M Driver's Package eingebaut aber nicht eingetragen

  • Du bist einfach zu gesprächig.


    Ich hätte dem kasper vom amt im leben nie gesagt das die vmax fehlerhaft ist.


    Immer dumm stellen.


    Muss keiner wissen wieviel man selbst über autos weiss. Immer als Laie auftreten:)))


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  • Ich an deiner Stelle würde es auch nicht eintragen lassen. Wenn du wirklich nen Crash bei über 250 hast, muß die Versicherung erstmal nachweisen das du über 250 gefahren bist was ja eher nicht einfach ist.
    Sollte das alles passieren sind die Rückzahlung an die Versicherung das kleinste Problem ;)

  • Man müsste nur das entsprechende STG auslesen, dann wüsste man bei welcher Geschwindigkeit der Crash war.
    Aber wie du sagst, das wäre dann das geringste Problem bei einem Crash in der Geschwindigkeitsregion :D


    Ich werd es vllt nochmal bei einem anderen Prüfer probieren und ansonsten aufgeben und alles lassen wie es ist.


    Danke für eure Beiträge :thumbup:

  • Wenns bei 250 knallt is das stg mit Glück zerstört.


    Wenn keine straftat im raum steht wird der wagen nicht beschlagnahmt sondern zur werkstatt oder einem platz deiner Wahl abgeschleppt. Is ja schliesslich dein Eigentum


    Dann kannste immer noch schnell n profi holen der das in den werkszustand flasht würde ich mal behaupten.


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  • Davon abgesehen, dass der Fall mit dem Unfall vermutlich nie eintritt, wird der Regress wohl das kleinste Problem sein. Unfälle mit 250Km/h+ sind ja vermutlich kein Pappenstil.


    Die 5000 Euro Regresssumme in Deutschland sind geradezu ein Witz. In der Schweiz hingegen sieht das ganz anders aus. In solchen Fällen wird man augequetscht wie eine verdammte Zitrone :wacko:

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  • Na Klasse, also ist es tatsächlich so, wie ich es vermutet habe....


    In den Schein nicht eintragen ist aber eig auch keine Option, wenn das vom TÜV Bericht explizit gefordert wird. Hatte da auch schon mal eine Auseinandersetzung mit einem Beamten, wo letztendlich ich eine Strafe zahlen musste weil eben die Papiere nicht korrigiert worden sind.


    Dabei dachte ich anfangs, dass das vllt über ne ABE geht. Hätte ich das mit dem TGA gewusst, hätte ich mir die nun bereits 4 wöchige Telefoniererei gespart....


    Das kommt im drauf an, was bei der Eintragung dabei steht. Eine Änderung am Motor muss i.d.R. immer direkt eingetragen werden (unmittelbar), weil eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt wird. Reifen, Spoiler und Fahrwerk sind i.d.R. bei nächster Gelegenheit einzutragen. Und klar bekommst du Ärger, wenn du Abnahmen die unmittelbar eingetragen werden sollen, noch ein halbes Jahr spazieren fährst. Die Frage ist, ob diese Abnahme aber bei einer Kontrolle überhaupt auffällt (z.B. Chiptuning). Daher bei einer Kontrolle: Salami-Taktik => nur soviel zeigen wie verlangt wird ;)


    Ich würde aber auch sagen: lass gut sein mit der Eintragung des M Drivers Package.

  • In dem Fall des GTS Spoilers stand leider unverzüglich drin. Sonst hätte ich es ähnlich gehandhabt wie du :)


    Ich werde es wie gesagt bei einem anderen Prüfer versuchen und dann hier nochmal Bescheid geben, ob das geklappt hat ;)