So, BMW Bank hat alles abgenickt, werd nachher meinen E93 kaufen.
Nun ist die Frage, wie ich das mit dem Auto mache:
Habe aktuell einen E46, der auf meinen Vater läuft.
Der soll verkauft werden (bzw. abgemeldet und im Frühjahr verkauft).
Das Kennzeichen will ich behalten (also, neues Schild, aber halt dieselbe Nummer) und den SF-Rabatt will ich natürlich auch auf mich übertragen.
Dann der neue E93.
Steht am anderen Ende von Deutschland, ich habe das Auto noch nicht gesehen und also blind gekauft.
Ich gehe davon aus, dass alles in Ordnung ist, aber für den Fall der Fälle habe ich ja 2 Wochen Widerrufsrecht oder so.
Nun muss der E46 aber noch mal zu BMW wegen 2-3 kleineren Dingen, das wird wohl frühestens was zwischen den Jahren.
Ich muss ihn also noch mal bewegen und kann ihn nicht schon jetzt in die Tiefgarage stellen.
Ich könnte sagen, gut, dann mache ich das alles in Ruhe und hole den E93 Anfang Januar.
Ist aber auch blöd, denn dann ist mein Widerrufsrecht abgelaufen.
Kurzzeitkennzeichen für den E93 holen?
Aber die kann man dann vermutlich nicht mehr auf die Versicherung anrechnen lassen, wenn ich den E46 erst Anfang Januar abmelde, oder?
Oder gleich abmelden und ggf. Kurzzeitkennzeichen für den E46 holen, um ihn zu BMW zu bringen?
Nee, das ist ja dämlich...
Andere Ideen?