Dash Cam / Crash Cam

  • Für alle zur Info:


    ich hatte am 23.11.2013 nachts einen "Wildunfall" und mir ist ein Katze ins Auto gerannt.
    Dank meiner DashCam musste ich nicht groß Berichte schreiben oder Beweise sichern das es echt eine Katze war, sondern nur das Video an meinen Vermögensberater geschickt und am selben tag(Der Montag drauf) bekam ich die Freigabe der Teilkasko.



    Nur als kleine Anmerkung für alle die sich unsicher sind zwecks beweis vor Gericht, es reicht auch oft nur für die Versicherung, wie in meinem Fall.


    Hab mir somit eine teuere Reparatur auf eigene Kosten erspart und bekomme nun die Front ersetzt.

    Wer gerne selbst am Auto oder Haus schraubt, oder einfach Werkzeug möchte gerne an mich wenden :)


    Hoffmann Group

  • Hallo.
    In den Ländern wo mehr Autofahrer so ein Ding im Auto haben, werden die Aufnahmen manchmal dafür benutzt um Verbrechen aufzuklären.
    In Rußland fand mal ein Verbrechen statt wo die Polizei keine Spur finden konnte. Rein zufällig lag der Ort des Verdachtes an einer Straße. Da wurden einfach Autofahrer gefragt ob sie nicht die Aufnahmen von diesem Tag hatten, und Bingo. Eine Aufnahme enthielt den entscheidenden Indiz, Täter gefasst.


    Gruß.

  • So hab mir jetzt auch vorgenommen eine Dash Cam vom Weihnachtsmann zu bekommen. Wird wohl die entweder die Rollei CarDVR-110 oder die MiVue 358 werden, bin da noch unentschlossen.
    Klingt vielleicht blöde aber ich frag mich ob so eine Cam nicht evtl. Gesindel anzieht um die Cam zu klauen. Gehts nur mir so oder hat sich da schon mal jemand Gedanken drüber gemacht?
    Sicher kann man die abends mitnehmen, aber wenn einer den Parkmodus nutzen will wäre das Ganze ja Blödsinn.

    Ich will sterben wie mein Opa, friedlich schlafend und nicht panisch kreischend wie sein Beifahrer.

  • So hab mir jetzt auch vorgenommen eine Dash Cam vom Weihnachtsmann zu bekommen. Wird wohl die entweder die Rollei CarDVR-110 oder die MiVue 358 werden, bin da noch unentschlossen.
    Klingt vielleicht blöde aber ich frag mich ob so eine Cam nicht evtl. Gesindel anzieht um die Cam zu klauen. Gehts nur mir so oder hat sich da schon mal jemand Gedanken drüber gemacht?
    Sicher kann man die abends mitnehmen, aber wenn einer den Parkmodus nutzen will wäre das Ganze ja Blödsinn.



    Selbe überlegung und sogar die selben zwei gerät hatte ich in enger Auswahl.
    Hab mich dann für die CARDVR-100 entschieden da diese kein GPS hat, schmal gebaut und schwarz ist (fällt nicht so auf).


    Zum Thema GPS:
    Klar nettes Gimick daheim das Video anzuschauen und zu sehen wie schnell man war, aber hier ist auch schon der Nachteil: Man sieht wie schnell du warst.
    Stell dir vor du fährst mit 56 Km/H durch die Stadt ,also Normale Geschwindigkeit, dir nimmt jetzt einer die Vorfahrt und du schickst das Video an die Versicherung vom Unfallschuldigen, das erste was die machen:



    Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
    blablabla aufgrund der in Ihrem Video ersichtlichen Geschwindikeit, überschreiten sie die zulässige Geschwindigkeit... blablabla.... Wäre sie langsamer gefahren wäre das nicht passiert blablabla Bedauerlicherweiße werden wir hier Ihren Schaden nicht zahlen.


    MfG
    Herr Sacknase
    GEIZ Versicherung


    Wie gesagt die DVR-100 ist die selbe Kamera wie die DVR-110 aber ohne GPS.


    Ansonsten kann ich meine Rollei Top empfehlen,
    Passt super hinter den Innenspiegel.

    Wer gerne selbst am Auto oder Haus schraubt, oder einfach Werkzeug möchte gerne an mich wenden :)


    Hoffmann Group

  • Sind doch zwei völlig verschiedene Kameras von verschiedenen Herstellern. Ich verstehe die Frage nicht so ganz. ?(
    Im Gegensatz zur Blackvue hat die Finevu keine WLan-Funktion und soweit ich erkennen kann auch keinen Bildschirm. Also wird es mit der Einrichtung zum Beispiel schwieriger.


    Nochmal zum GPS. Ich denke nicht, daß wegen einer leicht überhöhten Geschwindigkeit von 6 km/h die Schuld des Gegeners abgewiesen wird. Ohne rechtlichen Beistand sollte man so oder so nicht in solche Sachen hinein gehen. Nebenbei bemerkt muß kann man die frei entscheiden, was an Material zur Beweisaufnahme genutzt werden soll. Also Bild, Ton und GPS. Bei der Blackvue-Software ist es im Nachhinein noch möglich, die GPS-Daten und/oder den Ton zu deaktivieren. Alles in Allem könnte man jetzt ewig darüber fachsimpeln, was aber zu nichts bringt. Jeder hat seine eigene Meinung. Fakt ist, bei guten Geräten mit guter Software kann die GPS-Funktion definitiv nicht schaden. ;)

  • Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz


    Pressemitteilung vom 20.03.2014 des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg


    Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz


    Sogenannte „Dashcams“ sind der neueste Trend auf dem Markt der Videoüberwachung. Diese Kameras werden wie Navigationsgeräte an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett eines Fahrzeugs befestigt und filmen das Verkehrsgeschehen, um - so auch die Werbeaussagen der Hersteller und Händler – insbesondere bei Unfällen das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu dokumentieren.
    In Deutschland ist der Einsatz solcher Kameras in der Regel datenschutzrechtlich unzulässig. Darauf haben die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis) nun in einem Beschluss aufmerksam gemacht.


    Der Betrieb von Dashcams ist - wie eine herkömmliche Videoüberwachung - an § 6b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu messen. Da-nach ist eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels Videokameras nur zulässig, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörden in aller Regel nicht erfüllt, da die schutzwürdigen Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer überwiegen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht umfasst auch das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden.


    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, fordert die Verkehrsteilnehmer daher auf, auf den Einsatz von Dashcams zu verzichten: „Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren. Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen obliegt einzig und allein der Polizei. Besonders heikel wird es, wenn Dashcam-Aufnahmen z.B. im Internet veröffentlicht werden, ohne dass die gefilmten Personen ihr Einverständnis gegeben haben.“ Der Landesdatenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass die Videoüberwachung per Dashcam in Österreich sogar mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werde. Auch in der Schweiz werde der Einsatz als datenschutzrechtlich unzulässig gewertet.

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