Kann mich bzgl. des "Liegenbleibens" nur den Vorrednern anschließen. Wenn Du es im Kaufvertrag (hoffentlich mit Ausschluss jeder Gewährleistung) auch noch festgehalten hast, dass es ein mit vielen Mängeln behaftetes KFZ ist, sollte schon sehr viel schief gehen müssen, dass er da irgendeinen Anspruch geltend machen kann. Nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Ebenfalls seltsam (aber für eine gewisse Type Käufer nicht ungewöhnlich): erst um 2.500€ handeln, dann über die Masche nochmals Geld holen wollen. Und warum genau 350€? Sehr strange. Sollte er mit etwas anderem drohen, ihm sachlich mitteilen, dass Du bei der Androhung von Straftaten Anzeige erstattest, und das ohne wenn und aber. Er kann den Rechtsweg beschreiten, das steht ihm frei.
Never, never, never ein auf Dich angemeldetes KFZ einem Fremden überlassen. Ihr habt hoffentlich der Übergabezeitpunkt (Datum UND Uhrzeit) schriftlich im Kaufvertrag vermerkt, so dass er sich nicht rausreden kann. Sämtliche Verkehrsübertretungen, Nutzung für Straftaten (Tanken und davonfahren) etc. kommen somit noch an Deine Adresse und Du musst das Gegenteil beweisen. Info über den Verkauf an Deine Versicherung und Zulassungsstelle unverzüglich übermitteln. Seinen Ausweis (Ausweisnummer) hast Du?
Bitte prüfe auch, ob bei Deiner Versicherung ein Schaden zum KFZ gemeldet wurde. Neben der "nachträglichen" Panne wird auch gern einmal ein Schaden abgerechnet...
am bisherigen 335i E93 erledigt: ST-X Gewindefahrwerk, M-Achsteile VA, H&R Stabis vo+hi, Bremse von AT-RS, M-Edition
Sportsitze LCI, M-Lenkrad mit Schaltwippen nachgerüstet, Alpine Hifi, Wagner Evo 1, Performance ESD, Styling 230 in 19", M-Paket Nachrüstung, NBT retrofit mit iDrive Touch
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