ABE Auflagen und Hinweise - Verständnisprobleme

  • Hallo e90-Gemeinde,
    ich habe ein Verständnisproblem.
    Es geht um neue Sommerreifen, sprich Felgen und Gummiräder.


    Meine Frage bezieht sich auf die Felgen samt der ABE für das Felgenrad.


    In den Hinweisen und Auflagen bei meinem Fahrzeug stehen bspw. die Codes: A01, A02, K1a, K2a usw...


    Jetzt das Verständnisproblem: :rolleyes:


    Auflage A01:
    A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
    auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
    bescheinigen zu lassen.


    Auflage A02:
    A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
    Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
    so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
    Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


    Wie zum Geier habe ich das zu verstehen?
    Muss ich jetzt beim TÜV vorfahren, dass sich das ein Sachverständiger anschaut und ich das beglaubigen lassen muss (A01) ODER kann ich die Felgen einfach auf die Gummis ziehen und fertig und lege nur die zuständige ABE der Felge in mein Handschuhfach und fertig?


    Ich kapier das nicht, das ist in meinen Augen ein "ENTWEDER ODER", nicht?


    Oder muss ich gar nicht mehr zum Tüv vorfahren, sobald im Hinweis A02 steht?


    Bitte um Hilfe !

    Ich komme aus schweinfurt/ Unterfranken

  • ABE


    Vielleicht hilft dir das jetzt weiter? Normalerweise ist aber wenn eine ABE vorhanden ist keine Eintragung nötig.

    Meine 4 letzten Fahrzeuge:
    Audi Coupe GT (Powered von Automobilsport-Center Misczyk)
    Corrado VR6 - verkauft
    328 CI (E46) - verkauft http://mein.auto-treff.com/hildesheimer01-1.bmw
    335xi (E90) mit SKN Stufe 1 (354 PS) - verkauft

    330i M-Sport (F30) mit SKN Stufe 1 (305 PS) - Bj.2018 - aktuell

    Zitat

    Wer anderen in der Nase bohrt ist selbst ein Schwein!

  • Abnehmen lassen musst du, wegen a01. Der Prüfer bescheinigt den ordnungsgemäßen Zustand. Papier mitführen.


    Zu a02: Schau auf die ersten Seiten der ABE, wenn da (meist fett gedruckt) steht, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht nötig ist, musst du nicht auf die Zulassungsstelle. Wenn da nix steht, musst du mit der Bestätigung des Prüfers auf die Zulassungsstelle und eintragen lassen.

  • Ja ok, das weiß ich schon.
    Nur steht in dieser ABE eben bei meinem Fahrzeug unter Hinweise und Auflagen (letzte Spalte) die Ziffern-Buchstabenfolge A01 (beim Tüv vorstellen) und A02 (kann so gefahren werden ohne TÜV Prüfer oder Sachverständigen).


    Daher weiß ich nun nicht:
    Muss ich jetzt beim Tüv vorfahren, 15-50 euro zahlen, dass der seine Hand drunter hält und sagt "da schleift nix, gut" ODER kann ich die Felgen samt genannter Rad-Reifenkombination einfach bei meinem Händler draufziehen lassen und gut is?


    Wenn da nur die A02 stehen würde, wäre alles für mich verständlich, aber da steht A01 UND A02.

    Ich komme aus schweinfurt/ Unterfranken

  • lies meinen Post bitte nochmal. A02 behandelt nur die Berichtigung der Fahrzeugpapiere.... das hat nix mt der Abnahme durch einen Sachverständigen zu tun. Die musst du immer mach lassen, wenn du die Auflage A01 hast.

  • Was für eine Rad/Reifenkombination fährst du denn? Hersteller?

    Meine 4 letzten Fahrzeuge:
    Audi Coupe GT (Powered von Automobilsport-Center Misczyk)
    Corrado VR6 - verkauft
    328 CI (E46) - verkauft http://mein.auto-treff.com/hildesheimer01-1.bmw
    335xi (E90) mit SKN Stufe 1 (354 PS) - verkauft

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    Zitat

    Wer anderen in der Nase bohrt ist selbst ein Schwein!

  • Kann den anderen nur beipflichten. Abnahme ist Pflicht. Auf dieser Abnahme des Prüfern wird auch vermerkt, ob es reicht die Papiere erst "bei nächster befassung mit der Zulassungsstelle "oder" unverzüglich " berichtigen zu.lassen. .

  • aber ich in meinem fall habe meine sommerräder - nicht original BMW (sondern MOTEC) bei meinem Rennsport-Händler draufziehen lassen und der meinte:


    Wenn du keine Spurplatten verwendest, brauchst du gar nichts vom Tüv machen lassen. Fahren und gut ist. ABE mitführen.
    Nur beim Anbau von Distanzscheiben - Spurplatten muss das dann vom TÜV abgenommen werden.


    Also meine Frage wäre jetzt:
    Muss ich JEDE Felge mit Reifen - die nicht original BMW ist - vom TÜV besichtigen lassen, ob ich die richtig montiert habe?
    Also beim Kauf von Sommerrädern Alus und Reifen ==> muss ich mich da immer beim TÜV vorstellen? Egal was das für Felgen sind?

    Ich komme aus schweinfurt/ Unterfranken

  • Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Dazu gibt es Auflagen....


    Wenn es ne ABE ist, in der beideinem Modell und Reifengröße, keine Auflage A01 steht und dein Fahrwerk absolut Serie ist, kann man schon mal um die Abnahme herum kommen. Das ist aber eher selten. Dazu muss man einfach das jeweilige Gutachten lesen.


    Wenn da aber die A01 steht, dann muss das abgenommen werden.


    Du musst jede Felgen ABE einfach GENAU LESEN!