Hallo,
unser Fahrzeug wurde vor Kurzem sehr stark beschädigt. Es handelt sich um Vandalismus.
Eine Passantin beobachtete, wie nachts zwei Personen mit einem Basketballschläger mehrmals auf unser Fahrzeug einschlugen.
Die Scheiben, Karosserie und Innenraum wurden dadurch stark beschädigt.
Als die Täter die Passantin bemerkt hatten, rannten die Täter weg. Die Polizei konnte die Täter auch nicht mehr auffinden.
Unsere Vollkaskoversicherung hat ein Gutachter beauftragt, der die Höhe des Schadens auf 16.000€ beziffert hat.
Der aktuelle Wiederbeschaffungswert beträgt 19.000€. Demnach hat die Versicherung Angebote aus der Restwertbörse eingeholt.
Uns bleibt die Möglichkeit, dass Fahrzeug für 16.000€ reparieren zu lassen oder fiktiv mit dem höchsten Angebot der Restwertbörse abzurechnen.
Das höchste Gebot aus der Restwertbörse betrug 10.000€, dementsprechend würden wir nur ca. 7.000€ fiktiv abgerechnet bekommen.
Wir entschieden uns das Fahrzeug an die Restwertbörse zu verkaufen.
Letztendlich hat die Versicherung geschlafen und die Angebote aus der Restwertbörse (Höchstgebot mit 10.000€) verpasst, sprich: Die Gebote ist abgelaufen.
Dementsprechend hat die Versicherung erneut das Fahrzeug in die Restwertbörse gepackt und das Angebot endete mit einem Höchstgebot von 500,00€.
Ein Mitarbeiter aus der Schadensabteilung der Versicherung meinte, dass wir mit dem Höchstgebot in Höhe von 500,00€ fiktiv abrechnen könnten und 13.000€ bekommen würden.
Wir haben uns anschließend entschlossen fiktiv abzurechnen und haben dies dem Mitarbeiter aus der Schadensabteilung der Versicherung mitgeteilt.
Unserem direkten Sachbearbeiter aus der Schadensabteilung der Versicherung hat das scheinbar gar nicht gepasst, weswegen er das Höchstgebot von 500,00€ bei der Restwertbörse beanstandet hat.
Nun gibt es ein Höchstgebot in Höhe von 8.500€ und die Versicherung hat unser Fahrzeug einfach verkauft.
Wir haben jedoch dem Mitarbeiter aus der Schadensabteilung der Versicherung ausdrücklich gesagt, dass wir mit dem letzten und aktuellen Höchstgebot von 500,00€ fiktiv abrechnen möchten
und das Fahrzeug nicht an die Restwertbörse verkauft werden soll. Der direkte Sachbearbeiter aus der Schadensabteilung der Versicherung sagt ständig, dass es sich hierbei
um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Die BMW Bank und sogar der beauftrage Gutachter der Versicherung, sind der Ansicht, dass kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Die Versicherung möchte so günstig wie möglich aus der Sache raus...
Kann die Versicherung einfach neue Angebote einholen, wenn denen das Höchstgebot nicht passt?
Das Höchstgebot mit 10.000€ hat die Versicherung schuldhaft verpasst und das nächste endende Höchstgebot von 500,00€ passt denen nicht.
Können die einfach jetzt das Fahrzeug an die Restwertbörse für 8.500€ verkaufen?
Dann behauptet der Sachbearbeiter der Versicherung, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorhanden sei und 'drängt' uns gar nicht fiktiv abrechnen zu können. Das kann doch nicht richtig sein?
Lohnt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten?
Gruß
Shinzo