• Guten Abend liebe bmw Liebhaber,


    ich hatte heute einen Unfall und bin nicht schuld an der Sache.
    Mein Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit und meine Frage ist jetzt, wenn ich mir ein Mietwagen Miete muss die Schuldige diesen auch bezahlen?

  • Kläre das mit deinem Antwalt (Rechtschutzversicherung)...

    2007 E92 325i | SPACE GREY | INDIVIDUAL MERINO COHIBABROWN | BBS CH-R BLACK 9x20 - 10.5x20
    KW VARIANT II | E9x M3 SUSPENSION PARTS | E93 M3 FRONT ANTI-SWAY BAR | CDV DELETE
    CIC RETROFIT | COMBOX RETROFIT | JBBFE III (D-CAN) RETROFIT
    DIAGNOSE BLOCKER | iDRIVE DATA DISPLAY

  • Generell hast du als Unfallgeschädigter ein Anrecht auf gleichwertigen Ersatz für die Dauer der Reparatur. Ein paar Sachen sollte man aber beachten. Die Feinheiten besprichst du dann am besten mit deinem Anwalt

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Dito zu den Vorrednern, hatte selbst 2014 einen Schaden an dem ich nicht Schuld war.
    Leasingwagen wurde mit in das Schadensgutachten mit eingearbeitet und anstandslos von der Gegnerrischen Versicherung übernommen.

  • So ist es.


    Im Gutachten sollte stehen, wie lange die Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung dauert und die Klasse des Mietwagens. I.d.R. ist die Klasse 1 Stufe unterhalb des eigenen Autos ab einer gewissen Altersgrenze. Das sollte der Gutachter aber wissen. Alternativ steht dir anstelle des Mietwagens Nutzungsausfall zu.

  • Für den Anwalt benötigst du mWn auch keine Rechtsschutzversicherung. Den Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

  • Für den Anwalt benötigst du mWn auch keine Rechtsschutzversicherung. Den Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

    Vollkommen richtig, solange man der geschädigte ist. Dann braucht man keine Rechtschutz.
    Wenn man allerdings der Verursacher ist, sieht es anders aus.
    Aber wie in diesem Fall ab zum Anwalt und fertig. Braucht man sich keinen Stress machen.

  • Aber man braucht ggf. einen dicken Geldbeutel.


    Die Leute denken immer, nur weil sie geschädigt wurden, kann man sich nehmen was man braucht. Ja, das stimmt ABER man muss bei dem was man sich nimmt ggf. in Vorleistung gehen.


    Hole ich mir einen Gutachter, muss ich den Gutachter i.d.R. vorstrecken. Der Gutachter wartet nämlich nicht bis die Kohle von der Versicherung kommt. Gleiches beim Anwalt, außer das Geld geht über den Anwalt an dich.


    Also, bitte nicht die etwaigen Kosten auf andere abwälzen!

  • Vollkommen richtig, solange man der geschädigte ist. Dann braucht man keine Rechtschutz.
    Wenn man allerdings der Verursacher ist, sieht es anders aus.
    Aber wie in diesem Fall ab zum Anwalt und fertig. Braucht man sich keinen Stress machen.


    Ja gut davon bin ich ausgegangen dass es klar ist dass man Geschädigter sein muss ;)


    Also Freundin vom Kumpel is jmd reingefahren und hab denen gesagt die sollen gleich zum Anwalt weil ich selbst eben schon Stress mit der gegnerischen versicherung hatte bei nem Unfall bei mir. Die sind mit gar nix in Vorkasse. Läuft alles über den Anwalt und die haben au selbst nen Gutachter beauftragt und auch da nix mit Vorkasse.