Muss ich meine Felgen wirklich eintragen lassen?

  • Um zu überprüfen, ob man seine Wunschfelgen eintragen lassen muss, sollte man folgende Punkte beachten:


    1. Prinzipiell gilt erstmal:


    Alle Rad-Reifenkombinationen, welche von denen aus der EG-Übereinstimmungsbescheinung des Fahrzeugs abweichen, müssen abgenommen werden!
    Man nimmt also seine EG-Ü (auch COC-Papiere genannt) zur Hand und überprüft, ob die gewünschte RRK (Rad-Reifenkombination) exakt so in der EG-Ü gelistet ist. Weicht auch nur ein einziger Wert davon ab, müssen diese abgenommen werden, siehe Punkt 2.
    EG-Übereinstimmungsbescheinigung, was hat es damit auf sich?
    Die CoC-Papiere (auch CoC, Certificate of Conformity, EG Übereinstimmungsbescheinigung, veraltet: EWG Übereinstimmungsbescheinigung), enthalten alle technische Ausstattungsmerkmale und Daten, die für die Zulassung eines Fahrzeugs notwendig sind. Zu jedem Fahrzeug gibt es dieses Dokument, welches beim Fahrzeugkauf mit dabei gewesen sein sollte. Sollte man nicht im Besitz einer EG-Ü sein, kann man diese beim Fahrzeughersteller für rund ~60 € nachbestellen. Die EG-Ü ist das einzige Dokument, in dem alle RRKen gelistet sind. In der ZB1 ist lediglich eine RRK gelistet, die ZB1 reicht hierfür also nicht aus! Weitere Infos zur EG-Ü gibt es hier und hier. Die EG-Ü gehört wie die ZB I und ZB II zu den Fahrzeugpapieren.


    Die serienmäßigen RRKen des e9x sind hier gelistet: zulässige Rad- /Reifenkombinationen
    Jedoch stehen nicht bei allen e9x-Fahrzeugen all diese Größen mit in der EG-Ü, und sind damit nicht automatisch zulässig, weswegen zwingend in der EG-Ü nachgesehen werden muss.
    Ausnahmen sind zum Beispiel:
    - 16"er sind bei 325d/330d/335d nicht zulässig.
    - 16"er sind bei 330i/335i und diversen 325i (hängt von der verbauten Bremsanlage ab) nicht zulässig.
    - 19"er sind beim 325i mit Baujahr 03.2006 bis 09.2006 nicht zulässig (ein entsprechendes Teilegutachten um die originale e9x-19"-RRK einzutragen habe ich, falls Interesse besteht eine PN mit E-Mail-Adresse an mich).
    - Bei 320d EDE (EfficientDynamics Edition, nicht zu verwechseln mit ED: EfficientDynamics) sind ausschließlich 16" zulässig.
    - Bei 335i sind im Sommer ausschließlich Mischbereifungen zulässig. Im Winter zusätzlich 225/45R17 rundum.


    Ist die gewünschte RRK in der EG-Ü gelistet, ist eine Abnahme nicht erforderlich. Man braucht nun nichts weiter beachten. Ist die gewünschte RRK nicht gelistet, ist Punkt 2 zu beachten.



    2. Ausnahmen bestätigen die Regel:


    Man sollte zwischen zwei Fällen unterscheiden:


    2.1 Ich möchte original BMW-Felgen fahren:
    Bei original BMW-Felgen, welche nicht in der EG-Ü gelistet sind, hat man ein Problem, denn dafür gibt es i.d.R. keine Teilegutachten oder gar ABEs. Die RRK muss also per Einzelabnahme abgenommen werden. Dies sollte im Voraus mit einem Prüfer (amtlich anerkannter Sachverständiger) abgesprochen werden. Folgende Punkte müssen dabei erfüllt sein:
    - Die Freigängigkeit der Räder muss gegeben sein. Siehe dazu: Anleitung zum Rausfinden ob ein Rad passt.
    - Es müssen korrekte Reifen (Abrollumfang, Traglast, Speedindex) montiert sein.
    - Ein fähiger und gewillter Prüfer ist von Vorteil (siehe dazu evtl. die DMSB-Liste).
    Folgende Dokumente können dabei nützlich sein:
    - Traglastbescheinigung der Felgen von BMW, siehe Punkt 3.2
    - Reifenfreigabe des Reifenherstellers
    - Im Idealfall noch ein Vergleichsgutachten



    2.2 Ich möchte Zubehör-Felgen fahren:
    Dabei muss man wieder unterscheiden:


    2.2.1 Zu den Felgen gibt es eine ABE:
    Diese ABE muss gelesen werden, siehe Punkt 3.1. Wenn alle Auflagen erfüllt sind, bedarf es keiner Abnahme. Es reicht die ABE mitzuführen.
    Zubehörartikel mit ABE sind jedoch nicht automatisch eintragungsfrei, das ist ein weitverbreiteter Irrglaube! Werden nicht alle Auflagen erfüllt, müssen auch diese Felgen abgenommen werden!
    Problematische Auflagen können zum Beispiel sein:
    - "Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen."
    - "An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen."
    Möchte man beispielsweise MAM B1 Felgen mit ABE und H&R-Tieferlegungsfedern mit ABE verbauen, müssen beide Änderungen abgenommen werden, obwohl für beide Artikel eine ABE vorliegt! Die ABE der MAM-Felgen untersagt die Nutzung anderer Fahrwerkskomponenten und die H&R-ABE untersagt die Benutzung von nicht-serienmäßigen Rädern, somit werden in beiden ABEs Auflagen nicht erfüllt!


    2.2.2 Zu den Felgen gibt es keine ABE, aber ein Teilegutachten:
    Die Felgen müssen abgenommen werden. Hierfür liest man das Teilegutachten, siehe Punkt 3.1. Wenn alle Auflagen erfüllt sind, steht der Abnahme nichts im Wege.


    2.2.3 Zu den Felgen gibt es weder ABE, noch Teilegutachten, aber ein Festigkeitsgutachten:
    Diese Felgen müssen via Einzelabnahme abgenommen werden. Was dafür erforderlich ist, kann man der Liste aus 2.1 entnehmen. Ob die Felgen überhaupt abgenommen werden können, entscheidet der jeweilige Prüfer (amtlich anerkannter Sachverständiger). Mit diesem sollte man sein Vorhaben zwingend vorab besprechen, um Enttäuschungen und Fehlkäufe zu vermeiden.


    2.2.4 Zu den Felgen gibt es weder ABE, noch Teilegutachten, noch ein Festigkeitsgutachten:
    Von solchen Felgen ist dringend abzuraten. Eine Abnahme ist im Prinzip nicht möglich.



    3. Zusatz:


    3.1 (Teile-)Gutachten, ABE:
    Sollte beim Kauf das entsprechende Gutachten nicht mit dabei gewesen sein, bekommt man dieses im Normalfall direkt beim Hersteller, entweder auf der Hersteller-Homepage als Download, oder man kontaktiert den Hersteller. Dieses Gutachten sollte vorab sorgfältig gelesen werden. Am besten druckt man sich dazu das Gutachten aus und markiert die für das Fahrzeug zutreffenden Stellen und Auflagen mit einem Textmarker um die Übersicht zu bewahren. Diese Auflagen sollten erfüllt sein. Es gibt auch einige Standardfloskeln, über die der ein oder andere Prüfer (amtlich anerkannter Sachverständiger) hinwegsehen kann, wenn diese unbedenklich sind. Zum Beispiel: "An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.", ist eine ausreichende Freigängigkeit auch ohne Nacharbeit bereits gegeben, liegt es im Ermessen des Prüfers, ob die Frontschürze bzw. der Kotflügel dennoch bearbeitet werden muss.


    3.2 BMW-Traglastbescheinigungen:
    Die Traglastbescheinigung von BMW-Felgen gibt es bei BMW. Dazu muss eine E-Mail an kundenbetreuung@bmw.de mit der Teilenummer der Felgen und seiner Adresse geschickt werden. Diese kommt dann innerhalb von 1-2 Wochen via Post. Die Traglast der Felgen muss dabei mindestens so groß sein, wie für das Auto benötigt wird (siehe ZB I). Sollte die Traglast der Felgen knapp unterhalb der nötigen liegen, ließe sich das Auto eventuell zur Not Ablasten.
    Wir könnten hier eine Sammlung von Traglastbescheinigungen erstellen. Sollte also jemand eine Traglastbescheinigung beantragen, oder bereits eine haben, so kann er dies hier vermerken lassen. Das könnte anderen Leuten die 1-2 Wochen Wartezeit ersparen.


    [table='BMW Styling, Teilenummer, Größe, maximal zulässige Traglast, User, Beitrag']
    <br />[*]42 Kreuzspeichen-Verbundrad II[*]36111094377 [*]8 J x 17, ET 20 mm [*]730 kg [*]jobo1960 [*]#5
    <br />[*]161 Doppelspeiche[*]36116775599 [*]8 J x 17, ET 34 mm [*]670 kg [*]patand [*]#
    <br />[*]161 Doppelspeiche[*]36116775600 [*]8,5 J x 17, ET 37 mm [*]670 kg [*]patand [*]#
    <br />[*]396 Sternspeiche[*]36116796246 [*]8 J x 18, ET 34 mm [*]650 kg [*]Brummel [*]#3
    <br />[*]M513 V-Speiche[*]36112284750 [*]9 J x 18, ET 29 mm [*]550 kg [*]DOOM-A7V [*]#7
    <br />[*]M513 V-Speiche[*]36112284751 [*]10 J x 18, ET 40 mm [*]650 kg [*]DOOM-A7V [*]#7
    [/table]


    3.3 Eintragung oder Abnahme, was denn nun? Und was kostet das?
    Der Unterschied ist relativ einfach:
    - Die Abnahme bezeichnet das Vorführen des Fahrzeuges bei einem Prüfer (amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation) zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme, sprich welcher die Abnahme durchführt. Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, weshalb unverzüglich die Abnahme des Einbaus zu erfolgen hat. Mit dieser Abnahme kann man nun die Änderung in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Der Preis von einer Abnahme kann je nach Aufwand, Prüfer und regional sehr variieren. Von 35 € bis 1.000 € ist im Prinzip alles möglich, i.d.R. kostet eine Abnahme einer RRK 35-130 €.
    - Die Eintragung bezeichnet lediglich die Berichtigung der Fahrzeugpapiere, sprich das Eintragen der Abnahme in die Fahrzeugpapiere. Eine Eintragung kann unverzüglich erforderlich sein, aber kann auch zurückgestellt sein. Letzteres bedeutet, dass die Eintragung auch erst erfolgen kann, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den FZ-Papieren zu befassen hat. In letzterem Fall muss der Nachweis der Bestätigung über die Änderungsabnahme (Anbaubestätigung) mit den Fahrzeugpapieren mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzeigen. Dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Die Eintragung ist mit 10-20 € bereits getan.


    PS: Die Angaben können unvollständig oder nicht korrekt sein. Sollte etwas falsch sein oder ergänzt werden, bitte kurz benachrichtigen ;)

    Zitat eines 335i-Fahrers:

    Zitat

    Unglaublich was hier alles an Müll zu lesen ist.
    [...]Selbst BMW deklariert das FZG als Sportcoupe.[...]
    Ein versierter Fahrer wird mit dem AG BMW Kreise um den Porsche ziehen.
    [...]

    :grinundwech:

    19 Mal editiert, zuletzt von Jaky ()

  • Oben angeheftet!

    2007 E92 325i | SPACE GREY | INDIVIDUAL MERINO COHIBABROWN | BBS CH-R BLACK 9x20 - 10.5x20
    KW VARIANT II | E9x M3 SUSPENSION PARTS | E93 M3 FRONT ANTI-SWAY BAR | CDV DELETE
    CIC RETROFIT | COMBOX RETROFIT | JBBFE III (D-CAN) RETROFIT
    DIAGNOSE BLOCKER | iDRIVE DATA DISPLAY

  • Erstklassige Idee und für jeden verständliche Beschreibung! :thumbup:


    Ich verfüge über eine Traglastbescheinigung betreffend Original BMW Felge Styling 396 in 8x18 Zoll ET 34. Bei Interesse / Bedarf PN an mich.
    Ich werde bei Gelegenheit gerne noch eine PDF-Version zum Download hier anheften.

  • Jedoch stehen nicht bei allen e9x-Fahrzeugen all diese Größen mit in der EG-Ü, und sind damit zulässig, weswegen zwingend in der EG-Ü nachgesehen werden muss.


    Kann sein, dass ich gerade einen Knoten im Hirn habe, aber kann es sei, dass Du "unzulässig" schreiben wolltest?

  • Die Traglastbescheinigung für die M3 (F80) / M4 (F82) Schmiedefelgen 513m hätte ich auch noch da, auch ein passendes Datenblatt von Fuchsfelge.


    BMW LM Rad M V-Speiche 513


    9x18 ET29 Teilenummer 36112284750, Traglast 550kg


    10x18" ET40 Teilenummer 36112284751, Traglast 650kg

  • danke für Deine Mühe, Mario, das so ausführlich und fast deppensicher auszuführen.


    leider aber doch - zumindest in einigen Fällen - vergebene Liebesmühe. hat doch grad wieder einer einen fred eröffnet,
    den´s nich geben bräuchte, hätte er diesen hier gelesen. ;(


    kleine Anmerkung meinerseits zu diesem (Erbsenzählmodus an):


    der Begriff "Eintragung" gefällt mir nich bzw. is falsch.


    Eintragungen macht nur die Zulassungsstelle (oder das Strassenverkehrsamt, SVA), und zwar in die ZB I,
    nach erfolgter positiv abgeschlossener Abnahme der Änderung durch den Prüfer.


    bei der Abnahme (Änderungsabnahme nach §19.3) wird auch vermerkt (auf Seite 2),
    ob eine Berichtigung der Fz-Papiere sofort erforderlich oder zurück gestellt is.


    sofort erforderlich is zB denkbar bei erfolgter Ablastung der HA, wenn die Reifen einen zu niedrigen Lastindex haben.
    das kommt aber sehr selten vor.


    zurück gestellt bedeutet (immer bei einer RRK): wenn das SVA sich das nächste mal mit den Papieren beschäfticht,
    zB bei Wohnort- oder Halterwechsel.


    es gibt zB bei Mehrfachänderungen noch die Besonderheit, dass obwohl für bspw Räder und Fahrwerk jeweils ein TGA vorliecht,
    bei Zusammenverbau dennoch eine Abnahme nach §19.2 / 21 gefordert wird.
    sei es, dass es zB im TGA des Fahrwerks vermerkt is (zB AP Gewinde), oder von einigen Bundesländern (Hessen, Bayern)
    so gehandhabt wird.


    Erbsenzählmodus aus. :D

  • der Begriff "Eintragung" gefällt mir nich bzw. is falsch.


    Eintragungen macht nur die Zulassungsstelle (oder das Strassenverkehrsamt, SVA), und zwar in die ZB I,
    nach erfolgter positiv abgeschlossener Abnahme der Änderung durch den Prüfer.
    ....


    Guter Einwand, ich werde es die kommenden Tage ausbessern :P


    ....
    es gibt zB bei Mehrfachänderungen noch die Besonderheit, dass obwohl für bspw Räder und Fahrwerk jeweils ein TGA vorliecht,
    bei Zusammenverbau dennoch eine Abnahme nach §19.2 / 21 gefordert wird.
    sei es, dass es zB im TGA des Fahrwerks vermerkt is (zB AP Gewinde), oder von einigen Bundesländern (Hessen, Bayern)
    so gehandhabt wird.


    Wäre vom Prinzip her das gleiche, wie bei den ABEs. Werde ich auch noch hinzufügen, danke :thumbup:



    Kann sein, dass ich gerade einen Knoten im Hirn habe, aber kann es sei, dass Du "unzulässig" schreiben wolltest?

    Bessere ich auch aus!

    Zitat eines 335i-Fahrers:

    Zitat

    Unglaublich was hier alles an Müll zu lesen ist.
    [...]Selbst BMW deklariert das FZG als Sportcoupe.[...]
    Ein versierter Fahrer wird mit dem AG BMW Kreise um den Porsche ziehen.
    [...]

    :grinundwech:

  • Kann jemand bitte mal so ein EG-Ü (auch COC-Papiere genannt) für einen E91 hochladen?


    Ist das Usus, dass man 60€ zahlen soll um zu sehen welche Reifen auf das eigene Auto passen?
    Sollte das nicht kostenlos vom Hersteller zum Download angeboten werden?