Hallo zusammen!
Mein anderer Fred kann gelöscht werden, die Infos darin sind veraltet.
Es geht jetzt ganz konkret um ein 330i Coupé in weiß.
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Es handelt sich um ein deutsches Fahrzeug aus erster Hand (Leasingrückläufer) bei der BMW Niederlassung Hannover.
Hier der Link zum Fahrzeug:
http://suchen.mobile.de/auto-i…26MvuR-mycas46-1_c02_4202
EZ ist 09/2010, Kilometerstand 34.000km.
Ausstattung kann man denke ich als Vollausstattung bezeichnen. Bis auf Aktivlenkung und Standheizung ist eigentlich alles drin.
Ich wohne in Frankfurt und bin deshalb 320km vom Fahrzeugstandort Hannover entfernt, deshalb würde ich eigentlich gern eine zweimalige Anfahrt für Besichtigung und späteren kauf vermeiden und das Fahrzeug direkt mit Kurzzeitkennzeichen mitnehmen, solange bei Besichtigung und Probefahrt nichts gravierendes mehr auftritt.
Noch zu erwähnen ist, dass das Fahrzeug 1 Jahr EuroPlus inkl. hat, jedoch kein Premium Selection Fahrzeug ist, da die hinteren Bremsbeläge in 9.000km gewechselt werden müssen. Das ist jedenfalls die Begründung des Verkäufers. Mir stellt sich nun die Frage, warum die Bremsbeläge dann bereits nach 43.000km gewechselt werden müssen. ist das normal? Oder muss der Vorbesitzer dann das Auto ständig getreten haben?
Klingt die begründung für euch ansonsten logisch und nachvollziehbar?
Was meint ihr generell zum Preis von 34.000€ für das Fahrzeug. Ich suche nun schon seit Monaten und ich finde dass es im Vergleich zu den anderen Coupés mit diesem Motor ein guter Preis ist.
Ich habe nun einen Kaufvertrag vor mir liegen, den ich dem Händler unterschrieben zurückschicken kann, damit er dann TÜV/AU und diverse kleinere Services noch durchführen kann.
Ich habe ihm gesagt, dass ich aber einen Vorbehalt (nämlich Besichtigung und probefahrt) im Vertrag haben möchte. Davon steht nun recht klein etwas in den sonstigen Vereinbarungen.
Ich kenne mich leider nicht im Kaufvertragsrecht aus und würde deshalb gerne wissen, ob der Vertrag dann verbindlich geschlossen wäre und ich das Fahrzeug auch bei Nichtgefallen nach probefahrt abnehmen müsste.
Ohne dass ich den Vertrag unterschreibe, kann der Händler die Services nicht durchführen meinte er. Er benötigt den sozusagen als Sicherheit.
Ich hatte aber bereits den Fall, dass das auch ohne Vorvertrag ging und ein BMW Händler die Services gemacht hat bevor ich den Wagen probegefahren bin. Ich habe damals das Fahrzeug dann aber aufgrund diverser Unstimmigkeiten nicht gekauft.
Wäre super, wenn sich zwei, drei Leute zu de Fragen äußern würden, damit ich die Sache mit gutem Gefühl abschließen kann.
Das Fahrzeug ist nämlich absolut mein Traum.
Greetz
Monarch