Auffahrunfall - Gutachter oder Versicherung?

  • Moin Leute,


    ich fasse mich kurz:
    Mir ist kürzlich jemand hinten aufgefahren, haben alles schnell und freundlich geregelt und dann hat sich seine Versicherung bei mir gemeldet mit dem "Angebot" Abhol- und bringservice, Leihwagen, Reparatur nach BMW-Vorgaben mit Außen- und Innenreinigung alles komplett kostenfrei für mich. Ich meinte ich werde das mit jemandem besprechen und bräuchte dann einen Tag Bedenkzeit.


    Von einigen habe ich gehört, es sei "sinnvoller" einen eigenen Gutachter mit einzubeziehen der den Schaden dann einschätzt. Diese Einschätzung dann an die Versicherung zu senden, Auszahlung erhalten und es dann "billiger" in der eigenen Werkstatt reparieren zu lassen.


    Jetzt ist meine Frage als total ahnungsloser Mensch in solchen Dingen, was soll ich machen?
    Das Angebot der Versicherung scheint mit einfach zu sein, ich muss ja nichts tun außer bei der Übergabe zu Hause zu sein. Bei der anderen Geschichte muss ich einen Gutachter suchen, weiß nicht wie das dort mit Bezahlung etc. ist, zahle ich Vorkasse und Versicherung übernimmt dann, können die das ablehnen usw... da gibt es viel was mir unklar ist. Deswegen hoffe ich auf euren Rat.


    Beim Schaden handelt es sich um eine tiefere "Delle" durch den Motorradreifen an der Heckschürze, falls es hilft kann ich gerne ein Foto hochladen.


    Gruß

  • Schalt aufjedenfall ein gutachter ein. Die versicherungen machens sich so leicht/billig wie möglich. Lass dir das geld auszahlen und reparier es selbst/ reparieren lassen. Du musst den gutachter nicht vorkasse bezahlen. Er stellt die rechnung, der gegnerischen versicherung. Hast du eine rechtschutzt? Wenn ja gleich anwalt einschalten. Geht viel schneller dann. Die versicherunge sortieren erstmal: mut anwalt und ohne anwalt. Bei manchen gutachtern is auch gleich ein anwalt bei. Mfg

  • Okay danke schon mal für deinen Rat.
    Gibt es einen Unterschied diesbezüglich zwischen "Gutachter" und Kostenvoranschlag einer Werkstatt? Oder ist derjenige der den Kostenvoranschlag ausstellt der Gutachter?
    Hört sich eher nach einem offiziellem Extraposten an...

  • Da Du anscheinend nicht die Schuld am Unfall trägst, hast Du sogar Anspruch auf einen Anwalt, denn dann die Gegnerische Versicherung bezahlen muss. Der kann Dir dann aus einen Gutachter vermitteln und Dich in allen Rechten und Pflichten beraten. Gibt da einige Anwälte für Verkehsrecht, die sowas tagtäglich und sehr schnell bearbeiten. Ist natürlich auch die Frage, ob der Schaden so groß ist, dass die Rennerei sich lohnt. Gratis und auf Nummer sicher geht man aber mit dem Anwalt.

  • Also mit der Aussage "nicht in Vorkasse gehen zu müssen" wäre ich vorsichtig. Ich habe alles ( Gutachter, Abschlepper Mietwagen...)vorab bezahlen müssen, da die Versicherung - obwohl die Schuldfrage 100 % geklärt war - alles in die Länge gezogen hat. Trotz renommierter Kanzlei.

  • ... Du musst den gutachter nicht vorkasse bezahlen. Er stellt die rechnung, der gegnerischen versicherung.


    Das halte ich mal für ganz gefährliches Halbwissen und ist schlicht falsch. Du beauftragst den Gutachter also bist du auch der Auftraggeber und hast den Gutachter zu bezahlen. Somit muss man erstmal in Vorleistung gehen und bekommst das Geld später wieder von der Versicherung.


    Ich habe bis auf ein Mal immer selbst einen Gutachter beauftragt und ja das tut weh, wenn man je nach Schaden da mit 500 EUR und mehr in Vorleistung gehen darf.

  • Es gibt da einen schönen Service bei BMW wenn die Schuldfrage geklärt ist und du nicht Schuldig bist.


    Hinfahren, Verzichtserklärung unterschreiben, BMW schaltet dann seine Gutachter ein und regelt alles für dich.
    Heißt: Schnelle Begutachtung, Schnelle Reparatur, Kostenloser Leihwagen und du musst dich mit dem Papierkrieg und Kostenthemen beschäftigen ;)

  • Ich hatte einen ähnliche Fall vor ein paar Jahren. Dort kam ein Gutachter der gegnerischen Versicherung zu mir und hat den Schaden aufgenommen und mir dann aber geraten, den Schaden einfach bei BMW beheben zu lassen. Das hab ich dann auch so gemacht. Der Schaden war letztenendes auch deutlich höher, als der Gutachter veranschlagt hat. Falls du für dich noch etwas Geld rausschlagen willst, kannst du, wenn du die Möglichkeit hast auf den Leihwagen verzichten. Dann bekommst du pro Tag Ausfall die Kosten für den Leihwagen erstattet. Bei mir waren das damals 110,- abzügl. Mehrwertssteuer. Bei 7 Tagen hat sich das gelohnt.
    So hättest du einen ordentlich behobenen Schaden ohne große Rennerei und trotzdem ein paar Euros auf die Hand.

  • DDre:


    Eine Abtretungserklärung stellt mich als Auftraggeber aber nicht frei... Immer schön das Kleingedruckte lesen.


    Wenn die Versicherung nicht oder erst nach Gerichtsprozess zahlt, bleibe ich weiter in der Haftung und schulde die Kosten.


    Ich hatte erst kürzlich den Fall, dass bei dem Auto meiner Frau ein größerer, durch uns nicht schuldiger Unfallschaden vorkam. Trotz Abtretung des ganzen Falles an die Marken-Werkstatt bekam ich nach einem halben Jahr die 2. Mahnung vom Gutachter, da dieser kein Geld bekommen hatte. Da war natürlich sofort Feuer auf dem Dach wegen Schufa-Eintrag etc.


    Es stellte sich dann heraus, dass die Werkstatt anstelle des Gutachters das Geld kassiert und "nur" "vergessen" hatte, es dem Gutachter weiter zu reichen, da sonst der Gutachter immer direkt von der Versicherung bezahlt wurde.


    Ohne sofortige und nachdrückliche Intervention durch mich bei Versicherung und Werkstatt hätte ich sonst selber den Gutachter bezahlen müssen, um Schufa und gerichtlichen Mahnbescheid zu verhindern.

  • Ich bezweifel das das gefährliches halbwissen ist! Hab mit sowas viel zu tun undnhatte erst selbst so ein fall und vor 2 wochen bei einem bekannten. Türlich bist du verpflichtet wenn der anwalt bzw die gegneriache versicherung es verpeilt den gutachter zu bezahlen, das sich der gutachter dann an den auftraggeber wendet. Wenn du aber ein guten gutachter und anwalt hast, ist das kein problem. Weiß nicht wie es bei gutachtern is die aufen lande tätig sind. In berlin ist das aber gang und gebe, das mann nicht vorkasse zahlt.