Warum sollte bei einem Federnsatz was anderes sein wie bei der Typisierung eines kpl. Fahrwerkes ?
Da gibt es auch keinen Unterschied da hast du schon recht.
ABER
es gibt KEIN Gutachten der dir das Fahrwerk mit nicht originaler Rad/Reifenkombi bescheinigt 
Das ist UNMÖGLICH. aber wenn das bei euch in Kärnten trotzdem funktioniert, dann ist es entweder komplett anders, oder die Typen bei euch haben einfach NULL Plan vom österreichischen Gesetz. In Steiermark brauchst brauchst du im übrigen auch nen Zivilgutachter, genau so wie in Tirol/Wien(OÖ/Salzburg/Nö und bei den anderen zwei hab ich mich noch nicht informiert.
Wenn so easy wäre hätte ich sicher keine 700€ für meine 2 Gutachten bezahlt!