Unfallfrei ?

  • Hi,


    ich habe gehört, dass ein fachmännisch reparierter Unfallwagen als Unfallfrei gilt.
    Heisst das: nur bei BMW mit Original BMW Teilen nach BMW -Standards repariert oder auch in freier Werkstatt nach Herstellervorgaben?
    Muss ich im Fall der Verkaufs angeben dass er z.B. nachlackiert wurde oder mit neuen Originalteilen in Orginalzustand versetzt wurde?


    Ich stelle mir vor, dass ich einen Wagen als unfallfrei kaufe und bei einer späteren Historienauslesung erkenne, dass er repariert wurde, oder evtl. noch nicht mal herausfinde das der Wagen mal einen Unfall hatte weil er woanders repariert wurde.


    Oder: Ich kaufe einen Unfallfreien Wagen und der Verkäufer braucht nicht bekanntgeben, dass der Wagen mal repariert wurde weil er Unfallfrei nach Gutachten ist?


    Ich bin der Meinung wenn ich einen reparierten Wagen verkaufe der dann als Unfallfrei nach Gutachten/Reparatur gilt, auch angeben muss dass der Wagen repariert wurde, oder?
    Ich habe da gegenteiliges gehört und wurde als "blöd" hingestellt, wenn ich das angeben würde.


    Also mich verwirrt der rechtliche und tatsächliche Begriff -Unfallfrei- und die Aufklärungspflicht oder Informationspflicht als Verkäufer. Oder: ich habe das Recht der zu verkaufenden Wagen als unfallfrei anzubieten.
    Also das so viele Leute Rechte und keine Pflichten haben, irritiert ja auch noch ...


    Muss in einer Verkaufssituation der Verkäufer offenbaren: der Unfallfreie Wagen hatte einen Unfall, aber ist doch Unfallfrei weil irgendjemand das so sieht ?


    Was sagt ein Sammler, was sagt ein normaler Käufer, was wird wohl ein kritischer Käufer sagen, der nur so etwas sucht um im Nachhinein Schwierigkeiten zu machen.
    Sind denn nun alle als Unfallfrei angebotenen Wagen Unfallfrei?


    Kann da jemand aufklären oder aus Erfahrung berichten? Ich würde mich auch über eine Diskussion freuen.


    Gruß
    Andreas

  • ich habe gehört, dass ein fachmännisch reparierter Unfallwagen als Unfallfrei gilt.

    ... da hast Du Dich verhört. Es ist dann ein Auto mit (fachmännisch) repariertem Unfallschaden.


    Kratzer, Dellen sind keine Unfälle, sondern Bagatellschäden. Um einen zweiten Begriff hier reinzubringen. Ansonsten: Dr. Google hilft.


    Grüße

  • Don't feed the troll :D

    das ist jetzt ein wenig arm für deine sonstigen Kenntnisse! :D


    Ich weiß nicht warum du nicht nachvollziehen kannst das ich total verwirrt bin.
    Und belesen bin ich auch ...
    Ich finde es nur seltsam was alles behauptete wird was ok ist und wenn etwas passiert war es anders gemeint!


    Vielleicht muss dir das selbe passieren damit Du es nachvollziehen kannst, aber wünschen tu ich es keinem. Und du bist leider die selbe Zielgruppe.
    Alles andere gerne per PN - denn es kommt wie immer auf die Vorgeschichte an um einen Sachverhalt komplett würdigen zu können. ;)

  • ... da hast Du Dich verhört. Es ist dann ein Auto mit (fachmännisch) repariertem Unfallschaden.
    Kratzer, Dellen sind keine Unfälle, sondern Bagatellschäden. Um einen zweiten Begriff hier reinzubringen. Ansonsten: Dr. Google hilft.


    Grüße


    Danke fürs geradestellen ...
    So sehe ich es auch aber andere argumentieren anders und man empfahl mir auch, wenn ich den Wagen verkaufen will, dann als Unfallfrei.
    Auch wenn bei Autobahngeschwindigkeit etwas passiert, kann ja was passieren was man so nicht sieht, deshalb will ich das angegeben haben.
    Ich finde dass viele zu lax mit Verantwortung umgehen ...

  • Das kann doch nicht dein ernst sein das du du denkst ein Unfallwagen der repariert wurde ist kein Unfallwagen mehr ?(


    Da gibt es sogar eine fast eindeutige Rechtssprechnung:



    • Nach grober Definition ist ein Unfallfahrzeug jeder Wagen, der mindestens einmal durch äußere Einwirkung beschädigt worden ist, unabhängig davon, wie groß der Schaden ausfällt. Solche Fahrzeuge werden auch als „nicht unfallfrei“ bezeichnet.
    • In der Praxis jedoch wird eine genauere Definition für einen Unfallwagen verwendet, nach der es sich nur dann um ein Unfallfahrzeug handelt, wenn der erlittene Schaden über ein bestimmtes Maß hinausgeht. Dabei ist es möglich, dass ein Fahrzeug bei kleinen Schäden zwar nicht unfallfrei ist, jedoch noch nicht als Unfallwagen gilt.

    Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/


    Man beachte die Urteile

  • les doch mal richtig! :thumbdown:


    ich bin der Meinung man muss es angeben.
    Die Polizei und ein Gutachter schreiben/sagten mir-brauche ich nicht.


    Was ist nur los mit euch?


    Langsam wünsche ich den Missverstehern auch mal kontakt mit nicht oder vermindert schuldfähigen ... :cursing:

  • Langsam wünsche ich den Missverstehern auch mal kontakt mit nicht oder vermindert schuldfähigen ... :cursing:

    Stand deine schaukel als kind zu nah an der hauswand??




    was die polizei erzählt is unwichtig, das sind keine Juristen!!


    und selbst "gutachter" haben oftmal KEINE ahnung und erzählen blanken unsinn!


    nochmal zum mitschreiben


    Uwe Lenhart (41), Verkehrsjurist aus Frankfurt am Main, erklärt: "Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat." Was er damit meint: Es müssen Blechschäden vorliegen, so wie oben auf dem Foto. Und dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: "Fahrzeug ist Unfallwagen." Ach, hätte der Porsche den Renault doch bloß am Spiegel erwischt. "Dann wären beide Autos keine Unfallwagen, weil es sich nur um einen Bagatellschaden handelt", so Lenhart.

    Road Map Navi Experte 2024 CIC NBT etc. - PM me :04-wbb4-tongue:

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    Meguiar's Fanboy

    2 Mal editiert, zuletzt von Shadow530 ()

  • Fährst Du auch so???


    Gerade von Dir hätte ich mehr erwartet.

    Was du von mir erwartest ist mir herzlich egal ;) Es wurde bereits alle gesagt.


    EDIT: Eins noch...wenn du gerade etwas verkaufen willst, dann geb lieber alles an was du weißt, ob das für dich dadurch einen Unfallfahrzeug wird oder nicht, ist nachher nicht relevant. Wenn sich jemand auskennt und einen Wagen prüft, dann wird er in aller Regel herausfinden, ob der Wagen was hatte oder nicht. Wenn Lieschen Müller sich nen gebrauchten Polo kauft um damit Sonntags in den Schrebergarten zu fahren, dann wird Sie auf sowas vielleicht nicht achten, wenn der Preis gestimmt hat.
    Wenn ich ein Auto kaufe, dann ist das Lackschichtdicken-Messgerät dabei, das enttarnt so einiges wo der Verkäufer sich erstmal rechtfertigen muss. Und wenn er keine plausiblen Erklärungen hat oder keine Bilder von irgendwelchen reparierten Kratzern o.ä. vorweisen kann, dann kann man ihm auch nicht das "Unfallfrei" abnehmen. Außer er hatte wirklich nie einen Unfall, weiss es nicht besser und hat ihn als "Unfallfrei" gekauft (was dann womöglich eine (arglistige) Täuschung war).


    Ein befreundeter Rechtsanwalt der mit Autos im zweistelligen Millionenbereich handelt sagte mal zu mir: Alles was an Schäden am Fahrzeug über 1250€ gekostet hat in der Reparatur macht ein Unfallwagen aus deiner Kiste. Es ist sogar in manchen Rechtssprechungen die Rede, dass das alleinige Austauschen einer Stoßstange das Fahrzeug zum Unfallwagen macht. Ich teile diese Ansicht nicht (!), für mich wär der Wagen ein Unfallwagen sobald er nachweislich einen Crash (Parkrempler mit verbeultem Kotflügel oder Haube) hatte oder gar auf die Richtbank musste (dann sowieso, das ist dann auch kein Spaß mehr). Aber meine Ansicht ist herzlich wenig Wert vor Gericht. Deshalb: Lieber zu viel angeben, als zu wenig.
    Nichts ist schlimmer als eine Top-Verkaufsanzeige bei der vor Ort überhaupt nichts passt.


    EDIT2: Allein schon das bloße Austauschen eines Kotflügels und einer Stoßstange kann das Fahrzeug als "Unfallwagen" deklarieren. Gerade nochmal beim Herrn Rechtsanwalt nachgefragt.