Auffahrunfall - Gutachter oder Versicherung?

  • Das ist kein Halbwissen, sondern Realität und Fakt. Lese doch einfach beim nächsten Mal die Abtretungserklärung komplett durch, bevor du unterschreibst. Und eine Webpage ist wohl kaum eine belastbare Quelle, auf die ich mich in solchen Dingen verlassen würde, ich frage da lieber meinen Anwalt. Vor allem, da dein Link zu einer Werbeseite geht, wo Gutachter gegen Geld verlinkt werden.


    Und ich habe nicht von Vorkasse geschrieben, sondern danach, wenn sich die Versicherung Zeit lässt. Auch der beste Anwalt hilft dir nicht, wenn die Versicherung es aussitzt und es vor Gericht geht. Kein Gutachter wartet mal eben zwei Jahre, bis nach dem Prozess die Versicherung zahlt.


    Des Weiteren ist es bei unklarer Schuldfrage bzw. Teilung der Haftung auch so, dass man seinen Gutachter genauso anteilig selbst zahlen muss. Von daher ist vorher genau abzuwägen, ob es sich bei geteilter Schuldfrage lohnt, einen Gutachter einzuschalten. Der Werkstatt ist das hingegen egal, auch trotz oder wegen der Abtretung. Sollte also nachher heraus kommen, dass die Schuld anteilig war, dann zahlst du den Gutachter und die Werkstatt anteilig selbst.

  • Jungs Jungs, nur keinen Streit hier :).


    Ich danke schonmal jedem hier für seinen Beitrag!


    Also da es ein Auffahrunfall war und der Verursacher gegenüber seiner Versicherung zugegeben hat, dass er mir reingefahren ist, ist die Schuldsache für mich ja geklärt.


    Da ihr ja mehr oder weniger eindeutig zu einem externen Berater ratet, werde ich wohl erstmal in einer Werkstatt nach einem Kostenvoranschlag fragen.
    Rechtsschutz habe ich, aber ich denke mal bei der "kleineren" Sache hier alles mit Anwalt zu regeln ist etwas viel Aufwand. Ich will den Verursacher oder seine Versicherung weder ausquetschen noch irgendwie lange andauernde Prozesse durchführen müssen.


    Je nach Höhe des Kostenvoranschlags der Werkstatt, kann ich ja noch schauen ob ich einen expliziten Gutachter mit einbeziehe oder den Kostenvoranschlag einreiche. Klingt das okay so oder lieber direkt einen Gutachter?
    Dazu noch 2 Fragen:
    -ist ein Kostenvoranschlag kostenlos oder kommt es auf die Werkstatt an?
    -Muss ich die Reparatur dann auch zwangsweise bei dieser Werkstatt durchführen?

  • ine Abtretungserklärung stellt mich als Auftraggeber aber nicht frei... Immer schön das Kleingedruckte lesen.


    lso da es ein Auffahrunfall war und der Verursacher gegenüber seiner Versicherung zugegeben hat, dass er mir reingefahren ist, ist die Schuldsache für mich ja geklärt.


    Sicherlich muss man aufpassen, aber wenn wie oben zitiertes zweites gegeben ist, was soll dann noch sein?
    Und ehrlich, was dir passiert ist - war kein Verschulden des Unfalls dass das Problem verursacht war sondern eher die Unfähigkeit der von dir ausgewählten Werkstatt.

  • hydrou: sowas kann in extremfällen vorkommen, hab auch nichts anderes behauptet. Wenn die schuldfrage geklärt ist, kann die versicherung sich nicht 2 jahre zeit lassen. Das mit dem halbwissen ging an jemand anderes, der behauptete das mann immer den gutachter voraus bezahlen muss. Und wenn es da son großes kuddelmuddel gibt, is entweder die schuldfrage nicht zu 100% geklärt oder die versicherung/anwalt hat gepennt. Die wahl des anwaltes sollte schon kompetent sein.

  • Ich habe nicht geschrieben das du den Gutachter im Voraus bezahlen musst, sondern das du der Auftraggeber bist und unabhängig von der Versicherung den Gutachter bezahlst. Den Gutachter ist doch auf gut Deutsch, scheißegal wie und wer den Unfall verursacht hat. Er macht seinen Job und will dafür bezahlt werden. Das steht auch auf jeder Beauftragung eines Gutachters auf dessen Formulare, dass die Bezahlung unabhängig von irgendwelchen Versicherungen zu erfolgen hat.

  • DDre:


    Eben. Es ging mir ja um den Teil, dass eben nicht immer alles glatt läuft, wenn man auf eine Abtretungserklärung vertraut. Denn du hattest ja geschrieben: "Zu BMW fahren, Abtretung unterschreiben, alles gut, kein Papierkrieg". Und meine Erfahrung zeigt, dass das nicht immer zutreffen muss, auch und gerade bei Marken-Werkstätten.

  • Okay, hab vorhin nochmal mit der Versicherung telefoniert.
    Der Herr meinte einen Gutachter brauche ich nicht zu verständigen, einfach einen Kostenvoranschlag der Werkstatt(welcher nicht übernommen wird) per Mail mit Fotos vom Schaden an die Versicherung senden.


    Dann würde der weitere Verlauf folgen.

  • Natürlich braucht es aus Sicht der Versicherung keinen Gutachter, an der Stelle sei aber nochmal erwähnt, dass die Versicherung es sich so einfach und billig wie möglich macht.

  • Gibts denn auch Bilder von der Beschädigung? Auch wenn diese nicht für eine vollumfängliche und perfekte Bewertung reichen, hilft es doch, den Sachverhalt in Gänze besser abwägen zu können.


    Zum Thema Gutachter: Wir hatten mal nen Streit mit unserem Bauträger, da sind wir wegen dem Gutachter mal eben mit über 5000€ in Vorleistung gegangen und es brauchte 6 Jahre, bis der Prozess entschieden war und wir die Kohle wiedersahen. Nur mal so als Vergleich ;)