Aus ner etwas kuriosen Geschichte hat sich folgende Frage gestellt:
Muss bei der Eintragung von Spurplatten (in Verbindung mit Fahrwerksfedern) darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der Reifenkombination um Winter- bzw. M&S-Räder handelt?
Dass die Eintragung die Nennung der Felgen-und Reifenmaße umfasst ist klar, aber ist es relevant ob es sich um Sommer-oder Winterreifen handelt?
Theoretisch müsste man ja dann doppelt eintragen lassen, obwohl man Sommer und Winter die gleiche Kombi fährt !?
lg
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