Gesetzliche Bestimmungen - Typisierung von Leichtmetallfelgen - Österreich

  • Hallo Leute!


    Da immer wieder Fragen zu den obigen Thema herum schwirren, hier mal der Gesetzliche Stand zum Thema,
    achtung ÖSTERREICH!!!
    Ich habe es schon hinter mir ....


    Typisierung von Leichtmetallfelgen in Österreich


    Als Zulassungsbesitzer sind Sie verpflichtet, jede Änderung am Fahrzeug, die von der genehmigten Type abweicht oder die Verkehrs-und Betriebssicherheit beeinflussen kann, im Fahrzeugdokument (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) eintragen zu lassen. Werden andere als die ORIGINAL-Leichtmetallfelgen (vom Fahrzeughersteller) verwendet, ist ebenfalls eine solche Eintragung erforderlich, auch wenn die Felgen die gleiche Dimension wie die Original-Leichtmetallfelgen haben.
    Die Eintragung erfolgt nach Prüfung durch einen Sachverständigen durch die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung jenes Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.


    Bei der Eintragung ist ein Gutachten vorzuweisen, aus dem hervorgeht, dass diese Felgen auf die betreffende Fahrzeugtype montiert werden dürfen und eine Festigkeits-prüfung durchgeführt wurde. Auf entsprechende Radabdeckungen, Freigängigkeit der Räder im Radkasten und Auflagen im Gutachten ist zu achten.


    Hinweise zu Ihrer nächstgelegenen KFZ-Prüfstelle, den erforderlichen Dokumenten und den Kosten finden Sie auf den Informationsseiten von help.gv.at



    Lg
    ASP

  • So Leute,


    die Gesetzeslage in ÖSTERREICH hat sich etwas "verbessert".


    Seit neuestem Ist es auch möglich Felgen anderer Hersteller ohne Eintragung zu fahren.
    Dies ist durch eine Anpassung an EU-Recht passiert. Es ist im Kraftfahrzeuggesetz §33 geregelt und gilt somit für ganz Österreich!


    Folgende Vorraussetzungen sind notwendig:
    - Die Alurad-/Reifekombination muss in der Datenbank für das konkrete Kundenfahrzeug (Fahrzeugtyp, z.B. Golf VI – Typ 1K, bei gleicher Motorleistung, unabhängig von der Ausstattungsvariante wie 3- od. 5-türig) schon einmal geprüft und typisiert worden sein.
    - Die Montage der Rad-/Reifenkombination muss von einer §57a berechtigten Werkstätte bestätigt werden.
    - Es dürfen keine Änderungen am Fahrzeug lt. TÜV Gutachten nötig sein
    - Der Typisierungsbescheid sowie das TÜV-Gutachten sind mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. (auf diesem Bescheid muss auch die §57a berechtigten Werkstätte die Montage bestätigen)


    Es entstehen keine Kosten!!
    Das Problem ist derzeit nur dass die Datenbank noch sehr leer ist. Diese findet ihr unter folgendem Link:


    https://e-gov.ooe.gv.at/KFZRFD…&xmlid=93653_DEU_HTML.htm


    Ich denke, wenn mehr Leute Ihre Felgen genehmigen lassen (wie ASP123 oben beschrieben) wird die Datenbak langsam voller.


    Dies gilt nur für Felgen und Reifen. In Kombination mit Spurplatten ist die Eintragung wie ASP123 beschrieben hat notwendig!


    Grüße stefan