Dann als weitere Info: Das Zitat ist nicht vollständig.
"...Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich machen darauf aufmerksam, dass der Einsatz solcher Kameras
- jedenfalls sofern dieser nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt - datenschutzrechtlich unzulässig ist. ... "
Also Begründungssache, warum ich die Kamera im Auto habe, das alleine ist kein Hinderungsgrund. Interessant wird es dann, wenn der Fall tatsächlich eintritt, wo man das auch nutzen möchte.
Den kompletten Text zum Nachzulesen gibt es hier: