Hallo...
Ich habe mir vor knappen 2 Wochen einen BMW 325i beim Freundlichen mit einem Jahr Garantie gekauft...
Top Fahrzeug, gute Ausstattung... Der Händler hat mir noch alles erklärt: Navi, Telefon, Kurvenlicht, Alarmanlage, etc...
Da bei uns zurZeit gerne in der nähe eingebrochen wird, wollte ich natürlich mal meine Alarmanlage auf Fuktion prüfen... Der Freundliche hat mir nur erklärt, wie es mit dem abschließen funktioniert (einmal absperren voll aktiv... zweimal absperren, Innenraum und Bewegungssensor ohne Funktion)...
Habs selber später mal probiert... Aber nix funktioniert... keine rote Lampe Leuchtet... Kein Hupen, Blinken nix... Alles probiert, ohne Erfolg...
Hab dann an BMW eine E-Mail mit meiner Fahrgestellnummer geschrieben... Am nächsten Tag bekamm ich die Ausstattungliste zurück... Nach gut geschätzen 100mal durchlesen der Ausstattungsliste ----> ohne Alarmanlage...
Hat jemand Erfahrung mit solchen vorkommnissen??? Steht mir rechtlich irgendwas zu??? Bin eigentlich schon etwas geschockt dass mein Vertragshändler beim Fahrzeugverkauf nicht genau die Sonderausstattung überprüft...
Die Alarmanlage wurde in den Autobörsen, auf der Privaten Homepage des Händlers und an dem Gebrauchtwagenbeschreibungszettel am Auto aufgelistet!!!
Ebenso lies ich mir noch die funktionen der Alarmanalge nach dem Kauf erklären, weil ich noch nie im Besitz eines PKW´s mit Diebstahlalarmanlage war!!!