Diskussionsthread zur Leistungssteigerung von Diesel - und Benzinmotoren der E90 Reihe

  • Das fällt auch nicht auf. Bei Dieselfahrzeugen vor 2006 kommt noch der Schnorchel in den Auspuff. Dabei wird die Trübung gemessen. Ein stillgelegtes AGR fällt nicht auf, außer es wurde dilettantisch stillgelegt und die Abgaskontrollleuchte im Kombiinstrument leuchtet.


    Bei Fahrzeugen nach 2006 wird die AU ober die OBD Schnittstelle gemacht. Sind alle Readiness Codes ok, ist die AU bestanden. Dafür muss aber das AGR korrekt in der Software deaktiviert worden sein.


    Fakt ist aber: hast du ein Tuning mit AGR off machen lassen und dafür ein Gutachten bekommen, ist das Gutachten nicht das Papier wert auf dem es gedruckt ist. Seit Euro 3 ist die Abgasrückführung Pflicht, zur Verringerung des NOx Ausstoßes (Pflicht nicht im eigentlichen Sinne, aber sie wird zur Schadstoffminderung gebraucht). Somit kann das Gutachten gar nicht für das Tuning passen, da sich die Abgaswerte ohne AGR definitiv verschlechtern und das dürfen sie nicht.

  • Wie erwähnt, das kann jeder machen wie er das möchte.
    AGR ist ja kein zwingender Punkt bei der Änderung, von daher sehe ich nicht was die Eintragung selbst damit zu tun hat.


    Würdest du also auch einfach ein Fahrwerk ohne Gutachten einbauen, nur weil du es ohnehin tiefer drehen willst als erlaubt? Eben.

  • Der Vergleich mit Fahrwerk und Motorsteuerung hinkt doch sehr. Etwas offensichtliches und sicherheitsrelevantes mit einer unsichtbaren Software vergleichen, naja...

  • Wenn ich ein Tuning eingetragen habe, bin ich angreifbar, weil ich mich nach außen hin oute, etwas verändert zu haben. Und das bei einem "Teil" das niemand sieht...


    Und da diese Gutachten alle mehr als fragwürdig sind, würde die Eintragung einer eventuellen Prüfung nicht standhalten. Und das diese Gutachten fragwürdig sind, wollte ich mit dem Hinweis auf das AGR-Thema nur verdeutlichen.


    Warum also dieses unnötige Risiko eingehen und sich mit einer Eintragung outen?

  • Um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs zu erhalten! Spätestens wenns um teure Personenschäden geht wird die Versicherung bei sowas zweimal hinschauen. Im Ernstfall ist dann erstmal der TÜV-Prüfer haftbar, ders eingetragen hat, schließlich ist er der Fachmann. Wie soll denn der Fahrzeugführer als Laie prüfen, ob das Gutachten rechtlich in Ordnung ist, das ist überhaupt nicht seine Aufgabe.

  • Danke Euch, Eure Einschätzungen helfen mir schon mal weiter. Dass man die AGR-Deaktivierung nicht eingetragen bekommt, war mir bewusst. Aber das ist ja auch nur eine Überlegung, wenn es einen guten Tuner gibt (nicht grad in Bayern ;) ), der eine Leistungsoptimierung ohne AGR off mit TÜV anbietet, wäre das auf jeden Fall eine Option.

  • Um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs zu erhalten! Spätestens wenns um teure Personenschäden geht wird die Versicherung bei sowas zweimal hinschauen.


    So ein Quatsch.


    Durch Umbauten/Änderungen verlierst du maximal den Kasko-Schutz aber niemals die Haftpflicht. Und die Haftpflicht ist das, was den Geschädigten interessiert. Du kannst maximal in Regress genommen werden und das auch nur bis einer bestimmten Summe. Außerdem wird sich keine Versicherung die Mühe machen, ein Motorsteuergerät auszuwerten. Da werden wenn dann eher nach offensichtlichen Dingen gesucht (wenn überhaupt).


    Und derjenige der das Gutachten erstellt hat interessiert nicht. Du bist für den Zustand deines Fahrzeugs verantwortlich und wenn die Abgasgrenzwerte nicht eingehalten ist das dein Bier.


    Ist doch beim Auspuff das selbe. Wenn der Auspuff nach 2 Jahren trotz ABE/EWG zu laut ist, musst du dafür sorgen das er leiser wird und nicht der Hersteller.

  • Markus: so genau sehe ich das auch.


    crossshot: sehe ich anders, und ich sage auch wieso:
    Wenn ich es eintrage erhalte ich den Versicherungsschutz, vollständig, auch die Kasko.
    Regress "bis zu einer gewissen Summe" heißt schließlich nicht, dass da nur ein Taschengeld bei raus kommt.
    Das AGR betrifft meiner Ansicht nach nur die Steuer. Klar, dass auch das hierzuland keine Lapalie ist, aber die Versicherung hat das an sich nicht zu interessieren.
    Im Falle eines Falles gebe ich der Versicherung lieber alles an Zubehör und Umbauten ab. Ab einem gewissen Punkt wird das Auto dann oft eh als Einzelstück eingestuft und ist nicht mehr automatisch teurer als ein Serienwagen.


    Steuer, wie gesagt -> anderes Thema in meinen Augen.


    Auch was das Gutachten taugt -> wenn der viel zitierte "staatlich anerkannte Gutachter" es annimmt, ohne dass man irgendwo gut zureden muss, dann gehe ich als Laie davon aus dass es damit seine Richtigkeit hat. Und dann sehe ich auch meine Sorgfaltspflicht als erfüllt an.



    Von meinem iPhone gesendet.