Keine Werkstattwahl als Geschädigter?

  • Hallo Zusammen,
    ich hoffe jemand kennt sich vielleicht näher mit Versicherungen aus.
    Und zwar wurde meine Frontstoßstange vor 3 Wochen von einem Einparker beschädigt.
    Soweit so gut, er hat sich bei mir gemeldet (dafür Daumen hoch) und es ging alles seinen Lauf.


    Kostenvoranschlag bei meinem Freundlichen gemacht und zur Versicherung geschickt ~ 950€ netto.
    Sooo jetzt hat die Versicherung aber nur knappe 700€ reguliert, mit dem Vermerkt ich hätte bei meiner Versicherung
    "Keine Freie Werkstattwahl" gewählt - stimmt auch. Aber ich bin der Geschädigte und somit kann man mir diesen Punkt doch nicht vorhalten, oder?



    Über Feedback würde ich mich freuen :)


    Gruß


  • Der Schaden wird von seiner Versicherung reguliert, wüsste nicht was deine Wahl damit zu tun hat? Aber bin da auch kein Experte.

  • myXero Das war ja auch mein Gedankengang. Man muss dazu sagen, wir sind beide bei der gleichen Versicherung - vllt spielt das auch eine Rolle?

  • Nein. Das spielt keine Rolle. Die Haftpflicht des Unfallverursachers hat da grundsätzlich keinen Spielraum. Solche Regelungen gibt es nur bei der Kasko.


    Grundsätzlich heißt natürlich es gibt Ausnahmen. Das ist der Fall, wenn der Geschädigte kein berechtigtes Interesse an einer Reparatur in einer Vertragswerkstatt hat und die Versicherung außerdem nachweist, dass eine freie Werkstatt qualitativ die gleiche Arbeit leistet. Das wird für die Versicherung schwer bei einem E9X.


    Nach meiner Erfahrungen versuchen es die Versicherungen fast immer mit solchen Geschichten. Hier hilft ein Rechtsanwalt. Den zahlt übrigens immer die Versicherung des Unfallverursachers.

  • Super danke!
    Habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt und falls das nicht hilft, gehts zum Anwalt.


  • "Keine Freie Werkstattwahl" gewählt - stimmt auch. Aber ich bin der Geschädigte und somit kann man mir diesen Punkt doch nicht vorhalten, oder?
    Gruß


    das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen ! Ich denke eher, dass dich die Versicherung auf eine Werkstatt mit durchschnittlichen
    Stundenlöhnen verwiesen hat. Sofern die Werkstatt die Arbeiten durchführen kann und von der Entfernung her zumutbar ist, entspricht der Verweis bei Fahrzeugen die älter als drei Jahre alt sind der gängigen Rechtsprechung. Ausnahme: Dein Fahrzeug wurde bisher immer bei BMW gewartet und repariert. In diesem Fall reicht es aus eine Kopie der Unterlagen zu verschicken und die Versicherung muss die Differenz erstatten.

  • Als Geschädigter hast Du immer ein Anrecht auf freie Werkstattwahl, basta!!
    Die gegnerische Vers. muss das aktzeptieren, auch wenns die gleiche ist!
    Die versuchens immer wieder... :spinn:

  • Das Versicherungen versuchen zu kürzen und das BMW Stundensätze jenseits von Gute und Böse sind ist mir schon bewusst :D
    Davon mal ab ist mein Wagen aber auch komplett Scheckheftgepflegt bei BMW.
    Jedoch war in dem Brief der Versicherung wie gesagt aufgeführt, dass ich bei meiner Versicherung keine freie Werkstattwalh gewählt habe und deshalb der Betrag gekürtzt wurde und mir 3 Werkstätten genannt wurden, die diese dann zu dem Preis durchführen.


    Dadurch war ich etwas unschlüssig, aber ich werde auf jeden Fall dranbleiben und schauen, dass ich an mein Geld komme :thumbdown:

  • Fällt leider bei mir raus, hab den Schaden schon reparieren lassen.
    Haben alle gedacht, ich wäre zu doof zum einparken gewesen ;(