Breytons Spirit auf meinem 325i e93 Einzelabnahme

  • Moin liebe e90 Liebhaber,



    das ist mein erster Beitrag hier im Forum, deshalb seid mir nicht Böse falls was nicht stimmen sollte ;)


    ich habe einen e93 und der steht auf sehr bescheidenen Styling 157.
    Nun habe ich mir vor paar Tagen gebrauchte Breyton Spirit LK 5x120 (älteres Design) gekauft mit den Maßen:


    VA: Felge: 9j 19 Zoll ET 38 Reifen (Vredestein Ultrac Vorti) : 235/35R19


    HA: Felge: 9,5j 19 Zoll ET 42 Reifen (Vredestein Ultrac Vorti): 255/30R19


    Die Reifenmaße habe ich vom Tüv Rheinland bekommen, das diese Reifen Dimensionen auf meinen e93 erlaubt sind und mit der Breite der Felgen passen.
    Die Reifen kommen auch in paar Tagen auch an ^^


    Da ich alles TÜV konform haben möchte, bin ich etwas verunsichert geworden, da es nun mehrere Baustellen gibt. 8|


    Zum einen sind 9j auf der Vorderachse sehr breit und nicht üblich auf den e90 Modellen (laut Felgen Gutachten max. 8,5j), wodurch ich nicht um eine 21er Einzelabnahme rum komme.
    Dazu wollte ich eure Meinung gerne hören, ob überhaupt Felgen mit 9j Breite und ET 38 auf der VA überhaupt passen. Man ließt ja relativ unterschiedliche Beiträge.


    Zum zweiten Problem, was ich erst voreben durch ein Forumbericht mitbekommen habe, das eine 21er Einzelabnahme ohne KBA Nummern auf den Felgen unmöglich ist. ;(
    Die Felgen sind gepulvert und alle Nummern auf den Felgen sind unlesbar. Nur den Firmennamen "Breyton" und "Typ Spirit" kann man noch lesen auf der Felge. Reicht das aus + Gutachten?


    Zur dritten Sache, dem Teilegutachten, das ist leider unvollständig, jedoch habe ich das gleiche im Internet gefunden bei der website felgenoutlet. Was alles muss ich zum TÜV mitnehmen?
    Das ist das erste mal das ich etwas an meinen Autos verändere, deshalb kenne ich mich leider fast gar nicht aus auf dem Gebiet.


    Über eure Hilfe bei meinen drei Fragen würde ich mich wirklich freuen. :D



    Liebe Grüße Ari

  • 1) VA 225 HA 255, nicht 235
    2) ET HA sehr weit drin => vermutlich Spurplatten nötig
    3) Ohne KBA Nummern wird das schwierig, könnten ja auch Nachbauten sein, würde ich als Prüfer nicht abnehmen
    4) Pulvern ist bei Felgen nicht zulässig, da sich die Festigkeit beim Einbrennen verändern kann. Wenn das kein ausgewiesener Fachbetrieb mit geregelten Öfen gemacht hat, würde ich die Felgen nicht auf meinen 335i schrauben wollen.


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  • Da gibt es ein entsprechendes Gutachten vom TÜV, muss ich mal raussuchen, gibt hier aber auch einen Thread im Forum dazu.


    Hier der Link: gut zu wissen: Felgen dürfen nicht pulverbeschichtet werden


    Und hier das Gutachten: http://www.vdat.org/dokumente/…ereitung-dit-05_11_10.pdf

  • Moin,
    vielen Dank für die ganzen Antworten!


    Also habe das vollständige Gutachten aus dem Jahre 2006 gefunden, wo sogar bei gleicher Größe der e90 drinne steht. Da der e92 und e93 erst später auf dem Markt gekommen sind, stehen die leider nicht im Gutachten drinne, ich denke aber das die passen sollten.


    Nun das Problem mit den unlesbaren Zahlen auf den Felgen. Es gibt eine Zahlen reihe aus 6 Ziffern die kann man erkennen, ob die was bringen weiss ich jedoch nicht. Von KBA steht da nix. Kennt ihr vielleicht einen Tüv Prüfer/ Stelle/ amtlich anerkannter Sachverständiger wo ich das vorzeigen könnte? Felgenmarke und Typ sind leserlich auf der Felge zu erkennen. Das passende Gutachten habe ich auch zur Felge und es wird auch passen an dem e93.


    Ich wäre über jeden Tipp dankbar. Am besten in und um Berlin/Brandenburg. Hamburg wäre auch noch in Ordnung.


    Vielen dank im Voraus für eure Hilfe! Wäre echt zu schade die Breytons umsonst gekauft zu haben.


    Liebe Grüße Ari

  • E90 ist ungleich E92 und E93. Wenn das Fahrzeug nicht explizit mit Schlüsselnummern gelistet ist, dann ist das kein gültiges Teilegutachten für das Fahrzeug.


    Warum kauft man sich so etwas? Da hast du jetzt viel Spaß mit zweifelhaftem Erfolg bei der Eintragung.


    Zudem da beim Pulvern keine Experten am Werk waren, wenn man nachher die Nummer nicht mehr lesen kann. Da gilt dann insbesondere, was ich oben zur Unzulässigkeit des Pulverns geschrieben habe.


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  • Ja um eine Einzelabnahme komme ich natürlich nicht rum. Im Gutachten steht auch bei der Beschriftungen der Felge keine KBA Nummer sondern eine andere Nummer. Die konnte ich Glücklicherweise erkennen. Fahre später mal zum TÜV und werde mal eine Felge vorzeigen und schauen, was die dazu sagen. Teilegutachten habe ich ja, von den Maßen her sollte es ja auch passen. Jetzt liegt es nur noch an den Nummern. Und warum man sich so eine Felge kauft, dazu kann ich sagen, dass ich vor dem Felgenkauf trotz großer Recherche nicht wusste wie komplex das Thema Felgen sind. Dazu kam auch noch der super Preis.
    Wo kann ich denn heraus finden, welche Reifen ich auf diese Felgen drauf ziehen kann?
    Im Gutachten gibt es eine Liste aber mit Reifen Modellen aus 2006.


    Gruß Ari

  • Im Gutachten stehen doch die erlaubten Reifengrössen. Und die haben sich seit 2006 auch nicht geändert. Die Marke ist egal.


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  • Im Gutachten stehen doch die erlaubten Reifengrössen. Und die haben sich seit 2006 auch nicht geändert. Die Marke ist egal.


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    Und wofür braucht man dann eine Reifenfreigabe? Oder wie kann man den Begriff denn verstehen? Habe jetzt gedacht, das man dann vom Hersteller eine Reifenfreigabe braucht, oder die Reifen aus dem Gutachten nimmt.


    Gruß Ari