Hallo Leute!
Da immer wieder Fragen zu den obigen Thema herum schwirren, hier mal der Gesetzliche Stand zum Thema,
achtung ÖSTERREICH!!!
Ich habe es schon hinter mir ....
Typisierung von Leichtmetallfelgen in Österreich
Als Zulassungsbesitzer sind Sie verpflichtet, jede Änderung am Fahrzeug, die von der genehmigten Type abweicht oder die Verkehrs-und Betriebssicherheit beeinflussen kann, im Fahrzeugdokument (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) eintragen zu lassen. Werden andere als die ORIGINAL-Leichtmetallfelgen (vom Fahrzeughersteller) verwendet, ist ebenfalls eine solche Eintragung erforderlich, auch wenn die Felgen die gleiche Dimension wie die Original-Leichtmetallfelgen haben.
Die Eintragung erfolgt nach Prüfung durch einen Sachverständigen durch die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung jenes Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Bei der Eintragung ist ein Gutachten vorzuweisen, aus dem hervorgeht, dass diese Felgen auf die betreffende Fahrzeugtype montiert werden dürfen und eine Festigkeits-prüfung durchgeführt wurde. Auf entsprechende Radabdeckungen, Freigängigkeit der Räder im Radkasten und Auflagen im Gutachten ist zu achten.
Hinweise zu Ihrer nächstgelegenen KFZ-Prüfstelle, den erforderlichen Dokumenten und den Kosten finden Sie auf den Informationsseiten von help.gv.at
Lg
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