Verweis auf Winterreifen bei Eintragung von Spurplatten + Federn

  • Aus ner etwas kuriosen Geschichte hat sich folgende Frage gestellt:


    Muss bei der Eintragung von Spurplatten (in Verbindung mit Fahrwerksfedern) darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der Reifenkombination um Winter- bzw. M&S-Räder handelt?



    Dass die Eintragung die Nennung der Felgen-und Reifenmaße umfasst ist klar, aber ist es relevant ob es sich um Sommer-oder Winterreifen handelt?
    Theoretisch müsste man ja dann doppelt eintragen lassen, obwohl man Sommer und Winter die gleiche Kombi fährt !?


    lg



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  • Hab ich noch nie was von gehört und noch in keinem gutachten gelesen.
    Welche kuriose geschichte war das denn? Hat sich irgendein tüv prüfer wieder aufgespielt?


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    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Naja ich hab Anfang des Jahres die Kombination so eintragen lassen auf meinen M193 Winterrädern.


    Jetzt hab vor Kurzem auf meine M313 gewechselt, in Verbindung mit den gleichen Spurplatten (H&R 20mm/Achse). Die Eintragung hat soweit auch geklappt (beim gleichen Prüfer), jedoch hat der dann angemerkt dass die Eintragung der ersten Kombination fehlerhaft sei. Leider war ich selber nicht vor Ort um genauer nachzufragen.


    Anbei mal ein Foto von der Anmerkung auf der "Winterreifen-Eintragung". Desweiteren hab' ich's jetzt so verstanden, dass er mir das wohl nochmal anfertigt mit dem Vermerk auf die M+S Reifen.

  • Vlt ist das seine unterschrift mit vollem adelstitel :flash:


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    Arthur

  • Andere Felgen = andere KBA Nummer, gleiche Felgen kein Problem.