Frontschürze beschädigt -> Unfallflucht: Gelegenheit für Umrüstung M-Paket

  • Hallo,


    gestern abend ist mir wohl jemand mit ner Anhängerkupplung vorne genau ins Kennzeichen gefahren und dann abgehauen. Ich dachte auf den ersten Blick das es nur das Kennzeichen ist. Bei genauer Betrachtung fiel mir dann auf, dass die Frontschürze nicht mehr schlüssig mit den Kotflügeln abschließt. Ich war grade bei BMW und die meinten vermutlich nur die Stoßstange defekt (PDC, Radarsensor und Halterungen soweit von außen zu sehen iO). Kostenvoranschlag wird mit Neuteil plus Lackieren und Anbau bei 1800 EUR liegen 8|


    Kurzum - müßte ich das selber zahlen würde ich das einfach so lassen. Nun habe ich allerdings eine Vollkasko mit 300 EUR Selbstbeteiligung und einem Schaden pro Jahr frei ohne Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.


    Nun wollte ich schon immer auf das M-Paket umrüsten. Angebot von leebmann: 1100 EUR für das kompl. unlackierte M-Paket inkl. M-Diffusor.


    Kann ich mir die 1800 EUR von der Versicherung auszahlen lassen, bei leebmann das M-Paket ordern, lackieren und einbauen lassen und ich muss nur die 300 EUR Selbstbeteiligung plus die Differenz Kostenvoranschlag - M-Paket zahlen?


    Das würde meine Laune glatt ein wenig heben 8o


    Schöne Grüße
    Ulli

  • Kannst du ja.


    Dann wird angegeben nach Gutachten abrechnen und dann gibt's den Betrag abzüglich MwSt ausgezahlt und abzüglich der SB.
    Dann kannst du selbst basteln


    Übrigens würde ich mir noch 3 Tage Leihwagen dazubuchen lassen

    Codierungen, Hilfestellung und Einbau in LDK

  • Vorsicht mit diesem einen schaden frei pro jahr. Das gilt nur für deine derzeitige versicherung. Solltest du nächstes jahr wechseln wollen, wirst du bei der neuen entsprechend zurückgestuft


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    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Danke für Eure Antworten! So werde ich das vermutlich auch machen. Was passiert, wenn sich beim Abbau der alten Schürze noch andere Schäden auftun? Neuer Fall und Selbstbeteilung plus Rückstufung?


    CabRyder: Weisst Du wie lange diese Abhängigkeit andauert? D.h. wenn ich in 10 Jahren wechseln will wird mir ein Jahr abgezogen?

  • Ob es eine verjährungsfrist gibt und wie lange diese dauern würde, kann ich dir nicht beantworten. Da hälst du am besten mal rücksprache mit deiner versicherung. Ich weiß nur, dass die versicherungen immer groß damit prahlen und wenn du dann mal wechselst kommt das böse erwachen. Deswegen der hinweis an dieser stelle.
    Bist du denn auch sicher, dass sich das auch auf die vk bezieht und nicht nur auf hp schäden?


    @Ulli211 du verlierst übrigens im schadensfall nicht ein jahr, sondern mehrere. Es gibt versicherungseigene tabellen dafür und jede versicherung handhabt das anders. Die rückstufung ist auch unabhängig von der schadenssumme. Da sind dann mal eben vlt 6 oder mehr jahre bzw sf klassen weg. Dessen solltest du dir bewusst sein. Informiere dich also genau bei deiner versicherung darüber
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    Gruß
    Arthur

    Einmal editiert, zuletzt von CabRyder ()

  • hab grade nochmal nachgeschaut:


    "Vollkasko 300 € Selbstbeteiligung. Keine Rückstufung der SF-Klasse bei 1 Schaden pro Kalenderjahr"


    In den Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der HUK24 steht nichts zu Verjährungen:
    https://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/kfz/KNB6414P.pdf


    Was mich ein wenig stutzig auf Seite 8 macht:


    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/uTS0tiB.png]


    Was soll das heißen? Wer ermittelt die "Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts" ?


    Sorry für die Fragen, aber das ist mein erster Versicherungsfall.

  • Die versicherung schickt dir in der regel nen gutachter, der den schaden und alles andere protokolliert und die schadenssumme plus die anderen werte festlegt


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    Gruß
    Arthur

  • Den Gutachter musst du aber nicht nehmen von der Versicherung. Immer selbst einen nehmen wenn der Schaden über 1500€ liegt, sonst reicht ein KVA.


    Einfach nach Gutachten abrechnen und fertig. Kannst dir M Paket davon leisten.


    Edit: je nach Versicherung darf man bereits ab 750€ ein Gutachter hinzuziehen

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  • Den Gutachter musst du aber nicht nehmen von der Versicherung. Immer selbst einen nehmen wenn der Schaden über 1500€ liegt, sonst reicht ein KVA.


    Einfach nach Gutachten abrechnen und fertig. Kannst dir M Paket davon leisten.

    Stimme dir voll und ganz zu bei einem nicht selbst verschuldeten HP Schaden, bei einem Kaskoschaden muss meines Wissens nach er selbst für seinen eigenen Gutachter bezahlen. Und das sind dann mal eben 500+ Euro, die nicht von der Versicherung übernommen werden. Ob sich das dann rechnet...

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