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Du hast folgende Möglichkeiten: 1) du kannst den Vertrag anfechten wegen eines Geschäftsirrtums über eine wertbildende Eigenschaft. Hierbei kann es zu einer Anpassung des Vertrages kommen, wodurch du dann entsprechend weniger zahlen müsstest. 2) du kannst auch über die Gewährleistungsschiene kommen. Da das Kfz nicht die bedungenen Eigenschaften aufweist, kannst du primär Verbesserung verlangen. Ist dies untunlich steht dir auch Preisminderung offen. Wie hoch die Anpassung bzw. Preisminderung aus…
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danke, aber wird schon zu spät sein... trotzdem danke
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Hallo, hat jemand von euch besagtes Teilegutachten, was er mir schicken könnte? Meines ist in der Werkstatt abhanden gekommen.
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(Zitat von Stranger2k1) dito
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135i Performance...
Beitragdazu sag ich nur http://www.youtube.com/watch?v=VxXsivQIHp0&feature=related -
Ich kann dir nur Auskunft geben, wie es im österreichischen Recht ist. Da beide Rechtssysteme aber gemeinsame Wurzeln haben, dürfte es aber in Deutschland ähnlich sein. Da du mit dem Betreiber des Parkplatzes ein vertragliches Schuldverhältnis eingehst, haftet er dir natürlich auch für etwaige Schäden, die durch sein Verschulden an deiner Sache entstehen. Aus eurem Vertragsverhältnis schuldest du ihm Geld für eine Benützung der Parkfläche auf eine bestimmte Zeit und er schuldet dir natürlich ein…
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(Zitat von superdaniel) Innerhalb des ersten halben Jahres wird vermutet dass der mangel im zeitpunkt der übergabe vorhanden war. Danach trifft dich die beweispflicht. Da es bei dir also bereits 14 Monate sind musst du beweisen, dass die klima seit anfang "stinkt". in den meisten fällen nimmt es der freundliche aber nicht so genau damit in den ersten beiden jahren, weil er es ja weiterverrechnen kann in so einem fall mit ner klima die stinkt bin ich mir allerdings nicht sicher ob die entstehung …
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(Zitat von superdaniel) Soviel ich weiß, gibt BMW keine Garantie. Du hast aber Gewährleistung. Diese setzt aber einen Mangel im Zeitpunkt der Übergabe voraus, dh. "stinkt" deine Klimaanlage seit du den Wagen übernommen hast, dann wäre es noch Teil der Gewährleistung. Ist dies erst nachher eingetreten, wirst du mE keine "Nachbesserung" fordern können. Was du dir aber aushandelst oder vl auf Kulanz bekommst ist wieder eine andere Sache.