Fehlende Sonderausstattung beim Gebrauchtwagenkauf!!!

  • Hallo...


    Ich habe mir vor knappen 2 Wochen einen BMW 325i beim Freundlichen mit einem Jahr Garantie gekauft...


    Top Fahrzeug, gute Ausstattung... Der Händler hat mir noch alles erklärt: Navi, Telefon, Kurvenlicht, Alarmanlage, etc...


    Da bei uns zurZeit gerne in der nähe eingebrochen wird, wollte ich natürlich mal meine Alarmanlage auf Fuktion prüfen... Der Freundliche hat mir nur erklärt, wie es mit dem abschließen funktioniert (einmal absperren voll aktiv... zweimal absperren, Innenraum und Bewegungssensor ohne Funktion)...


    Habs selber später mal probiert... Aber nix funktioniert... keine rote Lampe Leuchtet... Kein Hupen, Blinken nix... Alles probiert, ohne Erfolg...


    Hab dann an BMW eine E-Mail mit meiner Fahrgestellnummer geschrieben... Am nächsten Tag bekamm ich die Ausstattungliste zurück... Nach gut geschätzen 100mal durchlesen der Ausstattungsliste ----> ohne Alarmanlage...


    Hat jemand Erfahrung mit solchen vorkommnissen??? Steht mir rechtlich irgendwas zu??? Bin eigentlich schon etwas geschockt dass mein Vertragshändler beim Fahrzeugverkauf nicht genau die Sonderausstattung überprüft...


    Die Alarmanlage wurde in den Autobörsen, auf der Privaten Homepage des Händlers und an dem Gebrauchtwagenbeschreibungszettel am Auto aufgelistet!!!


    Ebenso lies ich mir noch die funktionen der Alarmanalge nach dem Kauf erklären, weil ich noch nie im Besitz eines PKW´s mit Diebstahlalarmanlage war!!!

  • also wenn du noch ein inserat hast (ausgedruck o.ä.) am besten natürlich vom :) wo du gekauft hast, dann einfach mal hingehen und er soll dir die alarmanlage demonstieren..
    und wenn er dann selber draufkommt, dass es keine gibt zeigst ihm den zettel.. und mal sehen .. vl kommen sie dir da entgegen
    ich glaub rechtlich kannst nicht viel machen.. kommt aufs klein gedruckte an
    frag halt bei einen anwalt nach

  • Beim Freundlichen steht die Ausstattung normalerweise auch in den Kaufpapieren, das währe dann schon eher bindend ;)
    Wie schon gesagt, hinfahren und nach der Scharfschaltung fragen... Der einfache Weg ist ein guter Kompromiss :rolleyes:


    Gruß
    Dschänsn

  • Ich habe jetzt schon meinen Dritten BMW Gebrauchtwagen und ich bekam beim Kauf immer eine Rechnung mit wo alle Serien und Sonderaustattungen von meinem Fahrzeug aufgezählt sind.
    Wenn du so etwas auch hast dann geh damit zum Freundlichen und lass dir die Alarmanlage demonstrieren ;)

  • Der einfache Weg ist ein guter Kompromiss :rolleyes:


    Kann ich nur zustimmen. Bei mir waren damals die Sternspeichen xyz im Kaufvertrag gelistet, aber bei der Übernahme, komischerweise, nicht dabei. Naja, wir haben uns auf einige Serviceleistungen geeinigt (Bremsen, Öl usw.) :thumbup:

  • ...vermutlich meinte er die Wegfahrsperre, hat es aber wohlwollend Alarmanlage genannt. Denn in der Ausstattungsliste, die Deinem BMW Händler ja vorliegt, war sie ja nicht dabei.


    Lass sie Dir halt mal vorführen. Falls da nix is, dann muss er sie auf seine Kosten nachrüsten. Oder Dir preislich entgegenkommen. Du könntest ihm auch anbieten, dass er Dir z.B. eine Inspektion oder einen Satz Winterräder als Ausgleich spendieren kann.


    Zurückgeben dürfte schwierig werden, und das hast Du sicher auch nicht vor, oder? Geklaut werden die Wagen mit oder ohne Alarmanlage... ;)

  • WOW, danke für die vielen Antworten...


    Den Wagen zurückgeben??? Niemals... Bin extrem zufrieden... :thumbup:


    Den Ausdruck des Inserates oder anderer Zettel, in denen die Alarmanlage aufgelistet wird sind natürlich vorhanden...


    Werde natürlich spätestens nächste Woche mal den Freundlichen aufsuchen und alles schildern...


    So etwas ist mir halt auch noch nie passiert... Und, ich hoffe, dass wir uns auf irgendwas einigen können... War ja nicht unser erstes Auto, dass wir dort gekauft haben...

  • Da hast du leider Recht :thumbdown:


    Das stimmt, das einzige wofür die Alarmanlage gut ist, ist wenn man sich die akustische Quiettierung codieren lässt. Dann hat man ein nettes und ab und zu lustiges Gadget (wie die Leute manchmal staunen, wenn mein Auto piept und die Spiegel automatisch an-/entklappen :D ).
    Also wegen der Alarmanlage ansich würde ich nicht reklamieren, wenn dann würde es mir ums Prinzip gehen, dass etwas nicht dabei ist, was aber im Kaufvertrag (sofern aufgelistet) steht. Ich an deiner Stelle würde gleich zum Händler fahren und nach der Alarmanlage fragen und dann versuchen nen Service rauszuhandeln ;)



    Gruß Jaky

    Zitat eines 335i-Fahrers:

    Zitat

    Unglaublich was hier alles an Müll zu lesen ist.
    [...]Selbst BMW deklariert das FZG als Sportcoupe.[...]
    Ein versierter Fahrer wird mit dem AG BMW Kreise um den Porsche ziehen.
    [...]

    :grinundwech:

  • Ja, ich hab das in einem halben Jahr der Suche immer wieder erlebt das Austattung gelistet ist die nicht vorhanden ist.
    Aktuell zwei krasse Fälle
    - (Anfang März) war ein Vertragshändler in Düsseldorf der in seinem Internetauftritt (home.mobile) einen 6fach-CDWechsler und Spracheingabe bei
    Navi Business angegeben hatte. Zum Glück wegen dem CD-Wechsler vorm hinfahren (immerhin 250km) noch ne technische Auskunft verlangt wo er dann gesagt hat...
    "hat der Wagen ja nicht". Auf die Frage warum das dann angegeben sei hat er lapidar gemeint: "wir haben externe Dienstleister die das einpflgen, da kann schon mal ein Fehler auftreten".
    HALLO? Rechtlich nichts zu machen da unter "home.mobile" immer steht "Für Angaben kein Gewähr".


    - der zweite Fall war ein lokaler Händler von dem es hieß er könne jeden gewünschten Wagen besorgen. Pustekuchen. Angebot Nr.1 gleich Vollleder, SportLederlenkrad und Festplatten-Navi angegeben.
    Der Preis von knapp 25 Mille schien mir auch so gute 2000€ zu hoch. Und was war nachdem ich die Bilder erhielt? Den Wagen hatte ich schon mal auf dem Schirm: Steht in Putzbrunn, hat nur Teilleder, Navi CCC
    und normales Lenkrad. Zum Preis von 22999 €.


    Wenn also irgendwo: "für Fehler und so keine Gewähr" steht kannst Du nur auf die Kulanz des Händlers hoffen und das er sich noch an die mündlichen Absprachen hält. Sonst ist nichts mit Nachrüsten oder anderen Boni.