Hallo E90 Forum,
als neuer User hoffe ich in der richtigen Kategorie gelandet zu sein... wenn nicht vergebt mir bitte ;-).
Also zum Thema:
Ich möchte mir einen E90 320d kaufen. und habe mir diesen hier
herausgesucht. habe mir den wagen beim händer auch schon angesehen und
probe gefahren. soweit so gut. allerdings hat sich herausgestellt das
dieser wagen vorne rechts bereits einen unfallschaden hatte. dieser
wurde in einer bmw-werkstatt repariert. kotflügel und tür wurden
ausgetauscht (also neuteile und keine reperatur durch den beulendoc). es
liegt außerdem ein dekra-gutachten vor in dem die reperatur beschrieben
wird. es wurden teile im wert von 900€ (incl. Mehrwertsteuer) verbaut.
die wertminderung laut derka beträgt 200€.
Ich würde nun gerne
eure meinung zu diesem fall hören. passen die materialkosten zum
reperaturumfang? wie groß können die folgeschäden bei einer
wertminderung des wagens von 200€ sein? ist dieser unfallschaden ein
k.o.-kreterium?
vielen dank im voraus. ich hoffe ich kann mich auch bald als BMW-besitzer bezeichnen^^
MfG