Unfall auf Parkplatz - Teilschuld??

  • Halloo..


    Zwei Tage nachdem ich mir mein BMW e90 gekauft habe, hat mich jemand beim Rückwärtsfahren gerammt.
    Das ereignete sich auf einem Parkplatz.


    Ich fuhr mit Schrittgeschwindigkeit und suchte mir eine freie Parklücke.
    Plötzlich setzt ein geparktes Fahrzeug ohne Rücksichtnahme zurück und rammt dabei meine hintere Tür (an der Fahrerseite).


    Ich habe die Polizei verständigt, die den Polo-Fahrer als Unfallverursacher erklärten und vor Ort ein Bußgeld zahlen musste.
    Anschließend haben wir unsere Versicherungsdaten ausgetauscht.
    Der Polo-Fahrer selbst sagte aus, dass er mein Fahrzeug übersehen hat.


    Die Versicherung der Gegenseite (vom Polo-Fahrer) sehen nun eine Teilschuld und möchten mein begutachteten Schaden in
    Höhe von 3.100€ nicht vollständig bezahlen.
    Ich sehe mich aber absolut nicht in Schuld, da ich mit meinem halben Fahrzeug an dem Polo-Fahrer vorbeigefahren war und ein
    Zusammenstoß gar nicht verhindern könnte. Hätte der Polo-Fahrer auch nur in sein Rückspiegel oder Seitenspiegel an der Beifahrerseite geschaut, hätte er mein
    Fahrzeug gesehen. Er ist jedoch ohne jeglicher Rücksicht ausgeparkt.



    Hier sind die Bilder:
    http://www.fotos-hochladen.net…70222113623xsndw35p2h.jpg
    http://www.fotos-hochladen.net…70222113631sd4ob61gzq.jpg



    Wie beurteilt ihr die Situation?
    Welche Möglichkeiten hab ich?
    Steht mir auch ein Betrag wegen der Wertminderung zu? Durch den Schaden ist es
    nun zum "Unfallfahrzeug" geworden.



    Viele Grüße :pinch:

  • wer rückwärts fährt hat eigentlich immer voll schuld.


    wer rückwärts fährt und nicht alles frei einsehen kann muss sich ein/ausweisen lassen!


    so sagt es zumindest die stvo wenn ich mich richtig ereinner.


    mir is sowas auch mal passiert (mitm e39 rückwärts n renault kangoo in einen totalschaden verwandelt, am E39 war quasi nurn kratzer)


    ich hab voll schuld bekommen..


    auch aufm parkplatz (eines supermarktes)

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    If it makes you happy it doesn't have to make sense to anybody else!

    Meguiar's Fanboy

  • Ich kann mich Thor und Shadow nur anschließen.
    Ab zum Anwalt. Auf so einen Dünnpfiff würde ich mich nicht mal ansatzweise einlassen.

    Never attribute to malice that which is adequately explained by stupidity.

  • Dito, bei sowas gar nicht lange herumärgern und ab zum Anwalt.

  • Mahlzeit!


    Geh zum Anwalt, auch wenn du keinen Rechtschutz haben solltest.
    Ohne Anwalt kommst du bei der Versicherung nicht weiter und das Ganze zieht sehr lang hin...
    (viel Zeit, viele Briefe, viel Ärger, viel Nerven....)


    Viel Erfolg!

  • Wer ein- oder ausparkt ist sowieso immer schuld (bis auf gaaanz ganz wenige ausnahmen vllt, wobei mir jetzt spontan nicht mal eine einfallen würde).
    Aber +1 für ab zum Anwalt. Bekommst du sowieso bezahlt, wenn du unschuldig bist, was hier ja praktisch sicher ist.

  • Da der klassische ein/-ausparkschaden meist auf dem supermarktparkplatz o.ä. und damit auf Privatgelände passiert ist die STVO erstmal komplett uninteressant. Daher hat ein einem solchen Fall die regulierende Versicherung mehr Spielraum um den Schaden zu drücken, z.B. Durch die Einrede einer Teilschuld. Wie immer gilt einfach, sobald der Verursacher oder dessen Versicherung andeuten das sie Ärger machen ab zum Anwalt. Den muss man als geschädigter nämlich sowieso nicht selber bezahlen.