Eigentlich ist mit den ABEs ganz einfach was Reifen/Fahrwerk/Felgen/Spurplatten und Co angeht.
Will man EINE Komponente ändern und hat dafür eine ABE, so muss normalerweise (!) nichts eingetragen werden, die ABE ist gültig. Will man aber ZWEI Komponenten ändern oder hat eine bereits vorher geändert, dann MUSS die KOMBINATION beider Komponenten zusammen geprüft werden, eine AGBBE gilt dann nicht mehr.