Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Einschätzung.
Ich habe einen Wagen bei Procar in Iserlohn gekauft. Nun stellt sich ein Defekt heraus, der auch behandelt werden soll. Soweit ist also alles gut.
Jedoch wie so häufig sind die Bedingungen vor dem Kauf andere als nach dem Kauf.
Denn vor dem Kauf habe ich explizit danach gefragt, ob Reparaturen auch in der Castroper Niederlassung der Procar GmbH durchgeführt werden können, falls sich noch Mängel zeigen sollten.
Dies wurde natürlich bejaht.
Nun habe ich leider den Fall, dass etwas gemacht werden muss und ich soll nach Iserlohn fahren.
Begründet wird das damit, dass die Filialen untereinander Verrechnungssätze haben und die Iserlohner Niederlassung dann schlechter dastehen würde.
Das kann ich als natürlich nachvollziehen, aber...
Nachdem ich dem Verkäufer erklärt habe, dass es nicht das Problem des Kunden sein kann, dass irgendeine Filiale schlechter dasteht und ich eigentlich nicht bereit bin 6x 70km zu fahren (Freundin müsste mich hinbringen/Abholen), wurde mich zumindest ein Leihwagen versprochen.
Also habe ich nur 2x70km und nur für eine Person X verschwendete Stunden.
Nun komme ich aber zu meiner eigentlichen Frage. Denn es geht ums Prinzip
Sind die Filialen von Procar so autark, dass sie es überhaupt rechtlich dürfen?
Denn es ist ja alles die Procar Automobile Gmbh mit Sitz in Wuppertal und so treten Sie auch dem Kunden gegenüber auf.
Wenn ich bei bei Mediamark in Bochum etwas kaufe, kann ich in Castrop doch auch meine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
MfG
Jan