Hi,
ich habe gehört, dass ein fachmännisch reparierter Unfallwagen als Unfallfrei gilt.
Heisst das: nur bei BMW mit Original BMW Teilen nach BMW -Standards repariert oder auch in freier Werkstatt nach Herstellervorgaben?
Muss ich im Fall der Verkaufs angeben dass er z.B. nachlackiert wurde oder mit neuen Originalteilen in Orginalzustand versetzt wurde?
Ich stelle mir vor, dass ich einen Wagen als unfallfrei kaufe und bei einer späteren Historienauslesung erkenne, dass er repariert wurde, oder evtl. noch nicht mal herausfinde das der Wagen mal einen Unfall hatte weil er woanders repariert wurde.
Oder: Ich kaufe einen Unfallfreien Wagen und der Verkäufer braucht nicht bekanntgeben, dass der Wagen mal repariert wurde weil er Unfallfrei nach Gutachten ist?
Ich bin der Meinung wenn ich einen reparierten Wagen verkaufe der dann als Unfallfrei nach Gutachten/Reparatur gilt, auch angeben muss dass der Wagen repariert wurde, oder?
Ich habe da gegenteiliges gehört und wurde als "blöd" hingestellt, wenn ich das angeben würde.
Also mich verwirrt der rechtliche und tatsächliche Begriff -Unfallfrei- und die Aufklärungspflicht oder Informationspflicht als Verkäufer. Oder: ich habe das Recht der zu verkaufenden Wagen als unfallfrei anzubieten.
Also das so viele Leute Rechte und keine Pflichten haben, irritiert ja auch noch ...
Muss in einer Verkaufssituation der Verkäufer offenbaren: der Unfallfreie Wagen hatte einen Unfall, aber ist doch Unfallfrei weil irgendjemand das so sieht ?
Was sagt ein Sammler, was sagt ein normaler Käufer, was wird wohl ein kritischer Käufer sagen, der nur so etwas sucht um im Nachhinein Schwierigkeiten zu machen.
Sind denn nun alle als Unfallfrei angebotenen Wagen Unfallfrei?
Kann da jemand aufklären oder aus Erfahrung berichten? Ich würde mich auch über eine Diskussion freuen.
Gruß
Andreas