Falsche Angabe der vorbesitzer Anzahl...

  • Hey leute,


    Ich habe da ein kleines Problem...
    Vor 2 Monaten habe ich mir einen e90 325i bei einem BMW Händler gekauft.
    Der BMW hatte zwar schon ein paar KM auf der Uhr, aber was für mich wichtig war, aus 1. Hand.


    Im Vertrag steht: Anzahl der Vorbesitzer (lt. KFZ-Brief) 1


    Im KFZ Brief stehen aber sage und schreibe 3 Vorbesitzer drin.
    Fühle mich ein bisschen hintergangen. Hatte dem Käufer extra noch einmal gefragt, ob er aus 1. Hand wäre.


    Ja ich weiß, ist etwas bescheuert das ich es jetzt erst bemerke.


    Die Vorbesitzer waren anscheinend Brüder oder so.
    Der Erstbesitzer ist A. Müller der zweite ist B. Müller und der dritte ist wieder A. Müller.
    (Namen geändert ;) )


    Was kann ich da machen?
    Aus 1. Hand war mir schon sehr wichtig beim Kauf dieses Fahrzeuges.



    Mfg
    Micha

  • Wie wichtig denn? Ich denke mal, da im Vertrag etwas drin steht, was in der Realität nicht stimmt müsstest du eigentlich von diesem zurücktreten können (falls es da nicht irgendwelche Grenzen gibt).
    Sprich doch einfach mal den Verkäufer darauf an oder informier dich darüber, ob es da Fristen gibt, um vom Vetrag zurückzutreten.


    Oder was versprichst du dir denn daraus?

    "The thing about quotes on the internet is you cannot confirm their validity." - Abraham Lincoln

  • Konfrontier deinen Händler ganz direkt mit der Sache und warte mal ab wie er reagiert.
    Ärgerlich ist sowas natürlich, aber genau deshalb schaut man sich die Unterlagen genauestens an nach dem Fahrzeugkauf.


    Wenn der Wagen ansonsten hält was er verspricht würde ich kein all zu großes Fass aufmachen, vielleicht kannste noch nen Kundendienst raushandeln, aber selbst da seh ich Schwarz. Der Wagen hat scheinbar ansonsten ja keine versteckten Mängel.


    Ab zum Freundlichen mit dem KFZ-Brief und die Lage checken :whistling:

    „In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
    Arthur Schopenhauer

  • Du sagst es doch selber es waren Brüder vlt war der Wagen ja in der Familie einfach angemeldet und der Verkäufer dachte er kann es als 1 Hand angeben so kann man es halt dann auch sehen :D

  • Vielleicht wurde der Wagen ja immer von A.Müller gefahren.Könnte doch sein,dass der aus verschiedesten Gründen mal auf B.Müller angemeldet war.Hartz IV z.B. ;)

  • Also ich sehe es jetzt halb so wild, wenn die Einträge innerhlb der Familie waren kann verschieden Gründe haben.
    Kann z.b. erst ein Firmenwagen gewesen sein und dann übernommen worden.

  • Im vertrag steht explizit: laut fahrzeugbrief.
    Also, ich würde das nicht akzeptieren. Denk mal an den wiederverkauf. Da musst du 4.hand angeben!! Wer kauft das denn?

  • Ist eigentlich echt nur "Interessant", wenn man an einen Wiederverkauf denkt.


    Sonst völlig Latte, behaupte ich für mich. Ich verkaufe z.B. nie sondern kaufe nur. ;)

  • Denke ehrlich gesagt, daß du schlechte Karten hast. Wer vorher nicht in den Brief schaut... Nicht böse gemeint und viel Glück! Beim Wiederverakuf ist das Ganze natürlich blöd

  • das ist egal ob die brüder waren oder sonstiges.


    punkt ist das 3 namen im brief stehen und du jetzt der 4te bist.


    ist sehr ärgerlich.


    fahr zu deinem händler und binde ihm das auf die nase !


    klar ist das ein vertragsbruch. aber hast du was schriftliches ? das er dir sagte, es war nur 1 vorbesitzer? kann ja jeder kommen und sagen ... Sie haben mir aber gesagt der wagen hat nur 1 vorbesitzer. der wird das auch 100% abstreiten. und mit anwalt kannste auch nix machen da du dem händler nix nachweisen kannst.



    musste leider in den sauren apfel beissen.

    Nur wer etwas leistet, kann sich etwas leisten.