Was muss von der Versicherung wirklich bezahlt werden?

  • Hi,


    mir hat so ein Spezialist mit seinem LKW den (angeklappten) Aussenspiegel abgefahren und den Kotflügel gestriffen. Zum Glück kam gerade meine Nachbarin nach Hause und hat den Typen angehalten und die Polizei gerufen. Die Überraschung: Hurra, der LKW inkl. Fahrer kommen aus Bulgarien!


    Naja, wenigstens habe ich die grüne Versicherungskarte und damit auch die Versicherung sowie das Protokoll der Polizei!


    Die gegnerische Versicherung wollte dann wissen wie hoch der Schaden an meinem Fahrzeug ist. Also bin ich zur BMW-NL um die Ecke und hab dort nen Kostenvoranschlag machen lassen: ~3200 EUR (brutto) bzw. 2700 netto (allerdings sind da auch Positionen aufgeführt, die ich persönlich als nicht notwendig erachte: z.B. wird das Spiegelglas (elektrochrom) für 220 Netto mit getauscht - das ist aber gar nicht kaputt! Außerdem wird an der hinteren Türe eine Farbanpassung gemacht - dabei hat die Vordertüre aber lediglich einen Kratzer unter dem Spiegel - die Farbanpassung könnte also auch an der Vordertüre gemacht werden! Die A-Säule ist ebenfalls oberflächlich zerkratzt - da berechnet die NL einen kompletten Lackaufbau,...).


    Da mir der Kostenvoranschlag doch ziemlich hoch vorkam bin ich zu ner guten Werkstatt gefahren, die auf Instandsetzungen spezialisiert ist und auch mit vielen Versicherungen zusammenarbeitet. Dort habe ich angegeben, dass ich es selber zahlen (muss) werde. Kostenvoranschlag: knapp 1000 EUR (brutto) für den Kotflügel und den Spiegel inkl. neuer, lackierter Spiegelkappe. Die Kratzer in der Tür und der A-Säule sowie die angeschrammte Zierleiste würde man versuchen zu polieren aber nicht lackieren oder tauschen.


    Jetzt schickte mir die Versicherung einen DEKRA-Gutachter vorbei, der sich den Schaden angeschaut hat (der Kostenvoranschlag von BMW lag ihm vor). Er schätzte den Schaden 1900EUR (brutto) bzw. 1600 netto. des weiteren gibt er einen "merkantilen Wertverlust" von 250 EUR an. Als Reperaturdauer veranschlagt er 2 Tage (BMW: ca. 5Tage, die Werkstatt: 3-4 Tage) sowie Kosten für eine Notreparatur von 60 EUR netto). Der Reperaturbetrag fällt so vergleichsweise gering aus, da er die nicht notwendigen Leistungen (Farbanpassung Hintere Türe, Spiegelglas,...) herausgestrichten hat und anstelle der von BMW veranschlagten Arbeitslöhne (150 - 165 EUR/h) die "marktüblichen (~100 EUR/h) ansetzte.
    "Witzig" finde ich auch den veranschlagten Wiederbeschaffungswert i.H.v. 25.000EUR für einen 320d LCI Touring mit absoluter Vollausstattung (NP knapp 60.000 EUR) und 60'km! Den möchte ich mal sehen... naja, ist aber auch egal.


    Das Fahrzeug ist jetzt gut 3 1/2 Jahre alt, der Service wurde stets bei BMW-Niederlassungen gemacht.


    Jetzt die Fragen:
    Ich habe mir wirklich überlegt den Wagen in der freien Werkstatt reparieren zu lassen und von der Differenz nen schönen Urlaub zu machen (dafür aber die Kratzer in Kauf zu nehmen). Welche Kosten bekomme ich von der Versicherung (wenn ich den Wagen nicht reparieren lasse) schlussendlich ausgezahlt?


    Darf ich mein Fahrzeug trotz des deutlich geringeren Gutachtens und des reduzierten Umfangs im Gutachten bei der NL raparieren lassen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Stefan

  • Dir steht der volle Kostenvoranschlag der BMW NL zu selbst bei fiktiver Abrechnung.


    Hatte gerade den gleichen Fall.


    Habe mir das komplette Geld aus dem KV auszahlen lasse und repariere es jetzt selbst.


    Denk auch noch an die 25€ Kostenpauschale für deine Aufwendungen. Am besten und einfachsten ist allerdings die Abwicklung über einen Anwalt.

  • Danke für Deine Antwort!


    Aber wozu hat dann die Versicherung überhaupt noch ein Gutachten erstellen lassen (das ja auch kostet) wenn eh der Kostenvoranschlag der NL bezahlt werden muss?


    Grüße


    Stefan

  • Hi,
    ok, Termin mit Anwalt ist vereinbart!


    Aber, dass ein DEKRA-Gutachter befangen sein soll... ich weiß ja nicht!


    Grüße


    Stefan

  • Wenn du einen guten Gutachter brauchst, der sich auch auskennt mit BMW, dann kann ich dir gerne per PM eine Adresse zukommen lassen :thumbup:

  • dann PM mal bitte


    Grüße & Dank im Voraus


    Stefan

  • Aber, dass ein DEKRA-Gutachter befangen sein soll... ich weiß ja nicht!

    Kann ich mir auch nicht Vorstellen.


    Hatte letztens auch so einen ähnlichen Fall. Mußte auch zum Dekra Gutachter. Den sein Gutachten deckte sich zu 100% mit den Gutachten vom :)


    Anwalt , ist die richtige Wahl :thumbup:


    Gruß, Stefan

  • Entweder lässt du deinen Wagen in einem Betrieb reparieren und die Rechnung wird bezahlt oder eben du bekommst den Nettobetrag ausbezahlt und machst mit deinem Schaden was du willst bzw. auch mit dem Geld.


    Wenn du den Wagen immer bei BMW hattest würde ich ihn auch dort machen lassen.


    Aber das bleibt jedem selbst überlassen.


    Die Gutachter haben alle Werte z.B. von BMW und es passt 100%. Befangen ist quark, und wenn wirklich der Gutachter der Versicherung sagt 800 EUR Schaden dir aber BMW sagt
    1500 EUR, Anwalt.