Hallo Jungs und Mädel brauche euren Rat.
Folgendes ist vor 2,5 Monaten passiert:
Mein Auto stand auf einen Parkplatz von einem Discounter an einem Sonntag (Waren am Flohmarkt stöbern). Als ich wieder mit meiner Freundin (Zeugin) zum Auto unterwegs war, sah ich schon von weiten, dass das Auto was rechts neben meinem Stand, die Tür von dem Fremdfahrzeug an meinem Fahrzeug die Tür Angeschlagen war. (Kombi, der Fahrer hat das Kind hinten in Kindersitz reingesetzt und die Tür an meine hintere Tür angeschlagen)
Ich bin sofort hingerannt und habe den Fahrer darauf angesprochen was das soll.
Fotos hatte ich dann sofort gemacht.
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(Von der anderen Seite des Schadenverursacher Stand ein anderes Fahrzeug, der Besitzer des anderen Fahrzeugs ist später zu seinem Auto gekommen und ich hab Ihn angesprochen und gesagt guck mal nach ob bei Iihm vlt auch ein Schaden ist, und er hat auch einen Schaden festgestellt)
Hatten mit dem anderen Geschädigten die Polizei gerufen weil es
eskaliert ist, der Fahrer/Schadenverursacher hat angefangen zu
beschimpfen etc.
Die Polizei hat nur dafür gesorgt das wir unsere Persönliche Daten
austauschen und haben nichts aufgenommen. Also kein Aktenzeichen.
Als ich am Strassenrand auf die Polizei gewartet habe, so hat der Verursacher sich in Auto gesetzt, Handbremse gelöst, Gang raus und Kind auf Armgenommen und "gespielt". Deren Auto ist natürlich runtergerollt so das der Schaden dann nicht mehr gepasst hat als die Polizei ankamm. (Fotos hatte ich zum Glück vorher gemacht)
Ich hatte dann ein Gutachten machen lassen um zu wissen wie hoch der Schaden ist. Diesen Muss ja die gegnerische Versicherung übernehmen. (?!)
Hab nun einen Verrechnungscheck und einen Breif bekommen und dort steht folgendes:
Verrechnungsscheck ist ja soweit klar 557,-
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr XXXXX,
die Ersatzansprüche rechnen wir wie folgt ab:
- Reparaturkosten 532,00 € <- Netto von Gutachten. Brutto ist: 633,08 €; Habe fürs Forum aufgerundet)
Abrechnungsgrundlage ist das vorliegende Gutachten.
Der Schaden war erkennbar so gering, dass von vornherein die
Einschaltung eines Sachverständigen als unwirtschaftlich feststand. Ein
Gutachten war weder für die Behebung, noch für den Nachweis des Schadens
sinnvoll oder erforderlich. Die Kosten des Gutachtens konnen wirnicht übernehmen.
- Auslagen 25,00 €
Summe: 557,00 €
Bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten kann die Mwst. nicht berücksichtigt werden.
Und dann das übliche mit Paragraf bzgl der Mwst. Erstattung.
Das Formular von der gegnerischen Versicherung, Gutachten und + was mir zu steht (Gutachten Netto 532, 2 Tage ausfallsatz = 118,-, + Pauschale für Tel. Brief etc. 20,- macht 670,00; Alles zusammen hat der Sachverständige abgeschickt)
Was soll ich nun machen?
1. Mir fehlt noch Geld von der Versicherung: 113,00 € (2 Tage Ausfallsatz)
Das wichtigere:
2. Die gegnerische Versicherung will das Gutachten nicht bezahlen
(bei BMW Werkstatt war nur Montags der Lackierer da der mein Wagen angucken könnte. War dann Montag da, und der Typ nicht, daraufhin haben die von BMW mir den Tipp gegen gleich ein Gutachten zu erstellen, ich mir einen Sachverständigen rausgesucht und bin zu Ihm weil ich Berufsbedingt Montags nicht vor 18 Uhr Feierabend habe)
Was sagt ihr dazu?
Soll ich einen Anwalt einschalten? Diesen muss ja die gegnerische Versicherung dann bezahlen, obs stimmt weis ich nicht, habe ich im Internet gelesen.?!
Brauche eure Hilfe, will nicht auf den Kosten des Gutachten sitzen bleiben. Dann bleibt mir wohl nichts übrig als den Gutachter zu bezahlen.
Schaden an der Tür: Lack ist abgeschlagen, keine Ahnung wie ich das beschreiben soll. Also man sieht und fühlt die stelle.