Muss ich meine Felgen wirklich eintragen lassen?

  • Ok danke für die Erklärung, das wurde aus deinem Startbeitrag nicht sofort klar.

  • ;)

    Zitat von »approximate« da hast du recht auf den querschnitt hab ich jetzt gar nicht geachtet.
    225/45 17 bmw winterfelgen darf er fahren.


    Stehen bei jedem 335i die 225/45R17 rundum in der EG-Ü? Ich meine ich habe mal welche gesehen, bei denen nur Mischbereifung gelistet waren, bin mir aber nicht mehr ganz sicher. Wenn dem so ist, bessere ich das oben aus. Evtl. können mal die 335i-Fahrer nachsehen.


    Hi, in meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung (335i, Bj. 2012) sind folgende Rad / Reifenkombi aufgeführt:


    225/45 R17 91W - 8x17 ET34
    255/40 R17 94W - 8,5x17 ET39
    als Standard Bereifung vermerkt.


    Bei Anmerkungen stehen dann noch folgende Kombi:


    225/35 R19 88Y - 8X19 ET 37
    255/30 R19 91Y - 9X19 ET 39


    225/40 R18 88Y - 8X18 ET34
    255/35 R18 90Y - 8.518 ET 37 ODER 8.5X18 ET39


    WINTERREIFEN: 225/45 R17 91H M&S 8X17 ET34


    Als Zusatz ist noch vermerkt: Sommer / Winterbereifung nur auf Guss oder Schmiede LM Rad ;)

  • Danke, habe das so ausgebessert!

    Zitat eines 335i-Fahrers:

    Zitat

    Unglaublich was hier alles an Müll zu lesen ist.
    [...]Selbst BMW deklariert das FZG als Sportcoupe.[...]
    Ein versierter Fahrer wird mit dem AG BMW Kreise um den Porsche ziehen.
    [...]

    :grinundwech:

  • Hi Leute,


    gibts hier zufällig jemanden, der ein Datenblatt/Traglastbescheinigung für die M 437 Felge hat?
    Teilenummern müssten folgende sein:


    VA 9x19 ET 29 36 11 2 284 755
    HA 10x19 ET40 36 11 2 284 756


    Habe vor die auf meinen E90 zu klatschen und find die ziemlich geil :love: für die Einzelabnahme muss brauch ich eben diese Unterlagen.
    Wäre euch sehr dankbar!

    "Life is too short to drive boring cars." :hurra:

  • BMW Kundenservice.


    Wo ich die Unterlagen herbekommen weiß ich auch, danke.
    Ich wollte nur wissen, ob jemand schon mal eine besorgt hat, das würde Zeit und auch ein bisschen Kosten sparen...

    "Life is too short to drive boring cars." :hurra:

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine kurze Frage bzgl. den ABEs zu einer Fahrwerksfedern / Alufelgenkombination (sorry schon mal wegen dem vielen Text):


    Die Federn haben ein ABE mit folgenden Auflagen zu Sonder-Rad/Reifenkombinationen:


    "Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
    - Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
    - die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder geänderter Federwegbegrenzer)"


    In der ABE für die Alufelgen (225/35/19 8,5x19 ET33 & 255/30/19 9,5x19 ET40) stehen folgende Auflagen:


    11B "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflichtzur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."


    11G "Die Brems-,Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitigmit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen."


    Ich bin jetzt kein Exprete auf dem Gebiet, aber denke ich richtig, dass ich nichts eintragen lassen muss ?( Alle anderen Auflagen Geschwindigkeitsindex, keine Schneeketten etc. sind erfüllt.
    Vielleicht hatte schon mal einer ein ähnliches Problem.
    Vielen Dank schon mal und sorry nochmal wegen dem vielen Text.