M Driver's Package eingebaut aber nicht eingetragen

  • Moin zusammen,


    ich hätte da mal ein Problem :D


    Folgender Sachverhalt: E92 M3 hat M Driver's Package nachträglich von einem BMW Händler verbaut bekommen. Leider hat der Vorbesitzer es nicht für nötig gehalten dieses in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Nun stehe ich da und habe 250km/h als VMAX im Schein stehen und somit ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis. :rolleyes:
    Habe als erstes mit der BMW Kundenbetreuung gesprochen und für die war das komplett neu. Man verwies mich mangels Ideen an mein Autohaus. Dort angerufen war man ebenfalls sprachlos und meinte nur, dass die da nachträglich nichts machen können. Daraufhin hab ich mich nochmals an die Kundenbetreuung gewendet, welche daraufhin mein Autohaus ermächtigte, sich doch zu kümmern :D
    Nun stehe ich am nächsten Problem: Mein Autohaus hat sich mit der M GmbH in Verbindung gesetzt und hat daraufhin die folgenden Unterlagen bekommen: Teilegutachten, Kundeninfo, Werkstattbestätigung. Ohne Werkstattbestätigung geht nix. Also musste ich das Autohaus ausfindig machen, welches damals den Einbau gemacht hat. Dies konnt ich mithilfe meines Autohauses schnell machen (Datenschutz mal dahingestellt 8) ). Dort angerufen war man sehr hilfsbereit und sendet mir entsprechende Bestätigung zu. Problem gelöst :thumbup:


    Nun geht es erst richtig los. Um das M Driver's Package in die Papiere zu kriegen, muss ich den ganzen Kladderadatsch nochmals vom TÜV abnehmen lassen. Und hier kommen wir zum Problem: Im Teilegutachten steht in etwa, dass das nur eingetragen werden kann in Verbindung mit original M Heckspoiler. Ich habe aber leider den Performance Heckspoiler drauf, welcher namentlich nicht im Gutachten erwähnt wird.
    Da das wohl das einfachere Problem wäre, habe ich noch ein weiteres: Ebenfalls im Teilegutachten steht: "Falls das Fahrzeug mit nicht serienmäßigen Front- oder Heckspoilern ausgerüstet ist, so ist deren Eignung für die Höchstgeschwindigkeit durch ein gültiges Prüfzeugnis oder eine Begutachtung nach § 19 (2) StVZO nachzuweisen." Mein Fahrzeug hat vorne einen GTS Spoiler Nachbau aus Carbon verbaut und abgenommen. In der TÜV Abnahme wird aber nicht auf Eignung für die Höchstgeschwindigkeit eingegangen und ein Teilegutachten, etc. hab ich nicht, wo so etwas drin stehen könnte. Folglich wird die Abnahme des M Driver's Package abgelehnt.


    Interessanterweise hat der Prüfer, der den Spoiler eingetragen hat diesen Punkt aber in keiner Form berücksichtigt oder abgefragt. Dem war das mit dem M Driver's Package egal. Hätte ich also erst das M Driver's Package eingetragen und dann den GTS Spoiler, wär alles hübsch gewesen, so nicht. :cursing:


    So und jetzt zu meiner Frage: Hat jemand eine Idee? :D

  • Ist der GTS Spoiler eingetragen oder führst du nur die Papiere (Abnahme) mit? Kann man den Spoiler demontieren (ohne großen Aufwand)?

  • Der GTS Spoiler ist im Fahrzeugschein eingetragen. Nein, ohne großen Aufwand kann der leider nicht demontiert werden. Würde mir auch nichts helfen, weil der Prüfer den Eintrag im Schein dann streichen lassen kann.

  • Ok, dann siehts schlecht aus. Deswegen lasse ich Abnahmen nicht in den Fahrzeugschein eintragen - man weiß ja nie ;)


    Im Prinzip hast du ja gar keine Möglichkeiten das Ding theoretisch legal einzutragen, weil dir der Nachweis für den GTS Spoiler definitiv fehlt.


    Was kannst du also machen:
    - GTS Spoiler austragen lassen
    - gebrauchte Stoßstange (Farbe egal) kaufen und anbauen
    - M-Drivers Package eintragen lassen
    - Stoßstange mit GTS Spoiler wieder anbauen und erneut abnehmen lassen (M-Drivers Package natürlich davor nicht erwähnen und in die Papiere eintragen lassen)


    Das ist zwar nicht toll, aber die einzige Möglichkeit die ich sehe, sofern du keinen Prüfer findest der ein Auge zudrückt.

  • Na Klasse, also ist es tatsächlich so, wie ich es vermutet habe....


    In den Schein nicht eintragen ist aber eig auch keine Option, wenn das vom TÜV Bericht explizit gefordert wird. Hatte da auch schon mal eine Auseinandersetzung mit einem Beamten, wo letztendlich ich eine Strafe zahlen musste weil eben die Papiere nicht korrigiert worden sind.


    Dabei dachte ich anfangs, dass das vllt über ne ABE geht. Hätte ich das mit dem TGA gewusst, hätte ich mir die nun bereits 4 wöchige Telefoniererei gespart....

  • kurze frage,.. es geht dir darum, das alles sauber im schein stehen zu haben? also nur für mein Verständnis:


    hast du derzeit einfach das Bedürfnis die vmax Aufhebung im schein stehen zu haben wegen deiner abe?


    warst du so schon vorstellig und hat der prüfer das alles nachgeschaut?


    Bürokraten Deutschland =)

  • mir ist das ehrlich gesagt egal. Ich wusste bis vor kurzem nicht mal, dass das Driver's Package eingetragen werden muss. Ich hatte bei der Zulassungsstelle nur mal erwähnt, dass der Hobel schneller wie die angegebenen 250 km/h ist wegen und da meinte der, dass ich das umgehend ändern lassen muss.
    Beispiel: Es passiert ein Unfall bei dem ich nachweislich schneller als die 250 war (Annahme: Ich überlebe dies :D) dann kann die Versicherung mich anschließend in Regress nehmen, weil ich mit einem Fahrzeug ohne Betrieberlaubnis unterwegs war und der Unfall durch die erhöhte Geschwindigkeit zustande kam.

  • das halbe forum fährt strenggenommen ohne BE...


    die versicherung wird dich bei allem über 130 sowieso in regress nhemen bzw gibt es eine teilschuld da alles über 130 eigenes risiko ist in deutschland.

    Road Map Navi Experte 2024 CIC NBT etc. - PM me :04-wbb4-tongue:

    If it makes you happy it doesn't have to make sense to anybody else!

    Meguiar's Fanboy

  • ich würde alles lassen wie es jetzt ist, dann ist es eben nicht eingetragen.

    Meine BMW Historie: BMW e90 325i -> BMW e92 335d -> BMW e91 335i n54 :thumbup:

  • Jetzt wo ich weiß wie kompliziert das alles ist, hätte ich die schlafenden Hunde doch nie geweckt :D
    Hatte nur gedacht, dass das ja eig schnell von der Hand gehen müsste. Tja, falsch gedacht...