• servus zusammen,
    die beifahrerin meiner freundin dellte beim aussteigen auf dem parkplatz die türe des danebenstehenden fahrzeuges ein.nun wollt ich mal fragen wer dafür haften muss?die kfz-haftpflicht meiner freundin, oder die haftpflicht der beifahrerin?

  • grundsätzlich würde ich behaupten daß in dem Falle die HP der Bekannten herhalten muss, da sie ja ursächlich war!



    Aber mein Versicherungsmakler sagt: Die KFZ-Verischerung des Halters greift ein, da der Schaden durch das Benutzen des PKWs verursacht wurde.


    Abhilfe: Die Freundin bitten sich evtl. an den Kosten zu beteiligen/sie komplett zu übernehmen!



    Hoffe damit ein wenig geholfen zu haben


    Viele Grüße
    Fips

  • bei durch die Benutzung des KFZ verursachten oder aus der Benutzung des KFZ entstandenen Schäden (Ein- und Aussteigen gehört zur Benutzung) greift die KFZ-Haftpflicht.
    Im Straßenverkehrsrecht gilt eine Besonderheit, nämlich das Prinzip der Gefährdungshaftung gemäß § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dieses Prinzip besagt, dass der Halter eines Fahrzeugs unter bestimmten Voraussetzungen schon deshalb für einen Schaden haftet, weil er mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs eine Gefahrenquelle geschaffen hat. Ein Verschulden ist insoweit dann nicht mehr erforderlich. Aus dem Prinzip der Gefährdungshaftung folgt auch, dass sich alle Ansprüche gegen den Halter direkt und nicht nur gegen den Fahrer des Fahrzeugs richten können.

  • ich weis nicht ob es das in deutschland gibt, aber so einen fall würde ich versuchn mit der haushaltsversicherung zu lösen...

    Es ist kein Zufall das die Erde vom Weltall aus betrachtet WEIß-BLAU ist... :bmw-smiley::bmw2:


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  • Ohne Wenn und Aber : KFZ - Haftpflichtversicherung !

  • naja ohne wenn u. aber...


    bei der haushaltsversicherung gibt es keine aufstufung, sprich kein malus... was schon mal ein großer vorteil wäre!


    und was machst denn wenn die beifahrerin vielleicht kein auto angemeldet hat!? dann hats nämlich keine KFZ-haftplicht!?


    und da es MICH als person nicht interessieren würde für den von ihr verursachten schaden auf zu kommen, wäre wohl die bessere lösung die
    haushalt oder? ;)

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  • Die Haushaltsversicherung (zumindest in Deutschland) hat absolut nichts mit KFZ zu tun !
    Hier muß die KFZ-Versicherung des KFZ-Halter`s zahlen - mit entsprechender Herabstufung.
    Wie gesagt: Ohne Wenn und Aber.........................

  • das heisst also:


    ich habe eine(n) unvorsichtige(n) beifahrer(in) der einfach die tür jemand anderem drauf knallt... und ICH muss auf jeden fall dafür grade stehen oder wie???

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  • genau das heisst es....eyes hat recht!!

    Man kann auch schnell UND vorsichtig fahren....

  • JEPP - der Schaden ist durch den Betrieb des Fzg entstanden - also kommt die Kfz-Haftpflicht-Versicherung zuerst zum Zuge. Falls die unvorsichtige Beifahrerin eine Privathaft-Versicherung besitzt, könnte evtl. die Fzg-Versicherung Regressansprüche stellen. Könnte aber eine langwierige Sachen werden. ;)


    gb

    «Viele folgen den Zeichen ihrer Zeit – :bmw-smiley: - Fahrer setzen sie.»