Tacho angleichen oder was bedeutet der Hinweis im Gutachten ????

  • Hey, habe in Gutachten meiner neuen Breyton Race LS diesen Abschnitt gefunden.
    Bin mir nicht sicher aber heißt das jetzt, das der Tacho angeglichen werden muss, was ja bei der Bereifung von 245/30ZR20 schon sein kann, auf Grund der Toleranz. Oder heißt das nur das die Reifen die drauf sollen, für die maximale Geschwindigkeit des Fahrzeuges zugelassen sind.
    Ich gehe ja von der Höchstgeschwindigkeit aus, so interpretiere ich das ganze.


    Was sagt ihr dazu? Hier ist der Text. Steht unter Absatz 4.3 des Gutachtens unter Hinweis


    Hinweis für den Halter zur Reifenwahl:
    Die Freigängigkeit von Rädern und Reifen zu Karosserie- und Fahrwerksteilen ist in allen Fahrzuständen und auch in beladenem Zustand sicherzustellen. Die in den Auflagen genannten Freiräume sind zu beachten.
    Bzgl. der Anzeigegenauigkeit des Geschwindigkeitsmessers/Wegstreckenzählers müssen die Anforderungen des §57 StVZO eingehalten sein.
    Herstellerfreigaben über Bereifungen müssen die zul. Achslasten, die Sturzwerte und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (einschl. einer Toleranz von 5 %) abdecken und sind im Fahrzeug mitzuführen. Die darin enthaltenen Luftdrücke sind einzuhalten.
    Bei Reifenkombinationen mit unterschiedlicher Größe an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit ABV/ASR/ESP die Eignung in der Herstellerfreigabe mit zu bescheinigen. In diesem Fall dürfen nur gleiche Reifentypen an Vorder- und Hinterachse verwendet werden.

  • Äh jetzt habe es jetzt doch so oft durchgelesen aber immer wieder überlesen.


    Bzgl. der Anzeigegenauigkeit des Geschwindigkeitsmessers/Wegstreckenzählers müssen die Anforderungen des §57 StVZO eingehalten sein.


    Aber in der StVZO steht ja das man +-4 km/h abweichen darf. Das würde ja dann passen. Sind 3,6% Abweichung.


    Das währen effektiv 103.6km/h bei angezeigten 100km/h.


    Hier der Auszug


    §57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler


    (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für


    mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie


    mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.


    (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


    (3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.

  • Du schmeisst da was durcheinander, und zwar:


    Geschwindigkeitsmesser (das ist das runde Ding mit dem Zeiger)
    und Wegstreckenmesser (digitale Anzeige der gefahrenen Strecke)


    erstes wird volkstümlich auch gerne Tacho genannt (und beinhaltet zweites)


    Dein Geschw.m. darf nicht nacheilen !


    das bedeutet: Du musst einen "Tacho"-Test machen lassen
    und den Wisch bei der Eintragung vorlegen (wenn´s gepasst hat)


    Du musst eine Freigabe des Reifenherstellers im Fahrzeug mitführen.

  • So, ich war jetzt heute mittag beim TÜV und habe denen mal das Gutachten unter die Nase gehalten.
    Der Prüfer hat sich das Gutachten angeschaut und wir haben Markiert was an Auflagen relevant ist.


    Laut dem Prüfer ist keine Auflage bei, was ihn beunruhigt, muss halt nur von der Breite her passen und das wird es ja auch tun.


    Habe ihn extra nochmal angesprochen wegen Tacho angleichen oder ähnlichem.


    Er meinte nur, so lange keine Auflage da ist die sagt das es gemacht werden muss, ist es unrelevant.


    Das im Gutachten ist nur ein Hinweis für den Halter, muss aber nicht beachtet werden.


    PS. Egal wie ob richtig oder nicht, mein TÜV prüfer trägt mir das ganze ein ohne das man am Tacho was machen muss und gut. :thumbsup:


    Und da macht man sich erst mal :lol: