Unfall... Totalschaden ?


  • Warum wird hier eigentlich immer wieder der Rentner genannt ? Macht das einen Unterschied ob Rentner Frau oder Jüngling.Nebenbei die meisten Kreuze die ich am Wegesrand jeden Tag sehe stehen im Gedenken an junge,sehr Junge Fahrer.War am Donnerstag gerade wieder eine ganz einfach zu Befahrene Straße über Stunden gesperrt weil Fahrer 21 Jahre anscheinend sein Fahrzeug in einer 50 km/h Strecke nicht gerade aus Beherrschte.Nun frage ich mich weiter hat dein Gegner Guten Tag gesagt .Hallo Renter xy ist mein Name? Hier schreiben die älteren ja auch nicht,so ein dummer Jüngling, keine Haare am S. ist mir in die Seite gefahren.Sollte Mann einmal darüber nachdenken

    Was soll ich sagen, war halt ein echter Rentner. Wie den seine Frau reagiert hatte, als ich den erst mal lautstark als Arsxxxxx tituliert hatte (so bin ich halt) :D . Ich war direkt vor seiner Motorhaube und der fuhr einfach in mich rein, wie blind muß man sein. Zum Schluß waren wir uns einig, nur seine Frau zeterte unentwegt weiter. Der Typ hatte einen echten Ausfall und er wußte es.


    Edit: noch ein Bild dazu

  • Als Tip: Bei dem Autohaus, bei dem man den Wagen gekauft hat, nach einem Gutachter erkundigen. Die werden dir vermutlich "ihren" Gutachter nennen, den sie selbst auch beauftragen würden. Der kommt mit den BMW-spezifischen Ausstattungen klar und kennt auch die Preise. Da du nicht Unfallverursacher bist, hast du freie Gutachterwahl und könntest den somit beauftragen.


    In dem Fall sollte sich der Gang zum Rechtsanwalt ausnahmsweise mal wirklich lohnen, da du den Wagen am gleichen Tag gekauft hast, wie du sagst. Gerade, wenn ein Totalschaden und damit die Berechnung des Zeitwerts im Raume steht, sollte man hier alles versuchen, damit dass ganze nicht noch zusätzlich ein "Minusgeschäft" für dich wird. Möchte wetten, der Zeitwert wird unter dem Kaufpreis liegen und nur den Zeitwert wird dir die gegnerische Versicherung in diesem Falle bezahlen wollen, befürchte ich.

  • Als Tip: Bei dem Autohaus, bei dem man den Wagen gekauft hat, nach einem Gutachter erkundigen. Die werden dir vermutlich "ihren" Gutachter nennen, den sie selbst auch beauftragen würden. Der kommt mit den BMW-spezifischen Ausstattungen klar und kennt auch die Preise. Da du nicht Unfallverursacher bist, hast du freie Gutachterwahl und könntest den somit beauftragen.


    In dem Fall sollte sich der Gang zum Rechtsanwalt ausnahmsweise mal wirklich lohnen, da du den Wagen am gleichen Tag gekauft hast, wie du sagst. Gerade, wenn ein Totalschaden und damit die Berechnung des Zeitwerts im Raume steht, sollte man hier alles versuchen, damit dass ganze nicht noch zusätzlich ein "Minusgeschäft" für dich wird. Möchte wetten, der Zeitwert wird unter dem Kaufpreis liegen und nur den Zeitwert wird dir die gegnerische Versicherung in diesem Falle bezahlen wollen, befürchte ich.

    Der TE schrieb doch Bj 2006, damit bekommt er nicht mal Wertminderung, weil der Bock älter als 5 Jahre ist. Nichts anderes wird ihm sein Rechtsverdreher sagen. Er hat halt echt blödes Pech gehabt.


    Eine Bekannte hatte sich vor kurzem eine neue A-Klasse gegönnt und so ein Penner rollt in ihr Auto rein. Jetzt hat sie ein Unfallwagen. So ist es halt. Wertminderung funktioniert bei neuen Autos schon oder aber bis 5 Jahre alte.

  • Ok Danke,


    die Schuldfrage ist leider auch noch zu klären...der Unfall war nachts an einer kleinen, unbeleuchteten Kreuzung, auch wenn mein Unfallgegner weder Führerschein hat, noch Licht an hatte und vll noch Alkohol im Spiel war, war er trotzdem auf der Vorfahrtsstraße, auch wenn ich sein schwarzes Auto ohne Licht im Dunkeln nicht sehen konnte und aus diesem Grund weitergefahren bin ist das Problem der Vorfahrt noch zu klären...naja mal schauen was mein Anwalt zu der ganzen Geschichte sagt, nur muss ich wahrscheinlich trotzdem mit einer Teilschuld rechnen

  • @ schwarzer Dreier
    Ähm, du weist aber schon, was eine Wertminderung ist und dass das rein gar nichts mit dem, was ich schrieb, zu tun hat, oder?


    Wertminderung wäre z. B., wenn dir bei einem Neuwagen einer reinfährt, der Schaden repariert wird und dir die Versicherung den Wert ausgleicht, den du bei einem Verkauf voraussichtlich weniger bekommst, weil der Wagen jetzt ein Unfallwagen ist.
    Spielt hierbei keinerlei Rolle.

  • Ach du Schande. Das wird ja immer wilder...
    Berichte bitte, was aus dieser Sache wurde. Interesse ist geweckt
    Spekulationen sollten wir uns hier jetzt sparen

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Wer nachts bewußt ohne Licht fährt, um zu verhindern, daß er gesehen wird (weil kein FS und eventuell betrunken), handelt bedingt vorsätzlich, falls es zu einem Unfall kommt- soll heißen, er nimmt es billigend in Kauf. Würd mir da nicht so sehr den Kopf drum machen. Kann dir aber dein RA auch ausführlicher erklären. Falls er nicht von selbst drauf kommt, kau ihm das vor.

  • Eine Bekannte hatte sich vor kurzem eine neue A-Klasse gegönnt und so ein Penner rollt in ihr Auto rein


    War das ein junger oder alter Penner? :D :D :D Sorry für OT :whistling:



    Solange das Fahrzeug angemeldet war, sprich mind. HAftpflichtversicherung, musst du dir um die Kohle keine Gedanken machen. Die Versicherung muss, wenn feststeht, dass du nicht schuld bist, zahlen, fertig aus. Ob er nun betrunken war oder nicht.

  • Oh Mann bittere Sache!


    Ich drück dir die Daumen, dass an dir nichts hängen bleibt und man ihm auch nachweisen kann dass er kein Licht an hatte usw und dass irgendwer dich anständig "entlohnt".


    Interessant wäre ja mal in wie Weit eine "Zeitwertermittlung" anhand des Kaufvertrages gemacht werden kann, immerhin war es ja sogar am gleichen Tag.