Meinung gefragt: Fahrzeug beim Händler gekauft - Modifikationen nicht eingetragen

  • Hallo Leute,


    möchte mal eure Meinung hören:


    Ein Bekannter hat sich einen 1er BMW gekauft, Fahrzeug war gebraucht und mit 19" Felgen, Gewindefahrwerk, andere Abgasanlage usw.. HU wurde natürlich komplett neu gemacht. Er holt das Auto ab schaut natürlich nicht in den Fahrzeugschein um sich alles genau durchzulesen, im Kaufvertrag waren die Modifikationen natürlich auch nicht erwähnt. Nach zwei Wochen hat er mal in seinen Fahrzeugschein geschaut und stellte Fest das keine der Modifikationen eingetragen sind. Nach recherche im Internet sind sämtliche Teile natürlich Eintragungspflichtig! Nach Rücksprache mit dem Händler sagte dieser "Davon wussten wir nix, tut uns leid". Und sie wollten die kosten natürlich nicht übernehmen. Was würdet ihr dazu sagen? War kein BMW Händler sondern eben ein anderer Autohändler seriöser Marke. Also kein 0815 Ali Gebrauchtwagenstand.....


    Meinung?

  • ähnlicher Fall war bei einem Spezl von mir.


    Das E36 Coupe hatte 19" Felgen drauf, Gewindefahrwerk war angeblich alles eingetragen - denkste! Bei einer Polizeikontrolle haben sie ihm die HU Plakette abgescharbt und den Wagen auf die Verwahrstelle der Polizei abgeschleppt.


    Resultat: wirklich saftige Geldstrafe im 1K Bereich.


    Er konnte aber vom Kaufvertrag zurücktreten. Denke dein Kumpel wird auch von diesem Recht gebrauch machen können.


    Ansonsten Rechtsbeistand holen?


    Mfg, Kagan

    in Gedenken an Steffen "proXi" Metz, 18.11.2012

  • brauchst Rechtsbeistand erst, wenn die nicht a) eintragen und bezahlen oder b) den Kaufpreis voll erstatten bzw sich weigern


    man braucht nicht immer einen Anwalt


    Jo, ich habe ja geschrieben, "ansonsten"^^
    dass die Geschichte speziell in diesem Fall auch selber klären kann, weiss ich auch...


    habe übrigens vergessen zu erwähnen, dass es bei meinem Kumpel ein Privatkauf war....

    in Gedenken an Steffen "proXi" Metz, 18.11.2012

  • hinfahren und er trägt ein sonst Rücktritt vom Kaufvertrag, ganz einfach


    Mangel an einer verkehrswesentlichen Eigenschaft des Gegenstandes


    Seh ich genauso.
    Außerdem: mit "wussten wir nicht, tut uns leid." ist nicht. Verkäufer ist fachmann und hat zu wissen. Er hat als fachmann dir, einem laien(juristisch gesehen), einen wagen ohne betriebserlaubnis verkauft, und dich in dem glauben gelassen, dass es erlaubt ist, den wagen im bereich der STVO zu betreiben. Das ist täuschung.
    Ich würde sogar sagen arglistige Täuscheng, denn wie kann ein wagen eine TÜV-Prüfung bestehen und den siegel erhalten OHNE Betriebserlaubniss (da ja einige sachen nicht eingetragen sind ;) ).


    fahr zum Händler hin und mach im das FREUNDLICH(!) aber bestimmt klar.

  • Ich hab ihm auch so was ähnliches geraten. Wollte nur mal eure Meinung hören....finde das allerdings auch ziemlich komisch das er durch die HU gekommen ist....

  • Frage mich nur wie das Fahrzeug die Hauptuntersuchung "beim" Verkauf bestanden hat. :rolleyes:


    Ganz klarer Fall, die haben ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis verkauft (nur Recht wenn es so im Vertrag steht)
    und dem TÜV Prüfer unsterstelle ich an dieser Stelle entweder Tomaten auf den Augen oder "gute" Verbindung zum Verkäufer/Autohaus.


    Geht gar nicht!


    PS: Gutachten bzw. vielleicht sogar ABE's waren keine dabei?!

  • Solche TüV Prüfer kann man übrigens auch anschwärzen. Hab ich schon öfter gehört, dass die Prüfer, die gar nicht prüfen rausgeflogen sind...