Nach Unfall 50% Mithaftung durch Versicherung abgezogen

  • Hab ich dir auch schon per PM gesagt, gibts nicht auf dem Bogen. Polizei war da und hat alles aufgenommen, das Papier schimpft sich Aufnahmeblatt.
    Zur eigentlichen Frage hab ich hier immer noch keine Antwort bekommen.
    Zum Rest, Thema kann von mir aus geschlossen werden, die Sache geht diese, spätestens nächste Woche zum Anwalt.

  • Bist Du Dir sicher das es echte Cops waren & nicht die von YMCE (sorry der musste jetzt sein)


    Halte uns auf‘m laufenden wie die Sache ausgegangenen ist ;)


    Mission well done & :closed:

    Gruß Markus :)


    Ihr braucht Hilfe jeglicher Art???
    Wir (mein Papa & ich) bauen alles für Euch um, Schweissen jeglicher Art, Karosserie jeglicher Art, Turbolader Umbauten, LLK‘s Umbauten usw, alles ist möglich.



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  • Soweit ich weiß gibt es das mit der 01 und 02 auch nicht mehr...bei meinem letzten Unfall haben auch beide Parteien dieselbe Nummer bekommen. So ganz habe ich auch eh nie verstanden, wieso die Polizei da einen Schuldigen festmachen soll. Sie weiß in der Regel auch nur das was die Beteiligten erzählen und ist am Ende weder dafür zuständig noch berechtigt ein Urteil zu fällen.

  • Soweit ich weiß gibt es das mit der 01 und 02 auch nicht mehr...bei meinem letzten Unfall haben auch beide Parteien dieselbe Nummer bekommen. So ganz habe ich auch eh nie verstanden, wieso die Polizei da einen Schuldigen festmachen soll. Sie weiß in der Regel auch nur das was die Beteiligten erzählen und ist am Ende weder dafür zuständig noch berechtigt ein Urteil zu fällen.


    Mein Kumpel ist Polizist bei uns, da ist es immer noch normal das die Polizei unterscheidet direkt vor Ort wer schuld ist & wer nicht. Später ist es nur schwer nachvollziehbar oder halt mit viel Aufwand....


    Deswegen sollte man auch Fahrzeug Kontakt wenn es möglich ist so stehen bleiben & die Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht bewegen.

    Gruß Markus :)


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  • Wir haben hier Gewaltenteilung, die Polizei gehört zur Exekutiven ist rechtlich überhaupt nicht imstande die Schuldfrage zu klären.
    Klar, sie kann Beweise aufnehmen (Position der Fahrzeuge, Spuren usw.) und das ist teilweise ja auch durchaus sinnvoll - vor allem bei größeren Unfällen, die nicht so eindeutig sind. Und mit den Informationen können sich dann entweder die Versicherungen einigen oder ein Richter entscheidet mit den Informationen, die die Polizei vor Ort aufgenommen hat.


    Eventuell ist das mit den Nummern je nach Bundesland noch verschieden? Auf jeden Fall hat es, wenn es hart auf hart kommt, überhaupt keine Bedeutung und deshalb kann man sich das meiner Meinung nach auch gleich sparen.

  • Mein Kumpel ist Polizist bei uns, da ist es immer noch normal das die Polizei unterscheidet direkt vor Ort wer schuld ist & wer nicht. Später ist es nur schwer nachvollziehbar oder halt mit viel Aufwand....


    Deswegen sollte man auch Fahrzeug Kontakt wenn es möglich ist so stehen bleiben & die Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht bewegen.


    Natürlich unterscheidet die Polizei vor Ort zwischen ON01 und ON02 (03, 04, ...) und gibt dem augenscheinlichen Verursacher die ON01. Allerdings dient das rein der Unfallaufnahme und dem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Polizei klärt nicht die Schuldfrage und die Vergabe der Ordnungsnummern vor Ort hat keinerlei bindende WIrkung für Versicherungen o.Ä. Die Versicherungen fordern bei der Polizei die Unfallakten an und verschaffen sich darüber ein eigenes Bild des Hergangs.
    Vor Allem kommt die Polizei doch gar nicht mehr in jedem Fall vorbei. Wenn es sich um einen Blechschaden mit eindeutigem Unfallhergang handelt, die Parteien sich einig und willig sind, die Personalien aus eigenem Antrieb auszutauschen sagen die in NRW bspw.: wenn alles geklärt ist gibt es keine polizeiliche Unfallaufnahme. Aber das müsstest du ja ebenfalls wissen.
    Und gerade bei kleinen Auffahrunfällen könnte ich platzen, wenn da zwei so Experten im Berufsverkehr unabgesichert mitten auf der Fahrbahn stehen und auf die Polizei warten, die dann mit allen anderen im 4km langen Rückstau steht. Bei Bagatellschäden ist die Unfallstelle zeitnah zu räumen. Fotos machen, Teile einsammeln und an Seite fahren.

  • Natürlich unterscheidet die Polizei vor Ort zwischen ON01 und ON02 (03, 04, ...) und gibt dem augenscheinlichen Verursacher die ON01. Allerdings dient das rein der Unfallaufnahme und dem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Polizei klärt nicht die Schuldfrage und die Vergabe der Ordnungsnummern vor Ort hat keinerlei bindende WIrkung für Versicherungen o.Ä. Die Versicherungen fordern bei der Polizei die Unfallakten an und verschaffen sich darüber ein eigenes Bild des Hergangs.
    Vor Allem kommt die Polizei doch gar nicht mehr in jedem Fall vorbei. Wenn es sich um einen Blechschaden mit eindeutigem Unfallhergang handelt, die Parteien sich einig und willig sind, die Personalien aus eigenem Antrieb auszutauschen sagen die in NRW bspw.: wenn alles geklärt ist gibt es keine polizeiliche Unfallaufnahme. Aber das müsstest du ja ebenfalls wissen.
    Und gerade bei kleinen Auffahrunfällen könnte ich platzen, wenn da zwei so Experten im Berufsverkehr unabgesichert mitten auf der Fahrbahn stehen und auf die Polizei warten, die dann mit allen anderen im 4km langen Rückstau steht. Bei Bagatellschäden ist die Unfallstelle zeitnah zu räumen. Fotos machen, Teile einsammeln und an Seite fahren.


    Falsch.


    Der Unfallbogen der Polizei ist Aussagekräftig, sogar vor Gericht..... Deswegen kann ich jedem beim Unfall nur raten (egal wie klein/groß) sofort die Polizei zu holen. Wenn man noch in Recht ist erst recht.... Die Polizei kommt immer raus wenn man Sie anfordert. Ach ja wenn die Unfallbögen nicht so wichtig sind dann frage ich mich warum jeder Rechtsanwalt so viel Wert drauf legt an welcher Stelle sein Mandant steht auf dem Wisch. Warum wenn es vor Gericht geht sogar die Polizisten geladen werden als Zeugen.


    Ich weiß nicht wie lange Du aus‘er Fahrschule raus bist aber sogar da bringen Dir einem bei (zumindest bei mir vor 20Jahren), beim Unfall die Fahrzeuge so stehen zu lassen (wenn es möglich ist) & die Polizei zu informieren. Was richtig ist das man Fotos selbst machen kann, aber das kann auch nach hinten los gehen da viele Rechtsanwälte mit den Fotos nix anfangen wollen da die nicht aussagekräftig sind vor Gericht.


    Zu Deiner Persönlichen Frust bei einem Unfall/Stau, so ist das Leben nun mal & man sollte genug Verständnis für die Unfall Geschädigten/Opfer haben & sich immer vor der Augen halten das es jeden treffen kann.... Wenn bei einem Unfall nicht so viele Gaffer geben würde die unbedingt Fotos/Filme machen müssen für Likes bei Facebook & co dann würdest Du auch nicht so lange an einer Unfallstelle stehen....

    Gruß Markus :)


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  • Wieso geht es denn überhaupt noch vor Gericht, wenn die Polizei eh schon den schuldig ausmacht?
    Zum Thema Straße räumen kommt es halt echt drauf an was passiert ist. Ich kenne es aus Erfahrung so, dass man am Telefon sogar schon gesagt bekommt man soll Fotos machen und an den Rand fahren. Waren bei mir aber auch immer nur Kleinigkeiten bisher...

  • Wieso geht es denn überhaupt noch vor Gericht, wenn die Polizei eh schon den schuldig ausmacht?


    Weil jeder in Deutschland das Recht hat sich auch wenn Er schuldig ist vor Gericht freizusprechen, wenn man nen guten Anwalt hat kann es sogar unter Umständen klappen, spreche da aus Erfahrung....


    Zum Thema Straße räumen kommt es halt echt drauf an was passiert ist. Ich kenne es aus Erfahrung so, dass man am Telefon sogar schon gesagt bekommt man soll Fotos machen und an den Rand fahren. Waren bei mir aber auch immer nur Kleinigkeiten bisher...


    Stimmt, das mit dem Foto ist richtig.... ich persönlich würde & werde es immer von der Polizei aufnehmen lassen & Sie entscheiden lassen wer schuldig ist.

    Gruß Markus :)


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  • Bitte was? Niemand hat das Recht sich freisprechen zu lassen, wenn er schuldig ist.
    Es ist einfach falsch, dass die Polizei entschieden kann/darf, wer Schuld hat. Aufnehmen lassen würde ich es auch immer, dabei geht es aber nur um Beweissicherung (und wenn es nur die Aussagen sind).
    Guck dir nochmal die Grundlagen der Demokratie und Gewaltenteilung an, für solche Fragen ist die judikative zuständig und dazu gehört dir Polizei nicht.