Kfz mit Kennzeichen Verkaufen (Abmelden Ummelden ???!)

  • Guten Abend,
    Hätte da einpaar Fragen was den Verkauf eines Gebrauchtwagens mit Nummernschildern anbetrifft.
    Folgende Situation:

    Habe einen Interessenten für mein derzeitiges Fahrzeug. Die Person möchte den Wagen kaufen und mit den Kennzeichen drauf mitnehmen (ich weiss, nicht zu empfehlen).

    Die Zeit usw der Übergabe wird selbstverständlich im Vertrag festgehalten.
    Der Käufer bezahlt den Wagen und nimmt das Fahrzeug also mit zu sich nach Hamburg wo er drei Tage Zeit hat es umzumelden.

    Nun zu den fragen:

    1) Wie muss der Käufer hierbei vorgehen? Er meinte dass er dafür von mir die evb Nummer bräuchte um das Fahrzeug auf sich Umzumelden? Ist das Richtig? Muss er das Fahrzeug ummelden oder erst Abmelden und dann wieder auf sich anmelden?

    2) Ich würde mein Kennzeichen (also die Kombination) sehr gerne auf meinem Neuen Fahrzeug weiternutzen, nur wie muss ich hierfür vorgehen? Kann der Käufer mir die wieder per Post zurückschicken oder werden die dort zwangsläufig Entwertet?

    Vielen Dank für eure Antworten

  • bullshit


    die eVB muss ER sich von SEINEM versicherungsfuzzi besorgen!! was kümmert dich das?? woher sollst Du wissen wo er den wagen in seiner Region am besten versichern kann?


    das mit den kennzeichen behalten wird schwer!!


    warum holt der typ sich keine kurzzeitkennzeichen ?? die kosten werden verrechnet wenn er anschließend bei der gleichen gesellschaft den vollvertrag macht die auch die kurzzeitkennzeichen gezeichnet hat


    tu dir selbst den gefallen und schraub deine kennzeichen vorher runter!


    glaub mir. du hast sonst nur ärger!!!

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  • Gab doch erst letztens hier einen Fall, wo der Typ das Fahrzeug NICHT abgemeldet hatte und der Käufer wollte das wohl machen.
    Die Geschichte ging dann gar nicht gut aus...



    Wie Shadow schon schrieb, die eVB muss sich der Käufer bei SEINER EIGENEN Versicherung holen.



    Wenn du es schon vorhast angemeldet zu verkaufen, dann würde ich das alles penibel genau im Vertrag notieren und deine eigene Versicherung SOFORT nach dem Verkauf darüber informieren.
    Du möchtest keine Kennzeichen behalten, ja so könntest du dir Geld sparen - also für die Kennzeichen selbst. Dann nimm die Dinger gleich ab und der Käufer soll die angesprochenen Kurzzeitkennzeichen mit bringen, kostet nicht die Welt - ich glaube um die 80€ für 1 Woche.
    Dann kannst du dein Auto in aller Ruhe vorher noch abmelden.

  • Das kommt grundsätzlich auf den Käufer an und welchen Eindruck du von ihm hast. Ich selber habe bisher zwei mal meine Fahrzeuge mit Kennzeichen verkauft. Das erste mal wegen Unerfahrenheit (war mein erstes Auto, aber alles ging gut) und das zweite Mal war ein älterer Herr mit Ehefrau die vom Bodensee kamen. Auf Bitte von mir hat die Frau sogar mein altes Kennzeichen per Post zurückgeschickt.


    Soviel zu meiner Erfahrung. Muss nicht immer kategorisch ausgeschlossen werden.


    Das mit der EVB ist wie erwähnt nicht richtig. Du gibts ihm dein Fahrzeug inkl. Schein und Brief mit und er fährt dann bei sich in HH zur Zulassungstelle und meldet das Auto ab und auf seinen Namen an mit der EVB Nummer die der Käufer von seiner Versicherung erhalten hat an.


    Warum ich bei deiner Situation davon abraten würde ist das du das Kennzeichen weiterverwenden möchtest und mir persönlich wäre es zu doof auf das Kennzeichen zu warten bis ich es anmelden kann. Denn solange dein aktuelles nicht abgemeldet ist kannst du es nicht erneut anmelden. Davor solltest du auf jeden Fall deiner Zulassungstelle bescheid geben das du dein Kennzeichen auf ein neues Auto übertragen werden möchtest.


    Grüße :)

    Kann Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten :)

  • Also ich kann dir nur raten melde dein Fahrzeug ab es ist nicht drin Problem wie das Auto weg kommt!
    Sowas kann echt nachhinten los gehen. :thumbsup:

  • Defacto ist es egal was im Kaufvertrag steht, wenn der einen Menschen mit deinem Kennzeichen über den Haufen fährt hast DU (Versicherungsnehmer) ein ernsthaftes Problem. Und solange der Käufer ihn nicht abmeldet darfst du schön weiter bezahlen.


    Ich hatte das Glück, dass ich mein 335i mit Kennzeichen kaufen konnte (Sonntags), somit blieb mir der Weg 2x die 450km zu fahren erspart. ICH würde das aber bei einem Käufer von meinem Auto eher nicht machen, kommt aber wie gesagt drauf an, das Bauchgefühl und die Menschenkenntnis dürfen da bei mir noch mitreden, auch wenn das natürlich kein Garant ist das alles gut wird.

  • Ist immer seine Sache des Vertrauens. Im Prinzip kannst Du als Verkäufer nur verlieren. Als ich Ende vergangenen Jahres meinen Wagen überführt habe (650km), war der Verkäufer auch so nett mir ihn angemeldet zu überlassen. Natürlich haben wir alles penibel vertraglich festgehalten, aber die Arschkarte hätte am Ende immer er gehabt.


    Ob ich meinen Wagen angemeldet verkaufen würde? Vielleicht, kommt sehr stark auf den Käufer an :whistling:

  • Problematisch wird es mit der Kfz-Steuer, die läuft so lange bis eine Ummeldung erfolgt. Ansprechpartner für das Hauptzollamt bleibt derjenige, auf dessen Namen das Auto läuft. Und solange das Auto nicht umgemeldet ist, zahlst Du weiter. Müsstest dann das Geld einklagen, aber auf Grund des geringen Betrags, wird das der Theoriefall bleiben und Du zahlst letztlich.


    Grüße

  • Hatte am Samstag genau die selbe Situation.


    Ich als Käufer wollte das Fahrzeug von HH nach Österreich überführen.
    Da ich erst 2 Tage vorher 100% zusagen konnte das ich komme (flug buchen, urlaub,...) und es für online Kurzzeitkennzeichen da schon zu spät war, war der käufer so nett und lies mich mit seinen KZ nach Ö runterfahren.


    War zwar alles im KV festgehalten, aber trotzdem immer noch Vertrauenssache...


    Da ich aber in Ö kein Auto mit deutscher zulassung abmelden kann, musste ich ihm die KZ wieder hochschicken.


    Wie schon oben gesagt, kommt halt immer auf den Typ an der kommt und dein Fahrzeug kaufen will

  • Ich habe bisher fast alle meine Fahrzeuge mit Kennzeichen verkauft. Nie Probleme gehabt.
    Die EVB Nummer muß der Käufer von seiner eigenen Versicherung besorgen. Damit hast du nichts zu tun.


    Die alten Kennzeichen bleiben noch für eine gewisse Zeit reserviert. Zur Not nochmal bei der Zulassungsstelle anrufen und länger reservieren lassen. Kostet nichts.
    Dann die Kennzeichen vom Käufer schicken lassen. Im Vertrag festhalten.


    Wem das nicht sicher genug ist, kann sich auch am Tage des Verkaufs bei der Zulassungsstelle treffen und dort direkt eine Ummeldung machen. Dazu benötigt der Käufer seine EVB Nummer.