So, nach langer unfallloser Zeit hat es jetzt den Wagen meiner Frau erwischt.
Beim Ausparken wurde vom Schädiger ein weiteres Auto auf unseren Astra aufgeschoben, so dass die Stoßstange verkratzt und leicht eingedrückt wurde. Polizei war vor Ort, hat den Unfall aufgenommen und den Schädiger kostenpflichtig verwarnt.
Da der Schädiger leider wie erwartet wenig einsichtig ist und das unter der Hand regeln wollte, habe ich über den Zentralruf seine Versicherung ausfindig gemacht und dort den Schaden gemeldet, da der Schädiger dies nicht tun und mir auch keine Versicherungsnummer geben wollte.
Allerdings bin ich jetzt verunsichert, ob ein Gutachten angemessen ist, da aufgrund der Schadenminderungspflicht ein Gutachter meines Wissens nach erst ab 800 € übernommen wird. Jetzt wollte mich die nette Dame an der Schadenshotline bequatschen, dass bei der A-Versicherung Gutachten erst ab 2000 € übernommen werden und die 800 € angeblich von einem falschen Bericht des ADAC stammen würden.
Die gegnerische Versicherung rät mir (natürlich) dazu, nur einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt erstellen zu lassen.
Nach erster Recherche habe ich heraus gefunden, dass ein Neulackieren der Stoßstange inkl. Montage bei 500 € zzgl. MwSt. beim FOH liegt. Falls die Stoßstange getauscht werden müsste, kommt man schnell über 1000 €. Unter der Annahme, dass die darunter liegenden Pralldämpfer etc. unversehrt geblieben sind.
Problematisch an einem KVA sind natürlich die Übernahme der KVA-Kosten sowie die fehlende Möglichkeit, tiefer liegende Schäden zu entdecken. Für mich als Laien ist jedoch nicht zweifelsfrei klar, ob der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt und ob die nette Dame Recht hat. Gibt es diesbezüglich eine klare Regelung, aus der sich die 800 € ergeben?