Auffahrunfall und zickige Verursacherin

  • Und jetzt nochmal in verständlich...


    Sie meinte, dass bis zu einer Schadenssumme von 1000 Euro der Kostenvoranschlag der Werkstatt akzeptiert wird. Bei höheren Reparaturkosten muss die Schadenssumme durch einen Gutachter ermittelt werden.
    Wenn du Geschädigter bist, kannst du einen eigenen Gutachter beauftragen; die gegnerische Versicherung kann zwar einen schicken, dessen Gutachten ist für dich aber nicht bindend.
    Ich denke, im Streitfall wird das Gericht einen bestimmen.

    Never attribute to malice that which is adequately explained by stupidity.

  • Das mit der Vollkasko der Unfallverursacherin war einfach nur eine Info weil irgendwer weiter oben was von Teilkasko schrieb, dass mir das egal sein kann ist klar.


    KVA hat der Karosseriefachmann beim :) gemacht. Der wird erstmal eingereicht. Wenn die Versicherung dann ein Gutachten verlangt dann wird eins angefertig und nachgereicht, die Kanzlei hat da direkt einen an der Hand.
    Das nicht direkt ein Gutachten gemacht wird liegt daran das die Anwältin gemeint hat das ich eventuell auf einem Teil der Kosten (des Gutachtens) sitzenbleiben könnte wenn die gegnerische Versicherung nicht explizit ein Gutachten verlangt da das ja im Gegensatz zum KVA Geld kostet.

  • Sie meinte, dass bis zu einer Schadenssumme von 1000 Euro der Kostenvoranschlag der Werkstatt akzeptiert wird

    Sagt wer in diesem konkreten Fall?



    Wenn du Geschädigter bist, kannst du einen eigenen Gutachter beauftragen; die gegnerische Versicherung kann zwar einen schicken, dessen Gutachten ist für dich aber nicht bindend.

    Richtig. Der Geschädigte darf den Gutachter seiner Wahl beauftragen. Dessen Urteil ist aber genauso unbindend, denn (du sagst es ja selbst):



    Ich denke, im Streitfall wird das Gericht einen bestimmen.


    Das nicht direkt ein Gutachten gemacht wird liegt daran das die Anwältin gemeint hat das ich eventuell auf einem Teil der Kosten (des Gutachtens) sitzenbleiben könnte wenn die gegnerische Versicherung nicht explizit ein Gutachten verlangt da das ja im Gegensatz zum KVA Geld kostet.


    Hast da was falsch verstanden? Wenn nicht, wechsel den Anwalt...

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Sagt wer in diesem konkreten Fall?

    Nadja ;)


    Richtig. Der Geschädigte darf den Gutachter seiner Wahl beauftragen. Dessen Urteil ist aber genauso unbindend, denn (du sagst es ja selbst):


    Ja, das war mein (schlecht gekennzeichneter) Kommetar zu dem, was ich oben von Nadja kommend neu formuliert hatte. War aus der Hüfte geschossen und ebenso nicht 100% klar verständlich. Mea Culpa.



    Hast da was falsch verstanden? Wenn nicht, wechsel den Anwalt...


    Ein Kostenvoranschlag kann durchaus Geld kosten. Nette Werkstätten verrechnen das aber mit den Reparaturkosten, wenn sie denn den Reparaturauftrag bekommen.

    Never attribute to malice that which is adequately explained by stupidity.

  • CabRyder


    Das kann gut sein das ich da irgendwas missverstanden habe, eigentlich bin ich auch krank und sollte das Bett hüten, aber gehe arbeiten und fahre danach noch in der Weltgeschichte rum. :D
    Heute gehe ich ja sowieso nochmal hin und dann werde ich das nochmal kurz ansprechen.

  • Zitat von »MonoMan87«
    Das nicht direkt ein Gutachten gemacht wird liegt daran das die Anwältin gemeint hat das ich eventuell auf einem Teil der Kosten (des Gutachtens) sitzenbleiben könnte wenn die gegnerische Versicherung nicht explizit ein Gutachten verlangt da das ja im Gegensatz zum KVA Geld kostet.



    Hast da was falsch verstanden? Wenn nicht, wechsel den Anwalt...


    Er hat nichts falsch verstanden und die Anwältin hat durchaus Recht. In diesem Fall würde er sicherlich sogar komplett auf den Kosten des Gutachtes sitzenbleiben.

  • Also das mit dem "auf den Kosten des Gutachtens sitzen zu bleiben" halte ich für Blödsinn.


    Meiner Freundin ist vor 2 Monaten auch einer seitlich rein gefahren beim Ausparken. Dann sind wir gleich zu meinem Anwalt (obwohl die Gegnerin die Schuld zugegeben hat). Der hat dann ein Gutachten in Auftrag gegeben, weil "die gegnerische Versicherung das Gutachten zahlen MUSS" [Zitat: mein Rechtsanwalt]


    Die gegnerische Versicherung hat meiner Freundin auch einen Brief geschickt, dass sie nur einen KVA haben wollen und KEIN Gutachten. Haben dann trotzdem über den Anwalt das Gutachten denen zu kommen lassen.


    Ende vom Lied: Eine Woche nach dem Brief unseres Anwalts war das Geld auf dem Konto.


    Gruß

    Gruß Flo



    Meine Vorstellung: :click:


    --> Fehlerspeicher auslesen im Raum Ingolstadt und Umgebung!


  • Ok, Richtigstellung, die ich gefunden habe:

    Im Haftpflichtschadenfall sind Sie immer berechtigt eine Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, es sei denn es ist ein Bagatellschaden.


    Im Kaskoschadenfall ist Ihre Versicherung weisungsberechtigt. Sie entscheidet, ob Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragt oder darauf verzichtet. Sie haben jedoch auch hier das Recht, das Gutachten anzuzweifeln, falls Sie einen begründeten Verdacht haben, dass der Schaden nicht korrekt abgerechnet wurde.


    Da es sich hier im einen Haftpflichtfall handelt, der sicher mehr als ein Bagatellschaden ist, darfst Du ein Gutachten erstellen lassen, das die gegnerische Versicherung auch zahlen muss.

  • wenn die schuldfrage aber am ende anders ausgeht (warum auch immer, denn recht haben und recht bekommen sind in DE immernoch 2 verschiedene Dinge) dann zahlt man den gutachter auch allein.


    ich würde so oder so immer mit der gegnerischen Versicherung rücksprache halten und mir das OK holen. Schriftlich! mündliche Zusagen kann hinterher niemand mehr beweisen!

    Road Map Navi Experte 2024 CIC NBT etc. - PM me :04-wbb4-tongue:

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