacho angeglichen werden muss, was ja bei der Bereifung von 245/30ZR20 schon sein kann, auf Grund der Toleranz. Oder heißt das nur das die Reifen die drauf sollen, für die maximale Geschwindigkeit des Fahrzeuges zugelassen sind.
Ich gehe ja von der Höchstgeschwindigkeit aus, so interpretiere ich das ganze.
Was sagt ihr dazu? Hier ist der Text. Steht unter Absatz 4.3 des Gutachtens unter Hinweis
Hinweis für den Halter zur Reifenwahl:
Die Freigängigkeit von Rädern und Reifen zu Karosserie- und Fahrwerksteilen ist in allen Fahrzuständen und auch in beladenem Zustand sicherzustellen. Die in den Auflagen genannten Freiräume sind zu beachten.
Bzgl. der Anzeigegenauigkeit des Geschwindigkeitsmessers/Wegstreckenzählers müssen die Anforderungen des §57 StVZO eingehalten sein.
Herstellerfreigaben über Bereifungen müssen die zul. Achslasten, die Sturzwerte und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (einschl. einer Toleranz von 5 %) abdecken und sind im Fahrzeug mitzuführen. Die darin enthaltenen Luftdrücke sind einzuhalten.
Bei Reifenkombinationen mit unterschiedlicher Größe an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit ABV/ASR/ESP die Eignung in der Herstellerfreigabe mit zu bescheinigen. In diesem Fall dürfen nur gleiche Reifentypen an Vorder- und Hinterachse verwendet werden.